Goodnight Geschrieben 23. September 2010 Teilen Geschrieben 23. September 2010 Huhu Vorweg, ich bin mir nicht sicher ob ich in diesem Forenteil richtig bin. Falls nicht kann es gerne verschoben bzw. geschlossen werden, am besten mit einem kleinen Hinweis wohin in Zukunft mit sowas. Zum Problem: Ich habe im Sept. eine schulische Ausbildung zum FI/AE begonnen und beziehe, da ich alleine wohne, meinen Lebensunterhalt durch Bafög. Problem ist, dass die Summe dieser Bewilligung sogar noch deutlich unter dem Hartz4-Satz liegt, grob an die 70 Euro. Soweit so schlecht. Nun ist es aber so, dass ich zum üben etc. doch einen Rechner zuhause bräuchte, immerhin will ich die Ausbildung mit guten oder gar sehr gutem Ergebnis abschließen, dass bin ich meinem fortgeschrittenem Alter einfach schuldig. Und genau diesen Rechner habe ich nicht, derzeit hab ich hier einen schwächelnden Laptop meiner Freundin, den ich allerdings zurückgeben muss. Heute war ich bei Amt und hab versucht, im Sinne einer "Erstausstattung" bzw. Ausbildungsförderung Geld für jenen Rechner rauszuschlagen bzw. wenigstens subventioniert zu bekommen. Essig wars, ich bekomme bestenfalls einen Zuschuss zu meinem Bafög, wenn überhaupt. Nun ist die Frage, ob es eventuell eine andere Möglichkeit gäbe, dieses finanzielle Problem zu lösen, von der ich nichts weiß? Wäre da für ein paar Meinungen bzw. Lösungsansätze sehr dankbar. Best Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 23. September 2010 Teilen Geschrieben 23. September 2010 Auch wenns Überwindung kostet: hast du mal in deiner Klasse gefragt, ob jemand was altes daheim rumstehen hat? Zum Üben und lernen reicht ja auch ein alter P4 mit 512 MB RAM und eine alte Röhre als Bildschirm. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 23. September 2010 Teilen Geschrieben 23. September 2010 Mir ist nichts bekannt, wie man einen PC von einer anderen Behörde bezahlt bekommen würde. Du kansnt lediglich den PC von der Steuer (die du ja offensichtlich nicht hast) absetzen. Ansonsten, wieso fragst du nicht deine Eltern, das wäre der einfachste Weg. Ansonsten kannst du eben nur H4 zusätzlich beantragen. (Dann bekommste ja deine 70Euro, die kannst du dann ja über ein paar Monate sparen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goodnight Geschrieben 23. September 2010 Autor Teilen Geschrieben 23. September 2010 Auch wenns Überwindung kostet: hast du mal in deiner Klasse gefragt, ob jemand was altes daheim rumstehen hat? Zum Üben und lernen reicht ja auch ein alter P4 mit 512 MB RAM und eine alte Röhre als Bildschirm. Der Bildschirm ist nicht das Problem, der Rechner dafür viel mehr. Und ein alter Kasten bringt mich so nicht wirklich weiter. Erstens brauche ich ein gewisses Maß an Mindestleistung bezüglich der Programme, die wir benutzen (werden), und zum anderen hab ichs auch mit Grafikdesign. Da ist beispielsweise der halbe Gig RAM schnell mal ausgelastet. @ 3r4zZ1n: Sparen ist gut. MIT den 70 Euro (die ich stand jetzt nicht habe) habe ich nach Abzug sämtlicher Rechnungen etc. ganz grob an die 120 Euro im Monat zur Verfügung, für Nahrungsmittel, Hygienebedarf, etc. Da ist nicht viel mit sparen. Aber gut, danke einstweilen. Hätte ja sein können das es irgend eine Möglichkeit gäbe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 23. September 2010 Teilen Geschrieben 23. September 2010 Leider wird es nur möglich sein, Transferleistungen zu beantragen. Dir stehen sicherlich immerhin die 