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Arbeitsamt-Erfahrungen mit Aufhebungsvertrag


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Hallo

Kann bitte jemand über diese Aufhebungsvereinbarung drübergucken und evtl. Erfahrungen berichten? Kündigung ist fristgemäss und es mussten auch andere gehen, 1x nicht verlängerter Zeitvertrag und der Abteilungsleiter. Die anderen Mitarbeiter sind teilweise 20 Jahre länger dabei als ich. Der einzige, der kürzer dabei ist (wenige Wochen) ist verheiratet und hat zwei Kinder, ich hab weder Frau noch Kind. Klausel vier spricht von einen halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Mir gehts vor allem um Arbeitsamt-Erfahrungen. *malliebzubimeiguck*

Tschüß

A U F H E B U N G S V E R E I N B A R U N G

Zwischen

der Firma xxx AG,,

vertr. d. xxx, ebenda,

- nachfolgend Arbeitgeberin genannt -

und

Herrn xxx,

- nachfolgend Herr xxx genannt -

Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage treffen die Parteien die nachfolgenden Regelungen zur Aufhebung des Anstellungsverhältnisses vom xxxx.200x:

1.

Die Parteien sind sich dahingehend einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Arbeitgeberin aus betriebsbedingten Gründen mit Ablauf des 31.12.2010 sein Ende finden wird.

2.

Bis zum Beendigungstag wird Herr xxxx unter Anrechnung bestehender und noch entstehender Urlaubsansprüche und bzw. oder Ansprüchen resultierend aus Überstunden und bzw. oder Mehrarbeit und bzw. oder Zeitguthaben und unter Fortbezahlung der monatlichen Brutto-Grundvergütung ab dem xx.1x.2010 von der Arbeitsleistung freigestellt.

3.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass Herr xxxx den ihm zustehenden Urlaub und bzw. oder Überstunden und bzw. oder Mehrarbeit und bzw. oder Zeitguthaben vollständig in natura eingebracht hat. Entsprechendes gilt für ggf. bis zum Beendigungstag noch entstehende Urlaubsansprüche.

4.

Herr xxx erhält für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen Verlusts des sozialen Besitzstandes eine einmalige Abfindung in Höhe von EUR xxx (brutto). Etwaige hieran anfallende Lohnsteuer trägt Herr xxx.

5.

Der Abfindungsanspruch, der vererblich ist, wird mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig.

6.

Herr xxx hat das Recht, durch schriftliche Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von 3 Kalendertagen vor dem 31.12.2010 aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Dieses vorzeitige Ausscheiden ist im Interesse der Arbeitgeberin und entspricht deren Wunsch. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens wird die für jeden vollen Monat an sich noch bis zum 31.12.2010 fällig werdende hälftige monatliche Brutto-Vergütung von EUR xxx abfindungserhöhend zum Ausscheidungszeitpunkt gezahlt.

7.

Herr xxx erhält nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wohlwollendes, qualifiziertes Endzeugnis mit der Note mindestens „gut“; auf Wunsch erhält er ein ent*sprechendes Zwischenzeugnis innerhalb einer Woche seit der schriftlichen Anforderung.

8.

Herr xxx verpflichtet sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung Stillschweigen gegenüber jedermann zu wahren; dies gilt nicht, wenn er gesetzlich zur Auskunft über den Inhalt verpflichtet ist.

9.

Herr xxx verpflichtet sich, alle ihm während seiner Tätigkeit bei der Arbeitgeberin bekanntgewordenen Betriebsinterna geheim zu halten; dies gilt insbesondere für Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse der Arbeitgeberin.

10.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit dieser Vereinbarung sämtliche gegenseitigen finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und aus Anlass seiner Beendigung – bekannt oder unbekannt – fällig oder noch nicht fällig – erfüllt und/oder erledigt sind. Weitergehende finanzielle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich im Hinblick auf ihr Vertrags*verhältnis und seine Beendigung weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art herleiten lassen. Dies gilt auch für evtl. Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Arbeitgeberin. Auch erfüllt bzw. erledigt sind sämtliche finanzielle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen.

xxx, den ………………………… xxx, den …………………………

............................................ ……………………………………

(Herr xxx (Herr xxx)

xxx)

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Du musst auf jeden Fall damit rechnen, dass Du eine Sperre beim Arbeitsamt erhälst. Du hast praktisch selbst gekündigt und damit deinen Job aufgegeben.

