sp0x Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 Hallo alle zusammen, hab ne kleine Frage was meint Ihr was morgen (mein 1st Schultag) alles besprochen wird bzw. wie lange das dauern wird ist nur mal so ne Frage an euch. Weiss da jemand mehr ? Wie ist die Schule sonst so bei euch ? Gruß Sp0x Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Windows-FanBoy Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 Einführungstag oder 1. Schultag ? Bei uns gab es ein Einführungstag, der ging 2 Stunden danach, wieder an die Arbeit Wen du darauf aus bist, am besten mal nachfragen im Betrieb wie das gehandhabt ist! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sp0x Geschrieben 16. September 2010 Autor Teilen Geschrieben 16. September 2010 xD okai Ja mein Ausbilder hat zu mir gesagt Schultag ist Schultag und Arbeitstag ist Arbeitstag. Aber wenn des morgen wirklich 2 Stunden gehen sollte dann geh ich auf jeden Fall noch in Betrieb. Und danke für schnelle Antwort gruß Spox Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 1. Schultag --> direkt nach Stundenplan (den wir an dem Tag auch erst bekommen haben) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sp0x Geschrieben 16. September 2010 Autor Teilen Geschrieben 16. September 2010 1. Schultag --> direkt nach Stundenplan (den wir an dem Tag auch erst bekommen haben) Das heißt --> Kann morgen auch gleich richtig losgehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 Das kann sein, je nachdem wie deine BS das handhabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Windows-FanBoy Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 Das heißt --> Kann morgen auch gleich richtig losgehen? Hast du den ein Stundenplan? Aber Freitags erster Tag? Hört sich echt mehr an wie ein ''Einführungstag'' Da haben wir gesagt bekommen, wer Unser Lehrer ist, wann unser erster Schultag ist, wo unser Klassenzimmer etc. Aber meist, hilft abwarten Würde dir aber schon empfehlen, Arbeiten zu gehen wen du dan noch kannst (gut nach 1Uhr würde ich warscheinlich auch nicht mehr.) Aber wen ihr nur 2stunden habt, und du musst das ja auch in dein Ausbildungsnachweis Eintragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 An unserem 1. Tag wurde all das gemacht und danach hatten wir noch richtig Unterricht. Erstmal kontrolliert, ob alles richtig ist, also die Daten der Schüler, dann Vorstellung des Schulleiters und unseres Klassenlehrers. (Wir haben keinen festen Raum und müssen immer woanders hin) Danach haben wir unseren Stundenplan bekommen und hatten den Rest des Tages normal nach Plan. Haben dann auch direkt unsere Bücher in den entsprechenden Fächern bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_nibor Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 xD okai Ja mein Ausbilder hat zu mir gesagt Schultag ist Schultag und Arbeitstag ist Arbeitstag. Aber wenn des morgen wirklich 2 Stunden gehen sollte dann geh ich auf jeden Fall noch in Betrieb. Und danke für schnelle Antwort gruß Spox bedenke dabei, dass du da laut Ausbilder nichts verloren hast. Finde ich dennoch gut, dass dir sowohl dein Ausbilder das Leben so leicht macht und du gerne arbeiten willst. Weiter so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 Das sagt unsere Ausbilderin auch, aber dennoch greifen die Regeln aus dem Ausbildungsgesetz: Vor 9 Uhr kein Unterricht --> in den Betrieb (daher sagt unser Lehrer immer, dass wir um 5 vor 9 an der Schule sein müssen ) Falls wir es schaffen vor 12:30 Uhr wieder im Betrieb zu sein, dann müssen wir auch noch arbeiten. Also weniger als 6 Stunden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sp0x Geschrieben 16. September 2010 Autor Teilen Geschrieben 16. September 2010 Danke für eure Antworten Ja ich warte mal ab und Berichte euch dann wie es war Und ich geh auch auf die Arbeit nach der Schule wenn ich weiss das viel los ist und ich helfen kann. Ich will mein Ausbilder nicht enttäuschen im Gegenteil ich will das er seine Entscheidung nicht bereut mich ausgwählt zu haben. Ich mach FISI und mein Ausbilder ist der beste den man sich vorstellen kann. 28 Jahre immer cool drauf allgemein hier im Team sind alle zwischen 20 und 28 Jahren (sind zu 6) in ganz Deutschland zu 20. echt alle nett und ich will das nur gutes über mein Ausbilder und mich gesprochen wird. Gruß Sp0x Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sp0x Geschrieben 16. September 2010 Autor Teilen Geschrieben 16. September 2010 Ja ne mein Ausbilder hat ganz klar gesagt wenn stunden ausfallen lass es mich wissen aber geh dann nach Hause, denn für Ihn ist Schule, Schule und Arbeit Arbeit .