JavaBar Geschrieben 22. September 2010 Teilen Geschrieben 22. September 2010 Bei meiner Umschulung in Neu-Ulm behaupteten viele Mitschüler, Umschüler müssten kein Berichtsheft mit abliefern. Was stimmt da dran? Mag sein, dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Ich bin in Baden-Würrtemberg, aber meine Abschlussprüfung ist in Augsburg/Bayern. Viele Grüße Egon Schmid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 22. September 2010 Teilen Geschrieben 22. September 2010 Dann zeig denen doch mal §43 Abs. 1 Satz 2 letzter Abschnitt BBiG. Die Berichtshefte sind eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung. BBiG - Einzelnorm Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tennessee Geschrieben 22. September 2010 Teilen Geschrieben 22. September 2010 hallo, bei Azubis ist es sicher Voraussetzung bei Umschülern weiss ich das nicht. Ich werde jetzt im November als externer Prüfling teilnehmen und brauche keins ;-) das heisst es ist nicht immer Voraussetzung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
>o< vs. --o-- Geschrieben 23. September 2010 Teilen Geschrieben 23. September 2010 (bearbeitet) Bei uns brauchten Umschüler weder ein Berichtsheft führen, noch an der Zwischenprüfung teilnehmen. (Bayern) Bearbeitet 23. September 2010 von >o< vs. |-o-| Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cath Geschrieben 28. September 2010 Teilen Geschrieben 28. September 2010 Für Umschüler gibt es in Bayern keine Berichtsheftpflicht, weder zu Führen, noch zur Vorlage. Gruß Cath Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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