359 Euro + Miete zu. Also hättest du ca 700 (Einrechnung Kosten für Miete von ca 330 Euro) für dich, abzüglich dem Bafög das du bekommst. Und dan musst du davon eben die Miete bezahlen, aber der Bedarf von ca 700 Euro bleibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 23. September 2010 Teilen Geschrieben 23. September 2010 Faszinierend, daß es immer das Beste sein muß. Wie hat man denn nur vor 10 jahren entwickelt? Ich frage mich, was ihr in der Schule für Hochleistungsprogramme benutzen werdet... Und dein Grafikdesignhobby muß dann halt zurückstehen. Wie siehts denn mit einem Job aus? Samstags im Supermarkt an der Kasse oder Regale einräumen. Oder sonntags an der Tanke? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goodnight Geschrieben 23. September 2010 Autor Teilen Geschrieben 23. September 2010 Leider wird es nur möglich sein, Transferleistungen zu beantragen. Dir stehen sicherlich immerhin die 359 Euro + Miete zu. Also hättest du ca 700 (Einrechnung Kosten für Miete von ca 330 Euro) für dich, abzüglich dem Bafög das du bekommst. Und dan musst du davon eben die Miete bezahlen, aber der Bedarf von ca 700 Euro bleibt. Öhm... ich bin gerade ein wenig verwirrt. Von den von dir erwähnten 700 Euro bin ich meilenweit entfernt. Vom Amt beziehe ich zur Zeit nichts (wie gesagt, war erst heute dort) und laut meinem Bafög-Bescheid sind satte 519 Euro, die ich bekomme. Mit 700 Euro im Monat wäre ich ja mehr als zufrieden! Kannst du mir da mal nähere Infos dazu geben? @ afo: Wer hat was vom "besten" erzählt? Es muss ja kein Core i7-Schießmichtot mit 8 GB RAM und ner HighEnd-Grafikkarte sein, aber ich würde schon ganz gerne vernünftig (!) damit arbeiten (nicht spielen) können. Was heutige Programme so an Leistung verlangen muss ich dir glaube ich nicht erzählen, vor allem wenn sie auf Win7 laufen sollen, was schon an sich Leistung will. Und was du als Hobby bezeichnest möchte ich ganz gerne mal, wenn möglich, auch beruflich bzw. zusätzlich im Beruf machen. Entsprechend würde mir, mit Eigenbau wohlgemerkt, auch ein Budget von grob 200-300 Euro reichen. Wenn das für dich "das Beste" ist, ok. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 23. September 2010 Teilen Geschrieben 23. September 2010 Also ALG2 funktioniert so. Erst wird dein Bedarf ermittelt und dann wird dies gegengerechnet mit deinem Einkommen und heraus kommt der Betrag. Du hast sogar teilweise Freibeträge dafür. eine grobe Rechnung. Dein Bedarf: 359 Alg 2 Satz für Alleinstehende 330 Wohnungsmiete Warm ohne Heizkostenzuschuss 689 Dein Einkommen: 519 Bafög Rechnung: 689 - 519 = 170 Für die Wohnungsmiete musst du eben deine einsetzen, aber Achtung: Du kannst dir alleine keine Wohnung für 700 euro nehmen und die bezahlen lassen, das geht nicht. edit: Es kann auch sein, das ein Freibetrag von ca 100 euro gilt, dann wären das dann eben um diesen Freibetrag dein Betrag höher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 23. September 2010 Teilen Geschrieben 23. September 2010 Das mit dem Grafikdesign hast du nicht so ausgedrückt. Und zu dem anderen: Du hast immernoch nicht gesagt, um welche Programme es geht. Und das es unbedingt Windows 7 sein muß hast du auch nicht erwähnt. Du hast von lernen für die Schule gesprochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 23. September 2010 Teilen Geschrieben 23. September 2010 Und wenn... Für 250 Euro bekommt man bei bekannten Gebrauchtpc-Händlern eine Fujitsu Siemens Celsius