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Zusage von der Bundeswehr - Durchfallen bei der Abschlussprüfung


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Geschrieben

Hallo,

mal ne kurze Frage und zwar, würde es mich interessieren, wie es aussieht, wenn man die IHK-Abschlussprüfung "verhaut", jedoch diese wiederholen möchte, aber bereits eine Zusage von der Bundeswehr mit Dienstantrittszeitpunkt hat.

Jetzt ist die BW-Stelle eine IT-Stelle im Fachdienst, da die Ausbildung "anerkannt" wird.

Da man ja 6 Monate warten muss, bis man die Prüfung wiederholen darf, könnte man ja nicht seinen Dienst antreten. Fällt die Stelle dann weg, bekommt man einen neuen Dienstantrittszeitpunkt? Wie wird das gehandhabt?

Oder getreu nach dem BW-Motto: "PP - Persönliches Pech!"?^^

Vielen Dank :)

Geschrieben

Also zu erst sind mal ein paar fragen zu klären:

1. Handelt sich um Eintritt als Soldat auf Zeit oder um die allgemeine Wehrpflicht?

2. Was für eine Zusage hast du wofür etc. Im regellfall sind Kreiswehrersatzämter nicht sehr zuverlässig was die Einplanung angeht. Dafür gibt es in der Grundausbildung einen "Einplaner" der die LAR´s besucht. Das ganze kann aber Truppenzugehörigkeits abhängig sein.

Sollte es sich um die Wehrpflicht handeln würde ich sagen:" PECH gehabt Bundeswehr" und es verschiebt sich nach hinten. Da ja wärend der Berufsausbildung nicht gezogen wird.

In dem anderm Fall wirst du wohl Pech haben, da du ja nicht die Stelle besetzen kannst ohne die abgeschlossene Prüfung.

Würde aber wie die Vorposter empfehlen direkt beim KWEA sich zu melden und dennen den Fall zu schildern.

Geschrieben

@ Wuwu: Danke für die Hilfe :rolleyes:

@ bubu44: Nein, nein ich meine, wenn man zur Bundeswehr möchte, als SAZ 12 also Feldwebelanwärter und eine Stellenzusage hat, jedoch ärgerlichweise durch die IHK-Prüfung durchfällt.

@ Fratzenschneider:

Zu 1: Soldat auf Zeit.

Zu 2: Noch keine, war ja nur eine theoretische Frage. Ich hab's nicht vor, durch die Prüfung zu fallen^^ wäre halt der Worst Case - Fall^^

Die eigentliche Frage ist, ob jemand schonmal die Erfahrung hatte, sprich eine Zusage von Polizei / Bund allgemein Staat hatte und seinen Dienst nicht antreten konnte, da er die Prüfung wiederholen musste.

Verschieben die den Dienstanritt um 2 Quartale (Halbes Jahr) bzw. 1 Jahr, oder muss man sich nächstes Jahr neu bewerben und noch einmal das EAV (Einstellungs-Auswahl-Verfahren) durchlaufen? Sprich die Stelle fällt weg, und ein anderer bekommt diese?

Ich werde natürlich meinen Wehrdienstberater fragen^^ nur trotzdem wäre es interessant, die Erfahrung von einer Person zu hören, die diesen Worst Case - Fall derlebt hat, bzw. gerade erlebt.

Geschrieben

Also in meinen 8 Jahren beim Bund war die Stellenbesetzung meist so, daß der der die Vorraussetzungen hat genommen wird. Und wenn du sie, mit nicht bestehen, nicht erfüllst wird halt ein Anderer genommen der die Kriterien erfüllt.

Aber es gab auch andere Beispiele wo Soldaten eine Stelle besetzt haben die die Kriterien nicht erfüllt haben und dann währen der Zeit beim Bund die Kriterien nachträglich erlangt haben.

Würde mich mal Interessieren was die Bundeswehr dazu sagt, kannste ja mal schreiben.

Gruß

Geschrieben
Also in meinen 8 Jahren beim Bund war die Stellenbesetzung meist so, daß der der die Vorraussetzungen hat genommen wird. Und wenn du sie, mit nicht bestehen, nicht erfüllst wird halt ein Anderer genommen der die Kriterien erfüllt.

Aber es gab auch andere Beispiele wo Soldaten eine Stelle besetzt haben die die Kriterien nicht erfüllt haben und dann währen der Zeit beim Bund die Kriterien nachträglich erlangt haben.

Würde mich mal Interessieren was die Bundeswehr dazu sagt, kannste ja mal schreiben.

Gruß

Betrifft mich persönlich nicht^^ ich habe einen anderes Ziel ;) Werde nach meiner Ausbildung erst einmal die Berufsoberschule 1 besuchen, um dort mein Fachabi nachzuholen.

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