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bill Gehts Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 Wir hatten am ersten Tag nach einer kurzen Ansprache und Einführung auch gleich Unterricht nach Stundenplan, d.h. bis zur siebten Stunde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 Vor 9 Uhr kein Unterricht --> in den Betrieb Gilt aber nur für Azubis die unters Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, oder? Bei volljährigen Azubis kann der Betrieb entscheiden, ob der Azubi noch in den Betrieb muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 Bei uns sind alle Ü18 und es gilt dennoch, liegt dann vl. am Betrieb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cry88 Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 Also bei unserer ersten Blockwoche bestannt die gesammte erste Woche aus Organisatorisches und Kennenlernspiele (inklusive Waffeln backen^^). wobei ich glaube das war nur weil die, die das netzwerk noch nit fertig hatten und irgendwie die zeit tot schlagen mussten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 Das sagt unsere Ausbilderin auch, aber dennoch greifen die Regeln aus dem Ausbildungsgesetz: Vor 9 Uhr kein Unterricht --> in den Betrieb (daher sagt unser Lehrer immer, dass wir um 5 vor 9 an der Schule sein müssen ) Falls wir es schaffen vor 12:30 Uhr wieder im Betrieb zu sein, dann müssen wir auch noch arbeiten. Also weniger als 6 Stunden Du meinst das Jugendarbeitsschutzgesetz. Diese Regel gilt nur für Azubis, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im BBiG sind keine derartigen Regelungen. Ein allgemeingültiges "Ausbildungsgesetz" gibt es nicht (lediglich Spezialgesetze wie das Steuerbeamtenausbildungsgesetz). Bitte gewöhnt euch gleich von Anfang an daran, die korrekten Bezeichnungen zu kennen und zu verwenden. Und lernt eure Rechte und Pflichten richtig kennen - nicht nur von irgendwelchen Hörensagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_nibor Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 bei r26t01 gilt sowieso der öD und ist es damit nicht nochmal ein anderer Rechtsfall? :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. September 2010 Teilen Geschrieben 16. September 2010 bei r26t01 gilt sowieso der öD und ist es damit nicht nochmal ein anderer Rechtsfall? Jein. Die grundlegenden Regelungen werden durch das Gesetz getroffen. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen "normalen" Betrieben und dem ÖD. Weitergehende Regelungen (die über das gesetzliche Minimum hinausgehen) können durch Tarifverträge geregelt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sp0x Geschrieben 21. September 2010 Autor Teilen Geschrieben 21. September 2010 Aaaaalso ich hab bis 15.15 Schule gehabt direkt nach Stundenplanvergabe kam der Unterricht. Hab jeden 2. Donnerstag bis 15.15 und jeden Freitag bis 15.15 also eig. gar nicht so schlecht vlt. mal dannach im Betrieb reinschauen ob alles ok ist ... bzw. ob man was helfen kann und dann ab nach hause. Gruß Sp0x und danke für die Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Windows-FanBoy Geschrieben 30. September 2010 Teilen Geschrieben 30. September 2010 Hab jeden 2. Donnerstag bis 15.15 und jeden Freitag bis 15.15 also eig. gar nicht so schlecht vlt. mal dannach im Betrieb reinschauen ob alles ok ist ... bzw. ob man was helfen kann und dann ab nach hause. Gute einstellung Und immer dran denken, es gibt auch ein Leben nach einer Ausbildung und ein Arbeitszeugnis! Also bitte nicht wegen 1-2h Arbeit rumjammern! Irgendwann ist es 40h die Woche + Wochenende Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 1. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2010 Das sagt unsere Ausbilderin auch, aber dennoch greifen die Regeln aus dem Ausbildungsgesetz: Vor 9 Uhr kein Unterricht --> in den Betrieb (daher sagt unser Lehrer immer, dass wir um 5 vor 9 an der Schule sein müssen ) Falls wir es schaffen vor 12:30 Uhr wieder im Betrieb zu sein, dann müssen wir auch noch arbeiten. Also weniger als 6 Stunden da du ü18 bist sind die 6h irrelevant, du müsstest auch für 5 minuten theoretisch noch in den betrieb, wenn du keine 8h schule + rückweg leistest Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 1. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2010 da du ü18 bist sind die 6h irrelevant, du müsstest auch für 5 minuten theoretisch noch in den betrieb, wenn du keine 8h schule + rückweg leistest Hab mich mit dem Erwähnen des Ausbildungsgesetzes vertan. Regelung gilt für uns hat, nix mit o.g. zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 1. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2010 es gibt auch ein Leben nach einer Ausbildung und ein Arbeitszeugnis! Wenn man Potential hat folgt danach eh ein Studium und das Ausbildungszeugnis das du meinst schreiben sich sowieso 80% selbst :cool: ps: benutz nen ordentliches os, dann haste keine bluescreens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_nibor Geschrieben 2. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2010 Wenn man Potential hat folgt danach eh ein Studium und das Ausbildungszeugnis das du meinst schreiben sich sowieso 80% selbst :cool: ps: benutz nen ordentliches os, dann haste keine bluescreens was hat deine Äußerung jetzt eigentlich noch mit dem Topic "1. Schultag" zu tun? Der/ Die TE(in) macht doch erst eine Ausbildung. Außerdem wissen wir nicht, ob sie/ er ein Abitur bzw. Fachabitur besitzt. Es ging doch vielmehr darum, wie man den 1. Schultag findet und nicht "wie sind deine Pläne für 201x". Zu deiner Aussage: Den AG könnte es durchaus interessieren, ob du neben dem Studium noch eine Ausbildung hast. Dann musst du das Arbeitszeugnis sehr wohl vorzeigen. :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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