3r4zZ1n Geschrieben 13. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2010 Mein Azubigehalt reicht nicht um meine eigene Wohnung zu finanzieren. Ich bin daraufhn bei sämtlichen Ämtern gewesen dir mir gesagt haben: "Sie haben nur die Möglichkeit BAB zu bekommen. Alles andere ist von vornherein ausgeschlossen". Bezieht sich allerdings auf die Erstausbildung. Ob es bei einer Zweitausbildung anders ist, kann ich nicht sagen. Weiterhin sagte man mir: "Sie bekommen einen Lohn, dann haben Sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Reicht das Geld nicht, müssen Sie die Ausbildung abbrechen und Hartz VI beantragen". Find ich schon dreist den Spruch. Aber als Azubi hat men theoretisch keinen Bedarf für ALG2. BAB wäre die einzigste Möglichkeit für eine betriebliche und Bafög für eine schulische Ausbildung. Falls deine Eltern zuviel verdienen oder du zuviel bekommst, sollte man damit auch klar kommen. Ich konnte mir auch mit meiner Freundin zusammen Wohnung + Auto leisten mit Azubivergütung + KiGeld und ihr Bafög. Und mir wurde auch kein BAB gewährt. Also entweder verdienst du schon über dem Existenzminimum eines Azubis. Oder deine Eltern verdienen zu viel. Eines von beiden muss es sein, und wenn sie so viel verdienen. (das muss schon recht gut sein, also oberes Mittel teilweise), dann sollten sie dich auch unterstützen. Es sind deine Eltern und sie sind auch "Schuld" das es dich gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 13. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2010 Ich hab im ersten LJ 500 Euro Brutto bekommen was definitiv unter dem Bedarf eines Azubis mit eigener Wohnung liegt. Kindergeld bekomme ich nicht mehr weil ich schon über 25 Jahre alt bin. Letztendlich habe ich auch BAB genehmigt bekommen. Das Problem war: Es wird immer geschaut, was die Eltern vor zwei Jahren verdient haben. Mein Vater ist aber arbeitslos geworden als ich meine Ausbildung angefangen habe, daher musste ich ziemlich lange kämpfen (Antrag auf Neuberechnung etc.) Meine Eltern hätten mich auch unterstützt wenn sie es gekonnt hätten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 13. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2010 Ich hab im ersten LJ 500 Euro Brutto bekommen was definitiv unter dem Bedarf eines Azubis mit eigener Wohnung liegt. Kindergeld bekomme ich nicht mehr weil ich schon über 25 Jahre alt bin. Letztendlich habe ich auch BAB genehmigt bekommen. Das Problem war: Es wird immer geschaut, was die Eltern vor zwei Jahren verdient haben. Mein Vater ist aber arbeitslos geworden als ich meine Ausbildung angefangen habe, daher musste ich ziemlich lange kämpfen (Antrag auf Neuberechnung etc.) Meine Eltern hätten mich auch unterstützt wenn sie es gekonnt hätten Dann gibt es doch keinen Grund zu meckern. Kämpfen muss man immer, wenn man solche Leistungen beantragen möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 13. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2010 Ich habe auch nicht gemeckert, oder? Ich habe lediglich meinen Fall geschildert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nyx_Autumn Geschrieben 13. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2010 Hm, ich weiss nicht, ob es vielleicht auch Bundeslandabhänig ist, aber seit ich 25. bin, bekomme ich ALG2. Davor ist man hier U25 und bekommt nur was, wenn es eine Zumutung ist, bei den Eltern zu leben, bzw. man eben wegen Ausbildung wo anders lebt. Dazu kommt dann auch, dass bis 25 die Eltern einen unterstützen sollten. Ich hatte mit 21 meine eigene Wohnung, mit meinem damaligen freund zusammen. Meine Mutter lebte bei mir - sprich ich war Mieter, nachdem mein Freund abgehauen ist - und bekam damals ALG2 und BAB, da ich in einer Fördermaßnahme war. BAB bekam ich gleich, als ich die Massnahme antrat, ALG2 