bygones Geschrieben 5. Oktober 2010 Geschrieben 5. Oktober 2010 Hallo zusammen, Seit dem 01.10.2010 mache ich eine Einstiegsqualifizierung (EQ) in einem Unternehmen als Fachinformatiker- Anwendungsentwicklung. Die EQ geht ein Jahr und man muss auch zur Berufsschule (Blockunterricht, 2 Wochen Schule und 6 Wochen im Betrieb etc.). Auf der Berufsschule bin ich in der Klasse mit Leuten die eine ganz normale Ausbildung als Anwendungsentwicklern absolvieren. Beim Arbeitsamt haben Sie mir gesagt, dass ich die EQ anrechnen lassen kann, falls ich für eine Ausbildung übernommen und zwar um 6 Monate. Meine Frage ist: Wenn das Jahr um ist und ich übernommen werde kann ich die Ausbildung dann vorne verkürzen, sodass ich das erste Berufsschuljahr nicht wiederholen muss oder erst im dritten Jahr um ein halbes Jahr verkürzen? Danke schonmal Zitieren
Fraggla Geschrieben 6. Oktober 2010 Geschrieben 6. Oktober 2010 je nach IHK kann man die Ausbildung um bis zu 1nem Jahr verkürzen. Verkürzt du um ein ganzes Jahr, kommst du automatisch bei der Einschulung in die nächste Klasse. Verkürzt du nur um ein halbes Jahr, kommst du ganz normal ins erste Berufsschuljahr und hast dann 2 1/2 jahre Unterricht. Das letzte halbe Jahr fällt weg. Zitieren
Korhil Geschrieben 6. Oktober 2010 Geschrieben 6. Oktober 2010 Hallo bygones, ich finde deine Frage kommt sehr früh, da du gerade mal seit ein paar Tagen dabei bist (siehe meinen letzten Abschnitt). Aber vorweg: Sei bei Aussagen des Arbeitsamtes immer vorsichtig, da laufen auch viele Leute rum, die viel reden, aber nichts sagen. Zu solchen Fragen solltest du als erste Anlaufstelle immer deine IHK und deinen Betrieb wählen. Bei uns war der Fall, das wir zwei Schüler mit EQJ hatten. Der eine hat es nicht geschafft und der andere sollte auf Wunsch des Betriebes nochmals im ersten Jahr anfangen, weil seine Noten in Englisch und Politik unter aller Sau waren. Aber bevor du dir über die folgenden Jahre Sorgen machst, sollte dir bewußt sein, das dein EQ(J) eine große Chance ist, aber keine Garantie. Aus welchem Grund auch immer wurde dir nicht sofort eine Ausbildung angeboten, sondern dir die Chance geboten, dich ein Jahr lang zu Beweisen. Aus diesem Grund: Nutze erst einmal deine Chance, dann kannst du weiter sehen. Zitieren
Just an NPC Geschrieben 6. Oktober 2010 Geschrieben 6. Oktober 2010 Durch das EQJ verschiebt sich dein Berufsstart leider etwas nach hinten, aber vielleicht nicht um sehr viel: Bei einer Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis kann dir der Betrieb die Zeiten der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildungszeit anrechnen - die Anrechnung ist aber leider nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings können Tarifverträge der Gewerkschaften eine Anrechnung vorsehen. Klickmich Is übrigens auf der ersten Seite bei Google Man kann sich das volle Jahr anrechnen lassen, wenn man das EQJ als volles Jahr macht. In meinem Ausbildungsbetrieb sind auch ein paar EQJler, je nach Noten wurden diese dann entweder direkt ins zweite oder eben ins erste Ausbildungsjahr (und damit Berufsschuljahr) übernommen. heißt, sie haben letztes Jahr die 10. Klasse besucht und besuchen dieses Jahr die 11. Klasse wie jeder normale Azubi auch. Zitieren
bygones Geschrieben 6. Oktober 2010 Autor Geschrieben 6. Oktober 2010 Das dieses Jahr eine große Chance für mich ist, ist mir bewusst. Finde ich auch nicht schlecht, sodass man in diesem Jahr sieht ob einem dieser Beruf überhaupt liegt und einem Spaß macht. Falls ich in diesem Job dann meine Berufliche Zukunft sehe, und mir mein Arbeitgeber einen Ausbildungsvertrag anbietet war dieses Jahr ja nicht ganz umsonst. Danke für eure Antworten Zitieren
Zigiron Geschrieben 17. Februar 2022 Geschrieben 17. Februar 2022 Am 5.10.2010 um 22:44 schrieb bygones: Hallo zusammen, Seit dem 01.10.2010 mache ich eine Einstiegsqualifizierung (EQ) in einem Unternehmen als Fachinformatiker- Anwendungsentwicklung. Die EQ geht ein Jahr und man muss auch zur Berufsschule (Blockunterricht, 2 Wochen Schule und 6 Wochen im Betrieb etc.). Auf der Berufsschule bin ich in der Klasse mit Leuten die eine ganz normale Ausbildung als Anwendungsentwicklern absolvieren. Beim Arbeitsamt haben Sie mir gesagt, dass ich die EQ anrechnen lassen kann, falls ich für eine Ausbildung übernommen und zwar um 6 Monate. Meine Frage ist: Wenn das Jahr um ist und ich übernommen werde kann ich die Ausbildung dann vorne verkürzen, sodass ich das erste Berufsschuljahr nicht wiederholen muss oder erst im dritten Jahr um ein halbes Jahr verkürzen? Danke schonmal wo könnte man diese EQ machen, habe im netz nichts gefunden. Zitieren
charmanta Geschrieben 17. Februar 2022 Geschrieben 17. Februar 2022 mag daran liegen dass dieser Thread 12 Jahre alt ist ? Whitehammer03 reagierte darauf 1 Zitieren
Whitehammer03 Geschrieben 17. Februar 2022 Geschrieben 17. Februar 2022 vor 9 Minuten schrieb Zigiron: wo könnte man diese EQ machen, habe im netz nichts gefunden. Bei Firmen, die diese auch anbieten. Meist eher kleine Systemhäuser. Habe solche EQ Stellen bisher aber immer nur auf der Jobbörse der Arbeitsagentur gesehen Zitieren
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