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Zahlungszeitpunkt der Ausbildungsvergütung


AnimaLunae

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Guten Abend,

wenn im Vertrag steht, die Vergütung muss bis zum Ende des Monats gezahlt werden - ist ja auch gesetzlich so geregelt - heisst das, dass das Geld am letzen Tag schon da sein muss oder dass es reicht, wenn es am letzten auf den Weg geschickt wird?

Bin auf die Zahlung eigentlich ziemlich dringend angewisen und bis jetzt ist noch nichts drauf...

AnimaLunae

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Ich weiß zwar nicht, wie da die Regelung ist, aber was ich weiß: Es hilft in den meisten Fällen, einfach mal mit dem Betrieb zu reden. Bei kleineren Betrieben gibt es oft die Möglichkeit, dass Problem darzulegen, und die reagieren ggfs. dementsprechend. Bei größeren ist es meist problematisch, da die einen einheitlichen Abrechnungszeitpunkt haben, und da kaum eine Ausnahme für einen einzelnen Auszubildenden machen werden (bei uns muss bsp. der Abschlag immer lt. Betriebsvereinbarung am vorletzten Arbeitstag bzw. die Restzahlung am fünften Arbeitstag des Folgesmonats drauf sein). Ich würde mich erstmal im Betrieb schlau machen, wie das geregelt ist und was es für Möglichkeiten gibt.

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nein Lohnabrechnung gabs auch noch keine. Und auf die Idee dort anzurufen bin ich auch schon gekommen, habe die zuständige Person aber noch nicht erreicht. Habe nämlich nach Murpys Law gerade jetzt Bs und könnte erst nach der Kernzeit in der Firma sein

Dass einige Firmen gerne schieben hab ich mir schon gedacht, auch wenn ich bei meinen bisherigen Firmen das Geld immer pünktlich hatte.

Um den Verhandlungsstandpunkt zu sondieren wäre es trotzdem gut, nicht nur reale Geschäftspraktiken zu kennen, sondern auch zu wissen wie es „eigentlich†rechtlich geregelt ist und ob ich das richtig interpretiere

Ach ja TiMx. Solche Null Antworten sind wirklich sehr nützlich

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Ich glaube es gibt keinen fixen Zeitpunkt, der rechtlich geregelt ist. Es muss zumutbar oder so sein. Auch wenn ein AG mal gar nicht zahlt (was ja wohl häufiger vor kommt), passiert ihm deshalb nichts. Frag doch mal Deine Kollegen, ob die chon ihr Geld haben oder wie die gängige Praxis in der Firma ist. Oder Deinen Chef bzw. Ausbilder.

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Also ich bekomme meine Vergütung bis zum 10. des Folgemonats.

August-Kohle kommt Anfang September (eben bis zum 10.).

Letztes Jahr hatte mich das auch verwirrt, dass am 1.9. kein Geld da war. Personalabteilung angerufen da ich dachte ich könnte möglicherweise einen Zahlendreher in die Kontonummer gebaut haben. Dort wurde ich dann beruhigt :)

Bei uns gibt es 2 Abrechnungszeiträume, einmal die Angestellten, die bekommen bis zum 31. ihr Geld, dann noch die Arbeiter + Azubis (da ~90% der Azubis im Handwerk ausgebildet werden und für die paar kaufmännischen wird dann keine Extrawurst gekocht)

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Moin,

Ich glaube es gibt keinen fixen Zeitpunkt, der rechtlich geregelt ist.

doch, gibt es. Lt. BBIG:

§ 18

Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

(1) Die Vergütung bemisst sich nach Monaten.

Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage

wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet.

(2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat

ist spätestens am letzten Arbeitstag des

Monats zu zahlen.

