tstre Geschrieben 30. November 2000 Teilen Geschrieben 30. November 2000 Hallo, kann ich während meiner Ausbildung als FI/AE auch nebenbei als eine Art "Freiberufler" in meiner Freizeit arbeiten? Danke Grüsse TS Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moe Geschrieben 30. November 2000 Teilen Geschrieben 30. November 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von tstre: Hallo, kann ich während meiner Ausbildung als FI/AE auch nebenbei als eine Art "Freiberufler" in meiner Freizeit arbeiten? Danke Grüsse TS Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shito Geschrieben 30. November 2000 Teilen Geschrieben 30. November 2000 Hallo, im Grunde darfst du das schon. ABER: Du bist verpflichtet dies von deiner Firma genehmigen zu lassen. Ansonsten ist das ein sofortiger Kündigungsgrund!!! In den meisten Fällen ist´s so, dass die Firmen so etwas nur in Fällen erlauben, in denen die Nebentätigkeit nichts mit der Haupttätigkeit zu tun hat. Sprich, in einer anderen Branche und vorallem nicht in Unternehmen mit denen sie im Wettbewerb stehen. Schliesslich will die Firma nicht, dass du möglicherweise Betriebsgeheimnisse etc. ausplauderst oder Fähigkeiten die du in deiner Ausbildung erlernst nicht zum wohle der Firma einsetzt. Also auf jeden Fall deinen Chef fragen bevor du irgendjemandem etwas programmierst und Geld für deine Leistung verlangst. Schliesslich musst du Dein Einkommen, egal ob aus der Haupt- o. Nebentätigkeit, versteuern und die Lohnsteuerkarte hat ja bekanntlicher weise der Betrieb in dem du Ausgebildet wirst. gruss Der Shito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaschaT Geschrieben 30. November 2000 Teilen Geschrieben 30. November 2000 Also Deinem Chef sagen musst Du das schon. Du musst Dir eine zweite Steuerkarte für diesen Job holen und diese ist dann automatisch bei Steurstufe 6, ca. 53% Deines Lohns gehen an den Staat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T. Schiffler Geschrieben 1. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2000 Hi Es ist grundsätzlich erlaubt (wie es meine Vorschreiber schon erwähnt haben) nur muß es vom Chef genehmigt worden sein. Ist es dies nicht, so könntest Du erhebliche Probleme bekommen. Mein Chef z.B. hat es mir leider verboten ein Gewerbe anzumelden. Naja schade eigentlich, aber für sowas kann man es ja auf die Freundin oder so anmelden *g* Erbeere ------------------ http://www.IT-Ausbildung24.de - Der Server von Azubis für Azubis [Dieser Beitrag wurde von Erbeere am 01. Dezember 2000 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TG Geschrieben 1. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2000 Und wie willste das dann machen, dann programmierst du für die Firma deiner Freundin oder so und du kassierst die Kohle, ne!????? ------------------ Bis dann, Ciao! TG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tstre Geschrieben 1. Dezember 2000 Autor Teilen Geschrieben 1. Dezember 2000 Hallo, ich hätte nebenbei als eine Art "Freiberufler" am Wochenende an einem Projekt mitgearbeitet. Mein Chef wird es mir auch nicht gestatten, dass weiß ich jetzt schon! Danke für euere schnellen Antworten Grüsse und noch viel Spaß in diesem manchmal nervigen Beruf (IHK Prüfung, IHK allgemein, etc.) Tobi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 1. Dezember 2000 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2000 Ich werde jetzt eine kleine Nebentätigkeit ausüben (Tankstelle), wie sieht es da Steuermäßig aus? Muss ich eine 2. Lohnsteuerkarte besorgen? Findet bei mir die 630DM Regel gültigkeit? Über Infos wäre ich sehr dankbar! Bei 53% Steuer (gilt das dann nur für den Nebenjob??) lohnt es sich nämlich nicht mehr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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