M450 Dual Core Maschine mit NVidia Quadro FX 1500, für 350 Euro eine HP XW6400 mit Xeon Dual Core und NVidia Quadro FX 3500 mit Garantie erstehen. Beide Geräte sollten für die Ausbildungsdauer noch genug Leistung haben - oder um es mal platt auszudrücken: die Kisten sollten eigentlich jede aktuelle Discountermaschine noch locker abledern. Und wenn es in den faltbaren Bereich gehen sollte, letztens gab es ein Angebot eines HP Compaq mobile Workstation nw9440 für 450 Euro. Win 7 Leistungsindex Grafik 5,9. Ein Neugerät ist nicht notwendig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alex_winf01 Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 Wenn man sich in der Ausbildung befindet, funktioniert das mit Hartz IV nicht. Schüler, Studenten und Auszubildende sind vom Bezug von Hartz IV ausgeschlossen. Und wenn das Amt doch mit macht und die haben eine Maßnahme, 1-Euro-Job oder sonst einen Job, würde das den Abbruch der Ausbildung bedeuten. Und die Info kenne ich aus sicherer Quelle. War selber betroffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
klaus_trophob Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 (bearbeitet) Schüler-Bafög wird doch anhand deines Barvermögens und dem Einkommen deiner Eltern errechnet. Da du sehr wenig Bafög bekommst, ist also davon auszugehen, dass du entweder einiges an Barvermögen hast oder deine Eltern "viel" Geld verdienen bzw. im Vorjahr deines Antrags verdient haben. Sollte das Einkommen deiner Eltern nicht mehr diesem Wert entsprechen, kannst du einen Antrag auf Aktualisierung stellen. Stelle sich raus, dass deine Eltern weniger verdienen, bekommst du mehr Bafög. Ansonsten wirst du vom Amt nix bekommen, weil rechtlich deine Eltern in der Pflicht sind dich zu versorgen, da du noch in der Ausbildung bist. Nun kenne ich aber dein Alter nicht Edit: Ich nehm's zurück, ich dachte du bekommst um die 70 Bafög. Dennoch ist meine Aussage im Grunde nicht falsch Bearbeitet 24. September 2010 von klaus_trophob Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 (bearbeitet) Wenn man sich in der Ausbildung befindet, funktioniert das mit Hartz IV nicht. Schüler, Studenten und Auszubildende sind vom Bezug von Hartz IV ausgeschlossen. Und wenn das Amt doch mit macht und die haben eine Maßnahme, 1-Euro-Job oder sonst einen Job, würde das den Abbruch der Ausbildung bedeuten. Und die Info kenne ich aus sicherer Quelle. War selber betroffen. Ich kenne jemanden mit schulischer Ausbildung, der das Standard-Bafög bekam und zusätzlich H4 und wohnte noch bei seinen Eltern. (unter 25) Wenn man einer Tätigkeit bereits nachgeht muss man nicht unbedingt, einen 1Euro Job antreten, es sei denn sie stellen sich wirklich quer bei allem ... Das wäre ja nie Sinn der ganzen Sache ... edit: Auszug aus Wikipedia.de Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die 4. als Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem §§ 60–62 SGB III zumindest dem Grunde nach förderungsfähig sind oder Bearbeitet 24. September 2010 von 3r4zZ1n Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 Schüler, Studenten und Auszubildende sind vom Bezug von Hartz IV ausgeschlossen. Das ist richtig, für Azubis gibt es Berufsausbildnugsbeihilfe. Auch bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Du sagst du bekommst knapp 519 Euro Bafög? Oder ist das der Betrag, den du dann gesamt zur Verfügung hast? Was ist mit Azubilohn? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 Das ist richtig, für Azubis gibt es Berufsausbildnugsbeihilfe. Auch bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Du sagst du bekommst knapp 519 Euro Bafög? Oder ist das der Betrag, den du dann gesamt zur Verfügung hast? Was ist mit Azubilohn? Wenn er Bafög bekommt, hat er sicherlich eine schulische Ausbildung und bekommt keine Ausbildungsvergütung? Bab wäre im Falle von einer Ausbildungsvergütung zu erwägen, wenn diese zu gering wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 Wenn er Bafög bekommt, hat er sicherlich eine schulische Ausbildung und bekommt keine Ausbildungsvergütung? Bab wäre im Falle von einer Ausbildungsvergütung zu erwägen, wenn diese zu gering wäre. Hm ja stimmt, es könnte natürlich eine schulische Ausbildung sein. Daher auch Bafög, hatte mich schon gewundert. In dem Bereich kenne ich mich leider nicht aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Windows-FanBoy Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 Kann es nur von meinem Fall aus sagen. ,,FISI ist kein BaföG geförderter Ausbildungsberuf, sie bekommen nichts,, Naja ich mach jeden Monat -100 Euro wären im Jahr 1200, in meiner Ausbildung 3600 Euro ((wen nichts Kaputt geht auto etc)) und meine Mutter übernimmt meine Versicherung. Würde ich nicht mit meiner Freundin zusammen leben, wäre diese Ausbildung für mich unmöglich gewesen. Danke Amt (Bz Fu** off ((Bz Burn M***** Burn) =) , die können nichts, auser jemanden an eine Zeitarbeitsfirma zu vermitteln top leute da, echt. also ... was ich sagen wollte, sei froh das du ein depp hattest der dir was zugeteilt hat. Mein(e) depp(in) hats mir verweigert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 @Bluescreen: Der Op macht eine schulische Ausbildung. Das ist etwas anderes. BAB oder Wohngeld war bei dir auch nicht möglich? Aber ich denke, es wäre besser, wenn du einen eigenen Jammer^H^H^H^H^H^HBeratungsthread aufmachst anstatt diesen hier zu hijacken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 Kann es nur von meinem Fall aus sagen. ,,FISI ist kein BaföG geförderter Ausbildungsberuf, sie bekommen nichts,, Naja ich mach jeden Monat -100 Euro wären im Jahr 1200, in meiner Ausbildung 3600 Euro ((wen nichts Kaputt geht auto etc)) und meine Mutter übernimmt meine Versicherung. Würde ich nicht mit meiner Freundin zusammen leben, wäre diese Ausbildung für mich unmöglich gewesen. Danke Amt (Bz Fu** off ((Bz Burn M***** Burn) =) , die können nichts, auser jemanden an eine Zeitarbeitsfirma zu vermitteln top leute da, echt. also ... was ich sagen wollte, sei froh das du ein depp hattest der dir was zugeteilt hat. Mein(e) depp(in) hats mir verweigert. Bist du sehr gefrustet? Bafög hat rein gar nicht mit dem Beruf zu tun, den man erlernt. Bafög gibt es für Studenten und für Azubis, die eine schulische Ausbildung absolvieren (die in der Regal sonst gar nichts verdienen). BAB bekommt man wenn man eine Ausbildung macht, bei der man in einem Berieb angestellt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 Danke Amt (Bz Fu** off ((Bz Burn M***** Burn) =) , die können nichts, auser jemanden an eine Zeitarbeitsfirma zu vermitteln top leute da, echt. also ... was ich sagen wollte, sei froh das du ein depp hattest der dir was zugeteilt hat. Mein(e) depp(in) hats mir verweigert. Legst Du es darauf an, Deinen Namen verwirklicht zu sehen? Diesmal direkte Warnung, weil Du es offensichtlich sonst nicht verstehst: Hör auf mit Pauschalverurteilungen und gewöhn Dir eine andere Ausdrucksweise an. