Neyo88 Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Hallo, es geht um folgendes: Ich habe ein Stellenangebot das von meinem jetzigen Wohnsitz ca. 50 Kilometer entfernt ist. Im Angebot steht aber "bitte nur Bewerber aus 35 Km Umkreis". Nun würde ich sowieso gerne ausziehen (geht zur Zeit nur nicht wegen befristeten Vertrag, Angebot ist unbefristet) und dann währens nur noch 36 Km. Der eine Km wird ja egal sein.^^ Die Frage ist nun: Sollte ich im Anschreiben erwähnen das ich mit Erhalt der Stelle auch umziehen würde? Wenn ja wo? Am Ende? Danke^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
newbie79 Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Wenn du es einbaust, dann auf jeden Fall im letzten Absatz der Bewerbung. Über Google findest du viele Formulierungen. Ich weiß bloß nicht ob es sinnvoll ist, dies bei 50km zu erwähnen, wenn du nach dem Umzug immer noch mehr als die 35km hast. Da würde dein zukünftiger AG wohl deine geografischen und mathematischen Fähigkeiten anzweifeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Ich habe ein Stellenangebot das von meinem jetzigen Wohnsitz ca. 50 Kilometer entfernt ist. Im Angebot steht aber "bitte nur Bewerber aus 35 Km Umkreis". Was ist das denn für eine komische Anforderung? Es hat mal deinen AG überhaupt nichts anzugehen, wo du wohnst. Sollte ich im Anschreiben erwähnen das ich mit Erhalt der Stelle auch umziehen würde? Wenn ja wo? Am Ende? Ich persönlich würde es garnicht erwähnen und erstmal telefonisch nachfragen warum diese Anforderung so wichtig ist. Falls du es doch erwähnen willst, dann am Ende sowas wie "Falls für die Arbeitsstelle ein Umzug notwendig ist, bin dafür gerne bereit". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
newbie79 Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Es hat mal deinen AG überhaupt nichts anzugehen, wo du wohnst. Wenn der Job mit Rufbereitschaft zusammenhängt, kann dies sinnvoll für den AG sein. Da es unzulässig ist einen AN eine bestimmte Zeitspanne einzuräumen, um am Arbeitsplatz zu sein, kann er dies mit der Entfernungsangabe etwas beeinflussen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Wenn der Job mit Rufbereitschaft zusammenhängt, kann dies sinnvoll für den AG sein. Das gilt es zu klären. Prinzipiell denke ich das man heutzutage 98% remote machen kann (ausser HW Fehler natürlich). Ausserdem muss man immer aufpassen bei so komischen Anforderungen - nicht das der AG 7x24x365 Einsatz auf Abruf (ohne Vergütung) erwartet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobias92 Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Was regst du dich darüber so auf? Hast du dir die aktuellen Jobstellen man angeschaut? Mehr als die Hälfte alle Firmen haben eine Anforderung an die Entfernung. Es wird aber auch keine Firma sagen "Was? Der wohnt 50km weg? Verbrennt die Bewerbung!"... Für Firmen ist es eben praktisch, wenn sie Leute in der nähe haben, falls mal was passieren sollte. Was bringt mir die Feuerwehr, wenn sie 100km fahren muss? Richtig, nichts! Das ist einfach nur ein Absicherung, dass sie nicht angemeckert werden können, wenn sie jemand aus einem Nachbarbundesland ablehnen, weil die Entfernung zu groß ist. Du weißt doch wie das ist... in Deutschland sind alle diskriminierend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
newbie79 Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Einsatz auf Abruf ohne Vergütung ist nicht rechtens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 (bearbeitet) Hast du dir die aktuellen Jobstellen man angeschaut? Mehr als die Hälfte alle Firmen haben eine Anforderung an die Entfernung. Als was? Und das die Hälfte aller Firmen so ein Quatsch drin stehen haben halte ich für ein Gerücht. Einsatz auf Abruf ohne Vergütung ist nicht rechtens. Richtig, aber wo kein Richter auch kein Henker. Du glaubst garnicht wie viele (vor allem Anfänger) das mit sich machen lassen. Daher Augen auf beim Eierkauf. Bearbeitet 19. Oktober 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Einsatz auf Abruf ohne Vergütung ist nicht rechtens. Woher weisst du, dass es in diesem speziellen Fall (wir diskutieren hier eine bestimmte Stellenanzeige) so ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
newbie79 Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Woher weisst du, dass in diesem speziellen Fall (wir diskutieren hier eine bestimmte Stellenanzeige) so ist? Weil es seit ein paar Jahren gesetzlich so geregelt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Weil es seit ein paar Jahren gesetzlich so geregelt ist. Woher nimmst du die Information, dass das bei dieser expliziten Stelle so sein wird? Oder verbreitest du nur heisse Luft? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
