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Insolvenzgeld - was sollte ein Arbeitnehmer beachten?


GoaSkin

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Hallo,

mein Betrieb musste überraschend Insolvenz anmelden, da er nach einem verlorenen Gerichtsprozess einem Gläubiger eine hohe Summe schuldig ist, die er nicht bezahlen kann. Der Insolvenzantrag ist gestellt, aber vom zuständigen Amtsgericht noch nicht bearbeitet.

Üblicherweise stellt man als Arbeitnehmer einen Insolvenzgeld-Antrag. Sobald der (vorläufige) Insolvenzverwalter festgestellt hat, dass das Unternehmen wirklich insolvent ist, wird dann von der Arbeitsagentur eine Ersatzleistung für den ausstehenden Lohn gezahlt. Soweit das Prinzip.

Der Haken an der Sache ist aber nun, dass ich einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis habe. Obwohl ich monatlich auf eine Stundenzahl komme, die in etwa einer vollen Stelle entspricht, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag kein fester Lohnanspruch.

In der Firma habe ich noch alle Hände voll zu tun, was sich jedoch hauptsächlich darauf begründet, dass der Inhaber noch weitere Firmen besitzt, die er nach der Insolvenz weiter laufen lässt. Dadurch bin ich faktisch bei einer insolventen Firma angestellt, die für nicht insolvente Firmen arbeitet.

Nun wäre meine Frage, ob man mir aus beschriebenem Grund das Insolvenzgeld ablehnen könnte und ich somit faktisch seit meiner letzten Gehaltszahlung ehrenamtlich für den Betrieb arbeite.

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Machst du Arbeit auf Abruf oder bist du "freier Mitarbeiter" (Freelancer)?

Als Freelancer bist du mMn schlicht ein normaler Gläubiger (wie ein Lieferant auch) der insolventen Firma und musst ebenso auf dein Geld warten (bzw. es abschreiben) wie jeder andere auch.

Falls du Arbeit auf Abruf machst, dann schätze ich mal, dass du Anspruch auf Insolvenzgeld hast (zumindest aufs Stundenminimum). So oder so würde ich an deiner Stelle genaueres beim entsprechenden Amt erfragen und mir schleunigst eine neue Stelle suchen.

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Hallo,

ich mache Arbeit auf Abruf (bin Angestellter), wobei ich seit meiner Beschäftigung nie auf eine Monatsstundenzahl unter 170 gekommen bin und die Stundenzahl in etwa dem einer Vollzeitstelle entspricht. Dies geht auch aus den Lohnbescheinigungen hervor. Das hat sich auch mit der Insolvenz nicht geändert. Im Arbeitsvertrag gibt es allerdings keine Mindeststundenzahl. Und so sieht es auch bei den anderen Angestellten aus.

Beim Amt habe ich schon angerufen. Die konnten mir keine Auskunft geben und sagten, dass ob es Insolvenzgeld und in welcher Höhe es gibt, vom Amtsgericht nach Feststellung der Insolvenz entschieden werden müsste.

Bearbeitet von GoaSkin
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Hallo,

Üblicherweise stellt man als Arbeitnehmer einen Insolvenzgeld-Antrag. Sobald der (vorläufige) Insolvenzverwalter festgestellt hat, dass das Unternehmen wirklich insolvent ist, wird dann von der Arbeitsagentur eine Ersatzleistung für den ausstehenden Lohn gezahlt. Soweit das Prinzip.

Vor drei Jahren hat mein damaliger Arbeitgeber Insolvenz anmelden müssen und damals ist das bei uns folgendermaßen abgelaufen: Nachdem der Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird erstmal geprüft, ob das Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder mangels Masse abgeleht wird. Das Insolvenzgeld wird erst bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung mangels Masse ausgezahlt. Der Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und dem Eröffnungssbeschluss hat bei uns drei Monate betragen. Das bedeutet, dass man erst nach 3 Monaten Rückwirkend das Insolvenzgeld für 3 Monate ausgezahlt bekommt.

Bei uns ist es dann so abgelaufen, dass der Insolvenzveralter bei einer Bank einen Kredit in Höhe des Insolvenzgeldes aufgenommen hat. Dazu haben wir dann unsere Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit (monatlich) an das Kreditinstitut abgetreten und jeden Monat das uns zustehende Arbeitsentgeld bekommen. Kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben wir dann noch bei der Agentur für Arbeit den Antrag auf das Insovenzgeld stellten müssen, wobei das Geld dann an das Kreditinstitut zurück geflossen ist.

Soweit ich das in Erinnerung habe, ist das Insolvenzgeld damals nur für die festangestellten Mitarbeiter, die sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befunden haben, vorfinanziert worden. Neben der Vorfinanzierung durch Kredite wird es das auch geben, dass die Agentur für Arbeit einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld auszahlt.

Bei uns ist es hinterher so gewesen, dass kein Investor für das gesamte Unternehmen gefunden worden ist und das Unternehmen liquidiert worden ist. Deswegen sind dann mit der Erföffnung des Insolvenzverfahren fast alle Mitarbeiter bis auf ein paar Ausnahmen freigestellt worden. Auf dem Papier ist man dort noch angestellt gewesen, man hat aber ALG1 bezogen. Etwas später hat man dann vom Insolvenzverwalter eine Kündigung erhalten.

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  • 3 Monate später...

So...

die Insolvenz meiner alten Firma ist nun seit über drei Monaten amtlich und von der Arbeitsagentur habe ich Anfang November einen Vorschuss erhalten.

Nachdem alle Mitarbeiter schon gekündigt waren, hat sich der Insolvenzverwalter dazu entschlossen, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, da eine laufende Klage gegen einen alten Geschäftspartner Erfolgsaussichten darauf haben, einen sechsstelligen Betrag zu erhalten. Der Prozess kann sich allerdings noch mehrere Jahre ziehen.

Von der Arbeitsagentur habe ich seit dem gezahlten Vorschuss nichts mehr gehört. Wie sieht es nun aus?

- muss ich die endgültige Zahlung des Insolvenzgeldes abwarten, bis ich eine Steuererklärung für 2010 anfertigen kann?

- benötige ich für den Zeitraum, für den ich Insolvenzgeld erhalten soll eine Gehaltsabrechnung, auch wenn nie ein Gehalt gezahlt wurde?

- wenn nein, kann ich dann der Arbeitsagentur irgendwie einen Stundennachweis bringen, auf den sich das Insolvenzgeld bezieht (mein Gehalt war variabel) und eine Schätzung (wie beim Vorschuss) vermeiden? Der Durchschnitt der letzten drei Monatsgehälter wäre deutlich zu niedrig, da in den Sommermonaten weniger gearbeitet wurde.

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