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Fragen zu Nebentätigkeit bei Onlineshop im Ausland


Georg_K

Empfohlene Beiträge

Moin Leute,

ich hab da mal ne Frage, ich hoffe ihr könnt mir da vielleicht ein bisschen weiterhelfen.

Ich bin grundsätzlich vollangestellt, habe nun jedoch das Angebot bekommen für einen größeren Onlineshop aus dem nicht europäischen Raum, den deutschn Webauftritt (Moderation Übersetzung etc.) zu machen. Zeitaufwand wären ein paar Stunden die Woche.

Mein Arbeitgeber würde dem auch zustimmen, nur möchte ich das selbstverständlich ganz offiziell und rechtens abwickeln. Gedacht hatte ich da an 400€ Basis.

Wie läuft dass denn mit einem ausländischen Unternehmen? Müssen die sich da mit den "Behörden" in Kontakt setzen? Muss ich das machen?

Sind ausländische Unternehmen da überhaupt dran gebunden, oder gilt in dem Fall das "Recht" des Firmensitzes?

hab schon fleißig gegooglet aber irgendwie nix passendes gefunden.

Gruß Georg

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es reicht doch finanzamt zu fragen, kostet nichts.

also ich betreibe eine webseite und bekomme durch werbung provisionen. das ganze wird bei mir als selbständige arbeit angesehen, und zu meinem verdienst dazu gerechnet, wovon ich steuern zahlen muss.

aber ich in deinem fall könnte es doch anders sein.

edit: der betreiber der werbung sitzt auch im ausland

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

heute habe ich mit dem Finanzamt gesprochen.

Da das Unternehmen seinen Firmensitz außerhalb Deutschlands/EU hat muss ich das auf selbstständiger Basis machen und das entsprechend versteuern.

Ich will mir nun erstmal durchrechnen ob das so überhaupt lohnt. Ich wollte das ganze auf 400€ Basis betreiben.

Umsatzsteuer kann ich in dem Fall ja befreien lassen, da ich unter der Freigrenze von 17.500€ im Jahr liegen würde.

Wie genau berechne ich nun die Einkommenssteuer? Ich konnte lt. Google herausfinden, dass das ja wohl alles mit meinem Fest-Gehalt das ich im Hauptjob kriege in einen Topf geworfen wird und am Ende des Jahres Steuern nachgezahlt werden muss.

Zahl ich dann nur für die Selbstständigen Tätigkeiten nach? Die anderen Tätigkeiten im Hauptjob wurden dann ja bereits bezahlt.

Wie rechne ich mir das aus, gibt es da eine Formel?

Gegooglet hab ich bereits sehr lange. Finde jedoch nur die Möglichkeit mein Gesamt Brutto in den ganzen Rechnern einzugeben und nicht aufgeschlüsselt in "Hauptjob" und "Selbstständigkeit".

Gruß Georg

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Nö, da gibt es keine einfache Formel. Der Teil, den Du für Deinen sozialversicherungspflichtigen Job bereits an Steuern und Abgaben bezahlt hast, ist ja erledigt. Das wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Die Einnahmen aus Deinem Erstjob und der selbständigen Tätigkeit werden addiert, dann wird die dafür fällige Steuer ermittelt, die bereits bezahlte Steuer abgezogen (Werbungskosten und sonstige anrechenbare Beträge sind schon beim zu versteuernden Einkommen weggerechnet worden) und den Restbetrag bezahlst oder bekommst Du.

Als Selbständiger kannst Du aber natürlich alle Ausgaben, die Dir für die Ausübung deiner Selbständigkeit entstehen (Online- und Telefonkosten, Fahrtkosten, Hard- und Software, Fachbücher / -zeitschriften, ...) von Deinen Einnahmen abziehen und damit Deinen Gewinn schmälern. Bei Kleinunternehmern läuft das in der Regel über eine einfache Einnahmen- / Ausgaben-Aufstellung.

Schöne Grüße,

Peter

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