SoTD Geschrieben 19. August 2010 Teilen Geschrieben 19. August 2010 Hallo, ich befinde mich derzeit in einer Ausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration, drittes Lehrjahr. Meine Ausbildung mache ich in einem kleinem Betrieb, das Problem ist nur, das ich dort in meinen vollen zwei Jahren so gut wie nichts gelernt habe. Habe weder einen Server eingerichtet, noch ein Netzwerk mit mehr 2 Benutzern gesehen/verwaltet. Habe mir das nun zwei Jahre angetan und nun soll gut sein. In der Berufsschule läufts ganz gut, habe auch nochmal einen Kurs belegt der einen auf meine Prüfung im Mai vorbereitet. Mit meinem Ausbildungsberater habe ich schon mehrfach gesprochen, habe dort nächsten Montag noch einen Termin. Meine Frage ist nun folgende: Ich soll jetzt auf Abruf Samstags arbeiten, weil bestimmte Dinge, die nichts mit meiner Ausbildung zu tun haben, fertig sein müssen. Da nicht gut geplant wurde, seitens meines Chefs und ich nun zwei Wochen Berufsschule habe. Mir wurde gesagt, die Arbeiten am Samstag zählen nicht zu meiner normalen Arbeitszeit, sondern werden einfach nur ausbezahlt. In meinem Ausbildungsvertrag steht eine 40 Stunden drin, ohne weitere Bemerkungen. Diese 40 Stunden habe ich Freitags schon überschritten(41-42 Stunden). Ich bin über 18 Jahre. Wie sieht das also aus? Gilt hier das Arbeitszeitgesetz, was hieße, ich muss Samstag arbeiten, aber nur maximal bis ich 48 Stunden habe? Oder kann ich gar das arbeiten ablehnen, da es nichts mit meiner Ausbildung zu tun hat? Es geht um die Wartung von Navigationsgeräten.. Bitte um Hilfe, MfG SoTD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Werwofl Geschrieben 19. August 2010 Teilen Geschrieben 19. August 2010 Grundsätzlich kannst du Überstunden machen wie du Lust hast aber du und dein Ausbilder müsst beachten das du 48 Stunden nicht überschreitest. Wenn 40 Sollstunden im Ausbildungsvertragstunden stehen dann mussst du auch nur 40 Stunden in der Woche bleiben. Niemand darf dich dazu verdonnern Überstunden zu machen ausser du erfüllst halt dein Soll nicht. Wenn deine Tätigkeit nichts mit der Ausbildung zu tun hat solltest du mal mit der IHK oder deinem Chef reden, denn soweit ich weiß müssen auch Überstunden immer dem Ausbildungszweck dienen. Da fällt mir noch was ein steht in deinem Ausbildungsvertrag etwas von einer 5 Tage Woche weil dann bist du eh ausm Schneider ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoTD Geschrieben 19. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 19. August 2010 Hallo, soweit ich das gestern gesehen habe, steht dort nichts von einer 5 Tage Woche. Nur das ich eine 40 Stunden-Woche habe. Im Feld darunter steht nichts(Keine Bemerkungen). Da ich die Ausbildung mit 17 Jahren angefangen habe, bin ich mir im Moment nicht sicher, wie das genau aussieht. Wenn man nicht volljährig ist, darf man in der Woche sowieso nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Da ich aber volljährig bin, sieht das doch anders aus, weil dann das Arbeitszeitgesetz greift, oder? Und da steht eben drin, das ich 48 Stunden maximal arbeiten kann, auch am Samstag. Aber wieso steht dann im Ausbildungsvertrag nur 40 Stunden? Ich habe generell nichts gegen das Arbeiten am Samstag. Doch möchte ich dann etwas dabei lernen und nicht Navigationsgeräte aufschrauben, die Batterie-Wechseln und prüfen ob das GPS-Signal in Ordnung ist..und das ~30x. Genau die Arbeit die ich in den letzten 2 Jahren schon gemacht habt. Das Thema bespreche ich auch am Montag mit meinem Ausbildungsberater, aber vielleicht weiß ja hier wer genaueres.