Zylinder Geschrieben 13. September 2010 Geschrieben 13. September 2010 Hallo Zusammen, ich würde gerne Wissen ob man IT-Beauftrager und zugleich auch Datenschutzbeauftragter sein darf (mit Rechtsquelle) in einem Unternehmen mit 10 Mitarbeitern. Im Bundesdatenschutzgesetz habe ich leider dazu noch nichts gefunden. Herzlichen Dank
jeronimonino Geschrieben 13. September 2010 Geschrieben 13. September 2010 Frage: Können IT-Beauftragte gleichzeitig auch Datenschutzbeauftragte sein? Antwort: Von Seiten des hessischen Datenschutzes spricht nichts dagegen, da IT-Beauftragte das erforderliche Know-how mitbringen, welches zur Wahrnehmung beider Aufgaben nötig ist (siehe auch "IT-Sicherheitleitlinie" der Landesregierung, veröffentlicht im StAnz 2004, 3827). Anderseits bedeutet die Position des Datenschutzbeauftragten auch, die Verantwortung bei eventuellen Datenschutzverletzungen zu übernehmen, die gleichzeitige Ausübung beider Ämter widerspricht dieser Forderung. Ein anderer, vielleicht viel wesentlicherer Punkt: Beide Aufgaben einer Position aufzubürden wäre aufgrund des entstehenden Arbeitsaufwandes zuviel. quelle:fraLine - FAQ - IT-Beauftragte als Datenschutzbeauftragte Jetzt stellt sich die Frage gilt das auch für alle anderen Bundesländer ? Zudem selber suchen macht schlau. Das "IT-Beauftrager und Datenschutzbeauftragter" bei google eingeben und zack du hast dir selbst geholfen. mfg Jeronimonino
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