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Familienheimfahrt


Xiox

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Hi, hab mal eine Frage zum Thema Familienheimfahrt. Ich habe pro Monat eine Hin- und Rückfahrt nach Hause frei. Es muss aber die günstigste Verbindung sein. Das Problem ist, wenn ich die günstigste Verbindung nehme, bin ich total unflexibel (muss dann am Sonntag ganz früh wieder zurück fahren, da nur 2 Züge fahren.) und ich muss fast 3 Stunden fahren. Die Fahrt per ICE dauert nur gute 50 Minuten aber kostet 5€ oder 8€ mehr.

Könnte ich nicht mit dem ICE fahren und die 16€ aus meiner Tasche bezahlen aber das Geld für die günstigste Verbindung erstattet bekommen?

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Dein Betrieb interessiert sich sicher nicht für Familienheimfahrten.

Du hast nen Dienstort und dort zu erscheinen.

Die Kosten für sowas kannst Du bei Tante Merkels kleiner Gönnerbude als Werbungskosten einreichen. Das sind dann wohl Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte ... falls sich dort Dein Lebensmittelpunkt befindet.

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Dein Betrieb interessiert sich sicher nicht für Familienheimfahrten.

Du hast nen Dienstort und dort zu erscheinen.

Das ist nich gerade ein hilfreicher Kommentar, da der Op ja schon egsagt hat, daß er eine Heimfahrt frei hat und dafür gewisse Regeln gelten. Ergo bezahlt es jemand. Dies kann durchaus der Betrieb sein. Vielleicht nicht die 3-Mann-Schrauberbude aber in tarifgebundenen Unternehmen gibt es sowas.

Zur Frage: Frag einfach bei der Stelle nach. Allerdings heißt "günstigste" Lösung nicht "billigste" Lösung. Das bedeutet einfach, daß zum Beispiel 1. Klasse nicht drin ist und eventuelle Vergünstigungen genuttz werden müssen. Eventuell mußt du dir auch eine Bahncard besorgen und bekommst dafür auch wieder was zurück, wenn der break-even point erreicht ist. Aber das sagt dir am Betsen der, der es auch bezahlt.

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das ist die juristische Auffassung und damit schon hilfreich ;)

Das bedeutet im Klartext daß niemand einen Rechtsanspruch hat :cool:

Der Hinweis Günstig ./. Billig ist aber nicht schlecht. Unter Umständen hat derjenige, der die Karte bezahlt, ein Interesse an möglichst kurzer Fahrzeit, z.b. wenn die Fahrzeit als Arbeitszeit gelten sollte ( sowas ist im Rahmen eines Arbeitsvertrages aushandelbar ).

Soweit mir bekannt zahlen übrigens Träger solche Heimfahrten im Rahmen von Ausbildungen oder beginnenden Arbeitsverhältnissen. Dann obliegt es denen zu entscheiden

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das ist die juristische Auffassung und damit schon hilfreich ;)

Das bedeutet im Klartext daß niemand einen Rechtsanspruch hat :cool:

Doch gerade wenn ein Tarif besteht der das aussagt, dann besteht eben doch ein Rechtsanspruch. Aber, solange der Op nicht mit weiteren Informationen rausrückt bringt es auch nichts weiter zu diskutieren.

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Wer oder was bezahlt den Familienheimfahrt?

Mein Arbeitgeber

Kriegst du BAB und das Amt zahlt die Heimfahrten?

Nein, bekomme weder BAB, Bafög und das Amt zahlt mir auch nicht die Fahrt.

Ich hatte schon mal mit der zuständigen Person gesprochen da ich den Antrag gestellt hatte. Da hieß es aber anfangs, dass die Karten von August bis jetzt nicht bezahlt werden, da es nicht die billigsten Verbindungen waren. Dann kam noch die Frage ob ich eine Bahncard besitze. (Besitze ich nicht, da es sich wohl kaum lohnen wird wenn ich nur diese 2 mal im Monat mit dem Zug fahre)

Ja und am Ende hieß es dann dass die die billigste Verbindung raussuchen soll, den Antrag neu ausfüllen soll aber trotzdem die alten Karten nochmal mitbringen soll. Soll mich aber beeilen da ich sonst Steuern zahlen muss auf die Karten. :confused:

Entweder weiß die Frau auch nicht so recht wie das Funktioniert oder das ist viel zu umständlich.

Deswegen frage ich hier nach, in der Hoffnung dass noch andere diese Hilfe in Anspruch nehmen.

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Jetzt kommt es auch darauf an, wie groß dein Arbeitgeber ist. Wenn es sich eher auf Konzernniveau bewegt, dann kann die zuständige Person sicher weiter oben nachfragen, wie sie es machen soll. Gleichzeitig gibt es vielleicht eine JAV, die du um Rat fragen kannst. Die wissen sicher, wie es bei deinen Vorgängern gelaufen ist.

Wenn das ganze auf Tarif oder Betriebsvereinbarung beruht kann es jedenfalls nicht schaden auch mal einen Blick auf den Wortlaut zu werfen.

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Eine Bahncard lohnt sich nicht, weil du nur 1 mal im Monat fährst?

Also eine Bahncard 50 kostet für Azubis nur 120 Euro.

Das heißt, wenn du jeden Monat durch die Bahncard 10 Euro sparst, hast du den Betrag der Bahncard raus.

Wenn du also mehr als 20 Euro für die Hin- und Rückfaht zahlst, dann lohnt sich bereits die Bahncard 50.

Zurück zum Topic: Da dein Arbeitgeber dir die Heimfahrten zahlt, können wir natürlich nicht wissen, was für Bedingungen gelten.

Ich würde da einfach mit der zuständigen Stelle reden, die können dir dann sagen, für welche Fahrkarten du Geld zurückbekommen kannst oder ob du immer eine bestimmte Pauschale pro Fahrt bekommst, unabhängig davon wie viel du letztendlich bezahlst.

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Hallo,

also ich mache eine Umschulung zum Informatikkaufmann, über die Deutsche Rentenversicherung und wohne im Internat, du kannst so oft nach Hause fahren wie du möchtest, doch die bezahlen eben nur die Familienheimfahrt, mit der günstigsten Verbindung oder mit dem Auto die kürzeste Strecke. Das heißt also das denen das vollkommen egal ist, wie oft du heim fährst oder welche Verbindung du nutzt, weil die sowieso nur die günstigste zahlen ( laut Tabelle! ).

Gruß

Dessy

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