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Werwofl Geschrieben 19. August 2010 Teilen Geschrieben 19. August 2010 Weil 40h dein min. und 48h(nach Gesetz) dein max ist. Du kannst quasi dein max freiwillig setzen dein min. setzt der Arbeitgeber im Vertrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 19. August 2010 Teilen Geschrieben 19. August 2010 Mit welchem Lohn werden die denn ausgezahlt. Weil wenn es wie vermutet dein Azubilohn ist sieht dein Betrieb dich wohl nur als billige Arbeitskraft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoTD Geschrieben 19. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 19. August 2010 Hallo, danke schon mal für die Antworten. Im Internet habe ich folgendes gefunden: "Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich" Wie ist das "dürfen" zu verstehen? Dürfen, im Sinne von: Der Arbeitgeber hat das Recht darauf, den volljährigen Azubi 48 Stunden wöchentlich zu beschäftigen, oder: Der Arbeitnehmer darf maximal 48 Stunden im Arbeitsvertrag stehen haben, also eine 48 Stunden-Woche. Also: Wenn in meinem Ausbildungsvertrag steht: Die regelmäßige Ausbildungszeit in Stunden beträgt 40, ich diese 40 Stunden am Freitag schon überschritten habe, mein Minimum also 40 ist, muss ich also am Samstag nicht mehr arbeiten? Oder hat mein Chef noch Recht darauf mich bis zu 48 Stunden zu beschäftigen? Wie viel mir bezahlt wird, weiß ich nicht. Das wird sicher mein Azubilohn sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 19. August 2010 Teilen Geschrieben 19. August 2010 (bearbeitet) Im Arbeitszeitgesetz §3 steht:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Quelle: ArbZG Lies dich mal hier durch: Link Ich würd einfach nur mit dem Chef sprechen und um einen Freizeitausgleich bitten. D.h. wenn du Samstags 6 Stunden arbeitest, darfst du an einem anderen Tag 6 Stunden "eher" gehen. Bearbeitet 19. August 2010 von Sassy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoTD Geschrieben 19. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 19. August 2010 Ja ok. Mir geht's nur um diese blöde 40 Stunden-Woche. Ob er das Recht hat, zu verlangen das ich Samstags Arbeite, wenn ich die 40 Stunden schon voll habe, oder ob ich das freiwillig entscheiden kann..Und wenn er es entscheiden kann, wie lange muss ich dann arbeiten? Bis zu den 48 Stunden oder sogar länger? Tut mir leid, bekomme das noch nicht ganz zusammen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reyus Geschrieben 20. August 2010 Teilen Geschrieben 20. August 2010 (bearbeitet) steht es im Vertrag? gibt es einen Tarifvertrag? will der Arbeitgeber eine Vereinbarung darüber jetzt treffen? wenn eine 40 Stunden Woche vereinbart wurde musst du auch nur 40 Stunden arbeiten. Soll jetzt aber eine Betriebsvereinbarung getroffen werden gibt es sie schon oder sie hängt von deiner Zustimmung ab. Bearbeitet 20. August 2010 von Reyus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 21. August 2010 Teilen Geschrieben 21. August 2010 Ja ok. Mir geht's nur um diese blöde 40 Stunden-Woche. Ob er das Recht hat, zu verlangen das ich Samstags Arbeite, wenn ich die 40 Stunden schon voll habe, oder ob ich das freiwillig entscheiden kann..Und wenn er es entscheiden kann, wie lange muss ich dann arbeiten? Bis zu den 48 Stunden oder sogar länger? Tut mir leid, bekomme das noch nicht ganz zusammen. Das habe ich doch in meinem Post dadrüber erklärt. Vielleicht einfach mal lesen?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.