Wieso? Da steht doch "auf Veranlassung der Arbeitgeberin aus betriebsbedingten Gründen"?

Ein Aufhebungsvertrag ist - wie bereits gesagt - immer problematisch! Der würde sich nur lohnen, wenn er Dich ggü einer normalen Kündigung, deutlich besser stellen würde. Das kann ich hier nicht sehen. Im Gegenteil!

Naja, immerhin gibts ne Abfindung und zwei Monate Freistellung. Und der "Inhaber" ist ein cholerischer Mitt-50er, da würde dann evtl. "nach Gründen" gesucht, die eine personenbedingte bzw. verhaltensbedingte Kündigung "rechtfertigen" - dann: keine Abfindung, keine Freistellung, und sicher Ärger mit dem Arbeitsamt.

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Hallo

A U F H E B U N G S V E R E I N B A R U N G

1.

Die Parteien sind sich dahingehend einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Arbeitgeberin aus betriebsbedingten Gründen xxx)

Unter Punkt 1 steht doch "aus betriebsbedingten Gründen".

Von daher versteh ich auch nicht,wieso das jetzt ein "Aufhebungsvertrag" sein soll.

Wenn er aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden ist,hat er ja nicht selber gekündigt und sollte auch dementsprechend keine Sperrzeit kriegen,oder???

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ich hatte auch erst Ende letzten Jahres eine betriebsbedingte Kündigung. Ich hab die leider gerade nicht zur Hand, um genauere Einzelheiten rauszulesen. Aber nach Rücksprache mit meiner Anwältin wurde der Aufhebungsvertrag in eine Kündigung nach §1a (keine Ahnung welches Gesetzbuch) umgewandelt. Dadurch hatte ich keine Sperrfrist, obwohl ich der Kündigung dann zugestimmt hatte und die Abfindung wurde auch nicht angerechnet.

Bitte das ganze jetzt nicht als rechtliche Grundlage nehmen :), aber lieber eine Beratungsstunde beim RA in Anspruch nehmen, als später dumm aus der Wäsche zu schauen. Alternativ kannst du auch bei der Agentur anrufen und dort nachfragen, die werden dir aber auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Also lieber zum Arbeitsrechtler gehen und klären lassen, vor dem unterschreiben.

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Lass dir Kündigen.

Im AA brauchst du um die Sperre zu umgehen ein Schreiben das Kündigung lautet.

Da muss drin stehen:

Hiermit kündigen wir Hr. xx zum 31.12.2010 betriebsbedingt.

Unterschrift.

Und über den Vertrag oben schreibt man Abwicklungsvertrag drüber.

Denn das obige Schreiben regelt nur wie die Kündigung und alle daraus folgenden Ansprüche gegeneinander abgewickelt werden.

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Hallo

Kann bitte jemand über diese Aufhebungsvereinbarung drübergucken und evtl. Erfahrungen berichten? Kündigung ist fristgemäss und es mussten auch andere gehen, 1x nicht verlängerter Zeitvertrag und der Abteilungsleiter. Die anderen Mitarbeiter sind teilweise 20 Jahre länger dabei als ich. Der einzige, der kürzer dabei ist (wenige Wochen) ist verheiratet und hat zwei Kinder, ich hab weder Frau noch Kind. Klausel vier spricht von einen halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Mir gehts vor allem um Arbeitsamt-Erfahrungen. *malliebzubimeiguck*

Tschüß

Wundern tut mich, warum die nicht kündigen. Das halbe Gehalt/Jahr ist Standard bei betriebsbedingten Kündigungen, da stellst Du dich nicht besser bei Aufhebungsvertrag. Vielleicht haben sie Angst, daß die Kündigung vor dem Arbeitsgericht nicht Bestand haben würde (wegen nicht korrekter Sozialauswahl, indem sie vielleicht u. a. denen gekündigt haben, die sie loswerden wollten).

Wie schon gesagt: NICHT UNTERSCHREIBEN.

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@androidfan.2011

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es eine Reihe von Konstellationen gibt, wo der Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld I führt. Ich kann dir daher nur den Tipp geben, dir schnellstmöglichst einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu besorgen. Ein derartiges Beratungsgespräch kostet etwa 50 EUR aber dafür hast du dann die 100% Gewissheit, wie du in deiner Situation am besten weiter vorgehen musst.

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