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FrankW Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 (bearbeitet) Leider ist das so eine Sache mit den Ämtern. Wenn man z.B. eine Ausbildung macht, dann ist die Berufsausbildungsbeihilfe(Arbeitsamt) und Azubi Gehalt für den Lebensunterhalt zuständig. Damit hat man aber gleichzeitig keinen Anspruch auf Hartz IV. Die Berufsausbildungsbeihilfe + Azubi Gehalt sind aber oft wenn man alles zusammenrechnet(incl. Ausgaben) unter dem Strich weniger als der Hartz IV Satz mit allen Vergünstigungen. Wenn jemand nicht Arbeiten geht und Hartz IV bezieht, dann wird z.B. die Miete komplett mit Nebenkosten übernommen, Befreiung von der GEZ , teilweise Erlass von Medikamentenzuzahlungen, Gratis Essen bei den Tafeln,u.s.w. Alles Dinge die durch die BAB nicht gestattet werden. Was auch noch wichtig ist: Einer der nicht Arbeiten geht, hat auch keine Werbungskosten. Ein Azubi muß von dem Azubi Gehalt incl. BAB die kompletten Fahrtkosten und Auswärts-Spesen aus eigener Tasche bezahlen. Ich bin jetzt leider Arbeitslos. Und obwohl ich vorher Netto 1K6 rausbekommen habe, geht es mir finanziell genauso gut, wie zu dem Zeitpunkt wo ich gearbeitet habe. Meine aktuelle Tätigkeit nennt sich im Moment:"staatliche bezahltes Eierschaukeln und Registerbrowsen" kurz SBERB genannt. Es fallen ganze 150 Euro im Monat an Fahrtkosten weg, ca 10 Euro an Medikamentenzahlungen spare ich ein, 15 Euro GEZ und ich bin nicht darauf angewiesen, jeden Tag auswärts zu essen,e.t.c. Schon alleine deshalb habe ich im Monat etwa 250 Euro an Ausgaben weniger im Vergleich zu einer Person die 48 H die Woche Arbeiten geht . Mein Alg I ist in meinem Falle etwas höher als Hartz IV. Aber auf einen Azubi im Vergleich zu Hartz IV verhält es sich wenn man das in Relation betrachtet genauso. Bei mir ist es sogar noch eine ganze Ecke schlimmer, da ich garkeinen BAB Anspruch mehr habe, weil ich BAB und BaföG schon ausgeschöpft habe. Ich müßte also wieder einen Job finden, der über 1K6 Netto liegt, damit ich finanziell unter dem Strich nicht schlechter als jetzt darstehe. Und ich habe trotz Ausbildung keinen Abschluß. Unterstützung vom Arbeitsamt, was Hilfe zum erlangen des Abschlußes betrifft wird nicht gezahlt. Würde ich meine Ausbildung zum erlangen des Abschlußes fortsetzen, würde mir sofort das Alg I gestrichen, da ich ja dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Daraus ergibt sich für mich der Schluß: Eientlich sollte der Staat doch über jeden der eine Ausbildung macht und Arbeiten geht dankbar sein und das auch belohnen. In der Praxis sehe ich jedoch das Gegenteil. Bearbeitet 24. September 2010 von FrankW Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 Man muss aber dazu noch sagen, das in den meisten Fällen einem Azubi Kindergeld in Höhe von 184 Euro zustehen. Einem ALG 1 oder 2 Empfänger steht das Kindergeld nicht zur Verfügung, sobald er älter als 18 ist. ALG 1 steht ja auch nicht ewig zur Verfügung. Nach 3 Jahren Ausbildung (volle 3 Jahre) hat man recht auf 1 Jahr ALG 1. Also rechnet man die ca 519 Euro + 184 Euro wäre man teils ja schon über dem H4 Satz des TO. Als Azubi hat man unter anderem auch die Möglichkeit mit Bus und Bahn günstiger zu kommen. Und zusätzlich dazu sitzt man nicht daheim und lernt etwas, bekommt einen Abschluss, etc. Ich habe ja auch keine Positive Meinung über Ämter, aber oft wird auch unlauter über diese hergezogen. edit: An