Susanne35 Geschrieben 21. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2010 Hallo in die Runde, Seit ungefähr 3 Monaten werden die Rechnungen vom Kunden entweder sehr verspätet, oder teilweise in Raten bezahlt. Bisher hieß es jedesmal, wenn ich zum GF hin bin, dass entweder die Buchhaltung krank war oder sonstige Gründe. Teilweise wurde sogar die Schuld auf den Steuerberater geschoben, da er angeblich für die Rechnungszahlungen verantwortlich ist. Eine reine Lüge! Außer mir sind noch 4 weitere freiberuflich bei der Firma beschäftigt, denen es ähnlich geht. Ich habe heute fristlos gekündigt, nachdem mir vor 2 Wochen versprochen wurde, dass die Rechnung vom August bereits überwiesen wurde. Leider ist kein Eingang auf mein Konto. Dazu kommt noch die offene Rechnung vom September und jetzt Oktober. Ich habe heute den Steuerberater vom Kunden angerufen, und mir wurde mitgeteilt, dass er überhaupt nicht für Rechnungszahlungen zuständig ist (ist ja auch klar!!!), obwoh heute der GF mir sagte, das er den Steuerberater anruft bzgl. der Rechnung. Also, alles bla bla..wie gehe ich jetzt am Besten vor? Kann ich mir einen Anwalt nehmen, und kann es sein, dass ich dafür dann zechen muss?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 21. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2010 (bearbeitet) Also, alles bla bla..wie gehe ich jetzt am Besten vor? Schuldner in Verzug setzen, dann normales Mahnverfahren oder ggf. Anwalt wenn dich damit nicht selbst auseinandersetzen willst/kannst. Kann ich mir einen Anwalt nehmen, und kann es sein, dass ich dafür dann zechen muss?! Ja, du musst in Vorleistung gehen. Der Anwalt will ja sein Geld. KLICK. Falls eine Rechtsschutz hast da mal anrufen und nachfragen. Bearbeitet 21. Oktober 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Susanne35 Geschrieben 21. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 21. Oktober 2010 Hey Bigvic, Rechtsschutz habe ich nicht, also müsste ich für die Anwaltskosten aufkommen, wen der Kunde zahlungsunfähig ist, das ist klar. In anderem Falle ja wohl eher nicht, oder? Wenn ich also morgen zum Anwalt gehe, um mich zu erkundigen, muss ich dafür zechen? Wie ist das mit der IHK? Bin gerade so konfus, und brauche Luft zum Atmen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 21. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2010 Rechtsschutz habe ich nicht Ein Fehler denke ich, vor allem als Selbstständiger. In anderem Falle ja wohl eher nicht, oder? Wenn ich also morgen zum Anwalt gehe, um mich zu erkundigen, muss ich dafür zechen? Das Gericht wird letztlich entscheiden wer die Anwaltskosten zu welchen Teilen übernimmt. Der Anwalt wird aber nicht gratis für dich arbeiten. Auch das "erkundigen" kostet ihn Arbeitszeit. Du musst normalerweise immer in Vorleistung gehen. Ruf doch einfach mal bei einem an und erkundige dich bei der Sekträterin über das Prozedere und die möglichen Kosten. Wie ist das mit der IHK? Was hat die damit zu tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
volleyballer Geschrieben 21. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2010 Ein Fehler denke ich, vor allem als Selbstständiger. Das Gericht wird letztlich entscheiden wer die Anwaltskosten zu welchen Teilen übernimmt. Der Anwalt wird aber nicht gratis für dich arbeiten. Auch das "erkundigen" kostet ihn Arbeitszeit. Du musst normalerweise immer in Vorleistung gehen. Ruf doch einfach mal bei einem an und erkundige dich bei der Sekträterin über das Prozedere und die möglichen Kosten. Was hat die damit zu tun? Sie kann meistens umsonst Auskunft geben, zumindest zu den Kostensätzen. Ohne Rechtschutz selbststädig zu sein, ist keine gute Idee, wie Du ja jetzt erfahren hast. Ich drück Dir die Daumen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
disarstar Geschrieben 21. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2010 dann normales Mahnverfahren Denke mit nem Mahnverfahren übst du ohne großen Kosten Druck aus. Im Idealfall zahlt er direkt oder er widerspricht nicht und du hast den Titel und kannst ggf. vollstrecken lassen über einen Gerichtsvollzieher. Bei Widerspruch kannst du immer noch Anwalt einzuschalten. Aber ein Mahnverfahren kann jeder einleiten. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Susanne35 Geschrieben 21. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 21. Oktober 2010 Hmmm, danke für die Antworten. Das Mahnverfahren kann ich also ohne Anwalt beim Amtsgericht machen? Sind dafür nicht Mahnungen notwendig, die ich noch nicht an den Kunden gesendet habe? Habe heute von einem Kollegen (noch Student!! ) erfahren, dass er sich beim Finanzamt beschwert hat, weil der Kunde ihn auf Scheinselbständigkeit gezwungen habe, obwohl er wirkich nur eine Aushilfstätigkeit (Verdienst weit unter 400) bislang dort ausgeübt hat. Mittlerweile natürich auch fristlos gekündigt. Angeblich ist jetzt das Finanzamt hinter dem Kunden her... Ich danke Euch für den Rat!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 22. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2010 Hmmm, danke für die Antworten. Das Mahnverfahren kann ich also ohne Anwalt beim Amtsgericht machen? Sind dafür nicht Mahnungen notwendig, die ich noch nicht an den Kunden gesendet habe? Sag mal, liest du auch die Links die man posted? Dort ist alles beschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 22. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2010 Ein Mahnverfahren kann theoretisch jeder gegen jeden jederzeit einleiten. Für den Antrag gibt es Vordrucke. In NRW kann der Antrag online beim Mahngericht gestellt werden, danach ausdrucken, unterschreiben und wegschicken. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 25. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2010 Das Mahnverfahren hat noch einen weiteren Vorteil: Am Ende des Verfahrens hast Du entweder Dein Geld oder einen vollstreckbaren Titel. D.h. wenn Dein Ex-Kunde nicht zahlt und sich nicht in die Insolvenz verkrümelt, kannst Du ihm den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken und pfänden lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spix Geschrieben 26. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2010 kannst Du ihm den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken und pfänden lassen Vorrausgesetzt, es gibt was zu pfänden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 27. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2010 Vorrausgesetzt, es gibt was zu pfänden. Ist schon klar. Wobei bei Firmen das Risiko, das nichts pfändbares da ist, geringer ist, als bei Privatleuten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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