alexander.scheu Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 Hallo, ich hab derzeit ein Angebot von einer Firma in der ich um mein Jahresgehalt zu erreichen 1850 Stunden arbeiten muss. Laut Vertrag habe ich eine 40 Stunden Woche und 30 Tage Urlaub, aber irgendwie geht die Rechnung nicht auf, kann mir jemand helfen? 1850 Stunden im Jahr / 8 Stunden am Tag = ~231 Arbeitstage pro Jahr Das Jahr hat Aber 253 Arbeitstage, dass heißt mir würden nur noch 22 Tage Urlaub bleiben richtig?253 Arbeitstage - 231 Geleistete Arbeitstage = 22 Tage Urlaub Oder habe ich mich jetzt da verrechnet? Danke für Eure Hilfe. Grüße Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fraggla Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 ist die Urlaubszeit nicht als Arbeitszeit enthalten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Werwofl Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 Hallo, ich hab derzeit ein Angebot von einer Firma in der ich um mein Jahresgehalt zu erreichen 1850 Stunden arbeiten muss. Laut Vertrag habe ich eine 40 Stunden Woche und 30 Tage Urlaub, aber irgendwie geht die Rechnung nicht auf, kann mir jemand helfen? 1850 Stunden im Jahr / 8 Stunden am Tag = ~231 Arbeitstage pro Jahr Das Jahr hat Aber 253 Arbeitstage, dass heißt mir würden nur noch 22 Tage Urlaub bleiben richtig?253 Arbeitstage - 231 Geleistete Arbeitstage = 22 Tage Urlaub Oder habe ich mich jetzt da verrechnet? Danke für Eure Hilfe. Grüße Alex Weil das deine min. Tage sind die Urlaub haben MUSST. Jeder Tag mehr ist dem Arbeitgeber überlassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 Hallo, ich hab derzeit ein Angebot von einer Firma in der ich um mein Jahresgehalt zu erreichen 1850 Stunden arbeiten muss. Arbeiten oder Abrechnen? Das ist ein großer Unterschied... 1850 Std arbeiten ist nicht so schwer, da dort normalerweise der Urlaub mit reinzählt. 1850 Std abzurechnen ist schon weit schwerer, da kein Urlaub hineinzählt und du auf deinen Vertrieb angewiesen bist, dass du immer genug abrechenbare Arbeit hast. Ist dein Vertrieb für die Tonne, erreichst du dann nicht dein Jahresgehalt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fratzenschneider Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 (bearbeitet) Weil das deine min. Tage sind die Urlaub haben MUSST. Jeder Tag mehr ist dem Arbeitgeber überlassen Also in DE gilt immer noch min. 24 Tage Urlaub im Jahr BUrlG § 3 @alexander.scheu Ein ineressanter Link auch hier: Besonders Absatz II. / 3. Punkt Sollte dir weiter helfen ansonsten auch mal ins BUrlG schauen Bearbeitet 25. August 2010 von Fratzenschneider Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schepp Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 Also in DE gilt immer noch min. 24 Tage Urlaub im Jahr BUrlG § 3 Ja, bei einer 6-Tage Woche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 Und damit sind es 20 Tage bei einer 5-Tage Woche (um schepp zu ergänzen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fratzenschneider Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 (bearbeitet) Und damit sind es 20 Tage bei einer 5-Tage Woche (um schepp zu ergänzen) Eine Quelle wäre nett Ich mein der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen ist mir bewusst und das im BUrlG auch nach Werktagen gehandelt wird. Aber ist es nicht gang und gäbe das Urlaub mittlerweile nach Arbeitstagen berechnet wird? Jedenfalls in den meisten Traifvertägen!? ---------Edit----------------- Das mit den 24/20 tagen Urlaub habe ich verstanden Bedarf keiner Klärung mehr Bearbeitet 25. August 2010 von Fratzenschneider Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fraggla Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 Eine Quelle wäre nett Ich mein der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen ist mir bewusst und das im BUrlG auch nach Werktagen gehandelt wird. Aber ist es nicht gang und gäbe das Urlaub mittlerweile nach Arbeitstagen berechnet wird? Jedenfalls in den meisten Traifvertägen!? (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Werktage == Montag-Samstag Wikipedia: Üblich sind heute im europäischen Kulturkreis die Tage von Montag bis Samstag als Werktage, obwohl in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks nur Montag bis Freitag Arbeitstage sind. In einigen Branchen, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder auch Sonntage Arbeitstage. 24 Tage Urlaub / 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub 4 Wochen Urlaub * 5 Werktage = 20 Tage Urlaub Easy isnt it? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fratzenschneider Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Werktage == Montag-Samstag Wikipedia: Üblich sind heute im europäischen Kulturkreis die Tage von Montag bis Samstag als Werktage, obwohl in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks nur Montag bis Freitag Arbeitstage sind. In einigen Branchen, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder auch Sonntage Arbeitstage. 24 Tage Urlaub / 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub 4 Wochen Urlaub * 5 Werktage = 20 Tage Urlaub Easy isnt it? It is Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fraggla Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 Aber ist es nicht gang und gäbe das Urlaub mittlerweile nach Arbeitstagen berechnet wird? Jedenfalls in den meisten Traifvertägen!? ---------Edit----------------- Das mit den 24/20 tagen Urlaub habe ich verstanden Bedarf keiner Klärung mehr Ich kenns eigentlich auch so, dass die im Vertrag angegebenen Urlaubstage sich auf die Arbeitstageregelung richten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fratzenschneider Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 Naja immerhin ist das Gesetz ja ein paar Jährchen älter Aber zum Thema zurück zu kommen sind wir uns einig das: Der Urlaub zur Arbeitszeit zählt? Aufgrund gesetzlicher (BUrlG) oder tariflicher Vorschriften ist der Arbeitnehmer für die Zeit seines Urlaubs von der bestehenden Arbeitspflicht befreit, so dass die Arbeitszeit gleichwohl als geleistet gilt. Quelle Absatz III. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lilith2k3 Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 Tja, kommt drauf an, wie man Freistellung interpretiert. Wer freigestellt ist, muß ja nicht arbeiten, wird aber dennoch bezahlt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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