newbie79 Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Woher nimmst du die Information, dass das bei dieser expliziten Stelle so sein wird? Wenn es gesetzlich geregelt ist, dann ist es für jede explizite Stelle in Deutschland so angedacht. Ansonsten würde der AG gegen das Arbeitzeitgesetz verstoßen. Sollte es bei dieser expliziten Stelle nicht der Fall sein, ist das gesetzeswidrig und ich würde diese Stelle nicht annehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Woher nimmst du das Wissen, dass hier eine Rufbereitschaft ohne Vergütung gefordert wird? Davon steht nichts, aber auch garnichts im Ausgangsbeitrag - also regst du dich hier über Nichts auf. Heisse Luft. Das von dir so laut postulierte Gesetz hast du auch nicht genannt. Kannst du doch sicher mit Paragraphennennung nachliefern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
newbie79 Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Woher nimmst du das Wissen, dass hier eine Rufbereitschaft ohne Vergütung gefordert wird? Hat nie jemand behauptet. War nur eine Antwort auf Beitrag von bigvic nicht das der AG 7x24x365 Einsatz auf Abruf (ohne Vergütung) erwartet. Davon steht nichts, aber auch garnichts im Ausgangsbeitrag - also regst du dich hier über Nichts auf. Heisse Luft. Wer hier heiße Luft verbreitet, bist eigentlich du. Das von dir so laut postulierte Gesetz hast du auch nicht genannt. Kannst du doch sicher mit Paragraphennennung nachliefern. §7 ArbZG sieht vor dass dies im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein muss. vergütung Rufbereitschaft Arbeitsrecht frag-einen-anwalt.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 (bearbeitet) Am Rande ... es gibt einen Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst (siehe wiki). die Rufbereitschaft Vom Bereitschaftsdienst ist die Rufbereitschaft zu unterscheiden. Eine Rufbereitschaft liegt regelmäßig dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Häufig wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer telefonisch (in der näheren Umgebung) erreichbar sein soll. Der Arbeitnehmer ist bei der Wahl seines Aufenthaltsorts nur insoweit eingeschränkt, als er im Bedarfsfall die Arbeitsaufnahme gewährleisten muss. Wichtig ist hier,dass eine Rufbereitschaft nicht zu einer unzulässigen Einschränkung des Arbeitnehmers führen darf, so dass ein bestimmter Aufenthaltsort vorgegeben wird oder eine sehr kurze Zeit für die Arbeitsaufnahme vorgeschrieben wird. In diesen Fällen liegt keine echte Rufbereitschaft vor, denn hier sind die Einschränkungen für den Arbeitnehmer vergleichbar mit dem echten Bereitschaftsdienst. Die Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Es soll aber nochmals darauf hingewiesen werden, dass im Einzelfall sich die angebliche Rufbereitschaft als Bereitschaftsdienst herausstellen kann. Die Bezeichnung allein und die Tatsache, dass man nicht am Arbeitsort ist, sind nicht vollends ausschlaggebend für die Einordnung als Rufbereitschaft. Im Fall des Abrufs ist die Zeit der tatsächlichen Inanspruchnahme einschließlich eventueller Wegezeiten dagegen als Arbeitszeit anzurechnen. Quelle Und nochmal zum Wohnort. Was sollte passieren, wenn der TE bei Arbeitsantritt innerhalb der 35km wohnt und sich nach 2 Jahren entschliesst wieder zu Mutti (50km) oder zur Freundin (75km) zu ziehen? Kündigung? Ich bin der Meinung, dass eine Klausel im Arbeitsvertrag die einen Wohnort vorschreibt unwirksam ist (Sepzielle Jobs wie z.B. Hausmeister ausgenommen - 4 AZR 316/ 05). Bearbeitet 19. Oktober 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Neyo88 Geschrieben 19. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Danke erstmal für die Antworten. Von (Ruf)Bereitschaft steht nichts in der Anzeige, werde dann aber wohl erstmal telefonisch nachfragen :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobias92 Geschrieben 19. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 Im Grunde brauch man da ja gar nicht groß diskutieren. Wenn du den Beruf in der Firma ausüben willst und bereit bist umzuziehen, dann schreib es, wie in Post 2 oder 3 erwähnt, mit in das Anschreiben und gut ist. Der Arbeitnehmer wird eine qualifizierte Person nicht einfach übergehen, nur weil dieser 15km mehr als der "gewünschte!" Radius entfernt wohnt. Das wird sich dann schon im Bewerbungsgespräch abklären lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Neyo88 Geschrieben 21. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 21. Oktober 2010 Mir ist gerade erst aufgefallen das ich bei der Bewerbung vergessen habe den Gehaltswunsch und den frühesten Eintrittstermin anzugeben. Hoffe sowas hat nicht direkt allzu große Auswirkungen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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