erst, nachdem mein Freund weg war, da er dies bezog und ich bei ihm mit eingerechtet wurde. Man sagte uns, dass er eben der Ältere ist wir eine eheähnliche Gemeinschaft sind und damit er das Geld bekommt. Wie gesagt, als er weg war, bekam ist es. Nun bin ich mit meiner Mutter umgezogen. Da war ich 23. Sie ist seit dem Mieterin und ich wohle bei ihr. Wir hatten nicht genug, um alles abzudecken, also beantragte sie ALG2 und bekam auch etwas. Ich hätte, da ich eine schulische Ausbildung zu dem Zeitpunkt machte, Bafgö bekommen können. Leider verdient mein Erzeuger zuviel und auch wenn meine Eltern getrennt leben, so ist er Unterhaltspflichtig gewesen. Da das mit der Scheidung auch nciht durch war, ließ ich mich beraten und klagte dann Unterhalt ein, was aber vom Richter - da hatte er Glück - abgeschmittert wurde. Begründung: Ich hab zweimal abgebrochen. Nachgefragt warum? Nö. Denn es liegt dafür ein psychologisches Gutachten vor, aber das interessierte keinen. Da ich kurz drauf mit der Schule fertig war, hab ich einen Job bei einer Zeitfirma angenommen, damit ich Geld verdiene. Zur ARGE brauchte ich nicht gehen. Da stand mir nichts zu, da ich U25 war und bei meiner Mutter leb. Kurz vor meinem 25. flog ich aus der Firma. Gesundheitliche Probleme. Ab zur ARGE und huch. Da es 2 Wochen vor meinem 25. War, durfte ich Antrag stellen und bekomme seit dem ALG2 und des obwohl ich noch bei meiner Mutter wochne. Selbst Wohnkosten werden zum Teil übernommen. Begründung dafür. Mit 25 hat man eine eigene Bedarfsgemeinschaft und damit steht einem dann ALG2 zu. So wurde es mir erklärt. Da ich nun eine Umschulung über die ARGE macht, bezieh ich weiterhin ALG2 nd bekomme kein Ausbildungsgehalt. Davon darf ich aber auch über die Hälfte an Muttern abgeben, damit das alles geklärt ist und hm... 1/3 davon hab ich für mich. Wenns Geld auf ist, hab ich eben Pech gehabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 13. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2010 Warst du denn in einer Ausbildung als du ALG2 bekommen hast? ich habe deinen Text ehrlich gesagt nicht wirklich verstanden. Erst schreibst du, du bekommst seit du 25 bist ALG2 und danach steht, dass du 21 warst und ALG2 bekommen hast als deine Mum bei dir wohnte. Begründung: Ich hab zweimal abgebrochen. Nachgefragt warum? Nö. Denn es liegt dafür ein psychologisches Gutachten vor, aber das interessierte keinen. Das ist richtig. Eltern müssen nach Abbruch oder bei Zweitausbildung nur zahlen, wenn zu erwarten ist, dass die neue Ausbildung in angemessener Zeit abgeschlossen werden kann. Da du schon zwei mal abgebrochen hattest, war dies nicht mehr unbedingt zu erwarten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3r4zZ1n Geschrieben 13. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2010 Wenn man in einer Ausbildung ist darf man theoretisch kein ALG2 bekommen. Es sei denn, es ist eine Maßnahme über die ARGE. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nyx_Autumn Geschrieben 13. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2010 (bearbeitet) Als ich 21. war ich erst in einer Massnahme und dann ich einer schulischen Ausbildung. In beiden Fällen bekam ich ALG2, da ich Mieter war und man sagte mir nicht, dass ich es ändern sollte. Das jetzt ist eine Massnahme über die ARGE. Bekomme aber diesmal nur Geld, da ich über 25 bin, ansonsten wäre es, laut meinem Arbeitsvermittler auch so, das ich kein ALG2 bekommen würde. Irgendwie wird, zumindest laut aussage, alles am Alter festgemacht und gewiss gibt es da noch einige Tücken, nur des ist das, was ich dazu weiss. Das ist richtig. Eltern müssen nach Abbruch oder bei Zweitausbildung nur zahlen, wenn zu erwarten ist, dass die neue Ausbildung in angemessener Zeit abgeschlossen werden kann. Da du schon zwei mal abgebrochen