Hahne Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 Hallo, ich muss am Freitag zu meiner zukünftigen Universität fahren um mich für den Studiengang einzuschreiben. Zurzeit arbeite ich noch bis Ende August in einer Firma und habe keinen Resturlaub mehr. Die Firma würde mir jedoch für diesen Tag unbezahlten Urlaub genehmigen. Ich frage mich jetzt nur ob mir für solch einen Zweck nicht sogar Sonderurlaub zusteht. Weiss da jemand von euch bescheid? Gruß Hahne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 Es gibt nur das hier: § 629 BGB Freizeit zur Stellungssuche Fazit: Nein, ist ja dein Privatvergnügen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hahne Geschrieben 24. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 24. August 2010 Komisch, kann ich mir fast nicht vorstellen. Hmm... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 (bearbeitet) Ich fänds eher komisch, wenn man für sowas bezahlten Urlaub bekommen würde. Warum sollte der AG für dein privaten Spass bezahlen? Bist doch selber schuld, wenn kein Urlaub dafür eingeplant hast. Du kannst eher froh sein, dass er dir unbezahlten Sonderurlaub gewährt. Edit: Hier noch ein Link - http://www.t-online-business.de/arbeitsrecht-muss-der-chef-laut-616-bgb-etwa-sonderurlaub-zur-hochzeit-gewaehren-/id_16895162/index Bearbeitet 24. August 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 Komisch, kann ich mir fast nicht vorstellen. Hmm... Stimmt, echt merkwürdig... Ich frag morgen mal, ob ich Urlaub für meinen Ausflug in den Heidepark kriege... Achja und shoppen wollte ich auch noch, aber ich hab ja gar keinen Urlaub mehr... Na sowas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast vplus Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 @Hahne Falls Du dort persönlich nicht erscheinen kannst, dann kannst Du dort auch jemanden mit einer Vollmacht (Eltern, Geschwister, Freunde, etc.) hinschicken, der dann in Deinem Auftrag für Dich die Einschreibung vornimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 Falls Du dort persönlich nicht erscheinen kannst, dann kannst Du dort auch jemanden mit einer Vollmacht (Eltern, Geschwister, Freunde, etc.) hinschicken, der dann in Deinem Auftrag für Dich die Einschreibung vornimmt. Bekommt der dann bezahlten Sonderurlaub? GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hahne Geschrieben 24. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 24. August 2010 Ich muss mal echt sagen, dass es von einigen echt dumm finde das sie sich jetzt darüber lustig machen. Ich meine man erhält Sonderurlaub bei einem Umzug oder so aber bei einer solch wichtigen Angelegenheit wie einer Einschreibung bei einer Uni keinen. Naja für mich ist das Thema hier beendet. Ich werde unbezahlten Urlaub nehmen und fertig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 man erhält Sonderurlaub bei einem Umzug Zumindest was den gesetzlichen Urlaubsanspruch angeht, ist diese Aussage falsch - zumindest, wenn es keine zwingend dienstlichen Gründe gibt. Und die Immatrikulation ist ebenfalls Dein Privatvergnügen. GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EHamann Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 Der Sonderurlaub beim Umzug dient nur dazu, alles bei den Behörden zu regeln. Der Umzug an sich ist wieder "Freizeit". MFG Ehamann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 Ich meine man erhält Sonderurlaub bei einem Umzug oder so aber bei einer solch wichtigen Angelegenheit wie einer Einschreibung bei einer Uni keinen. Stop! Also die eigene Hochzeit, die Geburt des eigenen Kindes oder ein Todesfall im engsten Familienkreis - dafür gibt es Sonderurlaub - sind ja wohl etwas ganz anderes als eine Einschreibung bei einer Uni. Zumal die Einschreibung auch jemand anderes für Dich machen kann, wenn Du ihm eine entsprechende Vollmacht gibst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schepp Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 Für die Hochzeit gibts z.B. im ÖD keinen Sonderurlaub mehr Und Geburt des eigenen Kindes gilt auch nur, wenn es ein eheliches Kind ist. *hust* Wie dem auch sei. Unbezahlter Urlaub ist doch sehr großzügig von deinem AG. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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