In wie weit man das letzten Endes durchsetzen will ist sicher eine andere Frage. Vermutlich wissen diese Sonderregelung für Azubis die Personalabteilungen bzw Lohnbuchhaltungen häufig nicht, darum kann es sogar schon erfolgreich sein, sie (dezent und ohne Druck) darauf hinzuweisen.

hth

Reinhold

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Wenn im Vertrag steht das des Gehalt zum Monatsende gezahlt wird muss es bis zum 31 auf dem Konto gutgeschrieben sein. Du hast ein Anrecht darauf und kannst sofern es nicht so sein soltle auch Umkosten die dir durch eine verspätete Zahlung entstanden sind geltend machen. Als Beispiel nehmen wir mal die Banken, hier gibt es oft ein Girokonto, welches ab einem monatlichen Eingang der Summe x kostenlos ist. Wenn allerdings jetzt an einem Monat das Geld zu spät gezahlt wird, so fallen zum Beispiel auch Kontoführengsgebühren für den besagten Monat an.

Da dies bei uns auch shcon vorgekommen ist, gab es Mitarbeiter die eben diese Kontoführungsgebühr rechtmäßig erstattet bekommen haben.

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Moin,

theoretisch könnte sie darauf bestehen, allerdings ist wo kein Kläger ist auch kein Richter.

@mistro:

Allerdings muss der Betrieb das Gehalt am letzten Arbeitstag bezahlen, sprich die Zahlung anweisen. Wann die Bank des Azubis den Betrag dann gutschreibt ist ein anderes Thema. Der Arbeitgeber muss hier IMHO keine Bearbeitungszeiten der Bank einrechnen.

Reinhold

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Moin,

Das ist nicht so ganz richtig, der Arbeitgeber muss sehr wohl die Beartbeitungszeit der Bank mit einkalkulieren. Musst du als Mieter einer Wohnung im übrigen auch!

dann würde also deiner Meinung nach jeder Azubi einen individuellen Zahlungszeitpunkt haben, abhängig von der Bank des Azubis? :confused::confused::confused: Das fällt mir schwer zu glauben.

Bei der Miete kann das stimmen, bei Unterhaltszahlungen zB stimmt das definitiv NICHT.

Na ja, werde mal nen Juristen gelegentlich dazu befragen.

Reinhold

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dann würde also deiner Meinung nach jeder Azubi einen individuellen Zahlungszeitpunkt haben, abhängig von der Bank des Azubis? :confused::confused::confused: Das fällt mir schwer zu glauben.

Reinhold

Also bei uns ist je nach Bank auch der Zeitpunkt anders. Sparkassen kunden kriegen ihr Geld meistens pünktlich, kunden anderer Banken müssen manchmal einen Tag warten. Handelt sich aber nur um Stunden oder einem Tag.

MFG

Ehamann

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Die Banken dürfen sowieso nur 3 Tage für die Überweisung brauchen. Bei gleicher BLZ sogar nur einen Tag. Die Kunden der schnelleren Institute bekommen dann halt ihr Geld früher. Die 3 Tage müssen aber meiner Meinung nach vom Arbeitgeber eingerechnet werden.

Wenn ich später Zeit hab such ich auch gerne das passende Gesetz raus (Wenns das überhaupt gibt :-))

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dann würde also deiner Meinung nach jeder Azubi einen individuellen Zahlungszeitpunkt haben, abhängig von der Bank des Azubis? :confused::confused::confused: Das fällt mir schwer zu glauben.

Öhm nein, da der Arbeitgeber das Gehalt halt 3Tage vor Monatsende überweisen sollte das eben bei "allen" gleichzeitig. Vorher zahlen darf er immer, nur zu spät eben nicht! Sofern das Wochenende dazwischen liegt sogar 4Tage vorher... Ich hab mein Geld teilweise auch schon am 12ten des Monats, obwohl dies erst am 15 fällig ist. Das liegt in dem Fall aber dadran das ich bei der selben Bank bin wie der AG. Ein AG macht sich bestimmt nicht die mühe und überweist jedes Gehalt einzeln. ;o)

Hier mal nen Link dazu

http://www.echoamfreitag.at/index.php?option=com_content&view=article&id=946:gehalt-ist-zum-monatsende-faellig&catid=5:ak-bildungstips&Itemid=16

Bearbeitet von mistro
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