FrankW: Aber in der Zeit wo du daheim bist, schmälerst du zumal auch die Chancen auf eine Wiederbeschäftigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FrankW Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 (bearbeitet) Man muss aber dazu noch sagen, das in den meisten Fällen einem Azubi Kindergeld in Höhe von 184 Euro zustehen. Einem ALG 1 oder 2 Empfänger steht das Kindergeld nicht zur Verfügung, sobald er älter als 18 ist. Ja in den meisten Fällen. Aber nicht bei Leuten ,die über 25 sind. ALG 1 steht ja auch nicht ewig zur Verfügung. Nach 3 Jahren Ausbildung (volle 3 Jahre) hat man recht auf 1 Jahr ALG 1. Naja ,es gibt ja noch das Übergangsgeld von Alg I zu Alg II für einen Zeitraum von 1-2 Jahren. Theoretisch kann man nach Alg I mindestends 2 Jahre lang gut leben ,wenn man vorher 2 Jahre lang eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hatte. Man darf sogar bis zu 5K an gespartem auf dem Konto haben. Und zusätzlich dazu sitzt man nicht daheim und lernt etwas, bekommt einen Abschluss, etc. Das ist wohl wahr. Da hast du vollkommen Recht. edit: An FrankW: Aber in der Zeit wo du daheim bist, schmälerst du zumal auch die Chancen auf eine Wiederbeschäftigung. Ich werde die Daheim Zeit jetzt für eigene Softwareprojekte nutzen. Ich lasse mir also auf gut Deutsch ein Softwareprojekt vom Staat finanzieren. Und wenn es später Erfolg hat mache ich Gewinn. Die Erfolgsaussichten sind garnicht mal so übel. Ich war gestern zum Spass bei ner Bank und habe einen Businessplan zwecks Finanzierung vorgelegt. Der Bankangestellte war jedenfalls begeistert. Ist alles ganz legal, da ich die Software ja für mich selber schreibe und nirgendwo schwarz arbeite. Da ich ja laut Attest "1 Euro Job Unfähig" bin können Die mir später auch nicht auf den Sack gehen, falls das Projekt etwas länger dauert. Bearbeitet 24. September 2010 von FrankW Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 Ich gehe davon aus das die meisten eben unter 25 sind, die eine Ausbildung beginnen. Ich denke das sind gute 80% bestimmt. Wer danach eine ausbildung beginnt, der isz ja mehr oder minder auch selber Schuld. - Umorientierung oder ähnliches - früher keinen Abschluss gemacht - Studium oder anderes abgebrochen Und in dieser zeit gibt es eben auch Eltern, die einen Unterstützen sollten ... In einem anderen Forum, schreibste hier ganz andere Töne, als du sie hier von dir gibst. Kann jemand das mit dem ALG1 bestätigen, ich kenne es anders ( 3 Jahre sozialversicherungspflichtiger Job = 1 Jahr ALG 1) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FrankW Geschrieben 24. September 2010 Teilen Geschrieben 24. September 2010 In einem anderen Forum, schreibste hier ganz andere Töne, als du sie hier von dir gibst. Ja das ist wahr. Wurde ja auch mehrfach dazu ermutigt nicht rumzujammern, sondern irgendetwas zu machen. Also habe ich mich auf die Hammelbeine gesetzt und was auf die Reihe gebracht. Hat mich fast 2 schlaflose Nächte gekostet. Aber es wird sich lohnen. Werde aus der Not eine Tugend machen. Der Facebook Gründer war auch einmal eine Arme Sau. Kann jemand das mit dem ALG1 bestätigen, ich kenne es anders ( 3 Jahre sozialversicherungspflichtiger Job = 1 Jahr ALG 1) Anwartschaftszeit(Quelle Wikipedia) Die Anwartschaftszeit hat gemäß Â§ 123 SGB III erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z. B. Elternzeit, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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