hattest, war dies nicht mehr unbedingt zu erwarten! Ich weiss, dass ich zweimal abgeborchen habe und das es dann nicht mehr zumutbar ist. Nur laut Anwalt hätte man mich ordenlich anhören müssen, da es eben halt Gründe gab. Wie gesagt, lag ein Gutachten vor und dieses bezog sich auf den Familiären Zustand. Das werd ich nun aber nicht breittreten. Ich hab die Klage zurückgezogen und das Thema für mich beendet. Seit dem hab ich eben auch keinen Kontakt mehr zu meinem Erzeuger. Aber das ist ja nun auch net des Thema Bearbeitet 13. Oktober 2010 von Nyx_Autumn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 13. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2010 (bearbeitet) Das ist ja schön und gut, aber es geht hier um eine Berufsausbildung und während dieser kann man eben kein ALG2 bekommen. Naja ich bin gespannt ob sich der Threadersteller noch mal meldet. Wie gesagt, lag ein Gutachten vor und dieses bezog sich auf den Familiären Zustand.Das Gutachten kann aber nix darüber aussagen ob zu erwarten ist, dass du eine Ausbildung im 3. Anlauf schaffst... daher abgelehnt. Bearbeitet 13. Oktober 2010 von Sassy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 13. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2010 hauptsache dreck gelabert oder? Habe hier schon geschrieben vorhin, dass Mama und Papa nicht geht, sonst würde ich hier ja nicht fragen und ich habe ausserdem mehrmals gesagt, dass ich nach zuschüssen für Azubis, die Zuhause wohnen suche. Also lass deine blöden Kommentare, wenn du nur pöbelstAlso ich kann da Wuwu's Kommentar durchaus nachvollziehen. Du schreibst nirgends, wie viel du verdienst und wie viel du abgeben musst, oder was du sonst an großen Ausgaben hast, die eine Beihilfe rechtfertigen würden. Wie sollen wir dir also dann zu etwas raten, wenn wir deine Vermögensverhältnisse nicht kennen? :confused: Daher kommt es auch so rüber, als ob du einfach nicht ökonomisch mit deinem Azubi-Gehalt umgehen würdest, dass du ein zusätzliches "Einkommen" suchst. Ich kenne genug Leute, die auch noch bei den Eltern in der Ausbildung gewohnt haben, die sich ein eigenes Auto finanziert haben in der Zeit, und dazu auch noch nicht schlecht gelebt haben - und das obwohl sie zu Hause noch ca. 150-200 EUR abgeben musste an Verpflegungsgeld. Die Azubizeit sind nun einmal Lehrjahre und keine Herrenjahre und dementsprechend muss man auch mit seinem Geld haushalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
unbenannt Geschrieben 13. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2010 Mein Azubigehalt reicht nicht um meine eigene Wohnung zu finanzieren. Ich bin daraufhn bei sämtlichen Ämtern gewesen dir mir gesagt haben: "Sie haben nur die Möglichkeit BAB zu bekommen. Alles andere ist von vornherein ausgeschlossen". Bezieht sich allerdings auf die Erstausbildung. Ob es bei einer Zweitausbildung anders ist, kann ich nicht sagen. Ich muss mich entschuldigen und meine Aussagen kräftig revidieren: ergänzendes ALG II ist bei einer zweiten Ausbildung nicht drin. Da habe ich mich leider von den möglichen ergänzenden Sozialleistungen für "normale Arbeitnehmer" blenden lassen. Für das Amt gelten bei einer Ausbildung wohl vor allem zwei Punkte: man hat bereits eine Ausbildung abgeschlossen und steht somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung eine Ausbildung ist im Grunde aus anderen Mitteln förderungsfähig, egal ob man diese Mittel beziehen kann oder nicht Daher wird direkt abgelehnt. Eine theoretische Möglichkeit der Förderung einer zweiten Ausbildung bietet lediglich § 60 SGB III: (2) Förderungsfähig ist die erstmalige Ausbildung. Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird. Von besonderer Bedeutung ist hier natürlich das Wörtchen "kann". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.