koron Geschrieben 25. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2010 Hi, ich bin gelernter FISI und möchte mich nun nach ein paar Jahren Praxiserfahrung weiterbilden. Ziel ist der "IT Business Manager". Dazu benötige ich vorher allerdings noch eine IT-Spezialisierung. Dazu gibt es eine große Auswahl von 29 Stück klick mich und man hat also die Qual der Wahl. Im Hinblick auf mein Ziel ("IT Business Manager") denk ich, dass nun der "IT Project Coordinator" wohl die beste Wahl wäre. Seht ihr das auch so, oder gibt es eine wesentlich bessere dazu passende Spezialisierung? Dann wüsste ich noch gerne, ob man den Spezialisten nach 3 Jahren wieder neu machen muss, da es ja "nur" ein Zertifikat ist. Beim "IT Business Manager" ist das ja denke ich nicht nötig da es ja eine Prüfung ist. Dank schon einmal vorab für alle Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 26. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2010 Seht ihr das auch so, oder gibt es eine wesentlich bessere dazu passende Spezialisierung? Wieso übehaupt eine Spezialisierung? Mit entsprechender Berufserfahrung kannst du m.W. direkt in den operaional Professional einsteigen. Spart Geld und Zeit, einfachmal beim Anbieter (IHK, etc.) nachfragen. Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 26. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2010 Wieso übehaupt eine Spezialisierung? Mit entsprechender Berufserfahrung kannst du m.W. direkt in den operaional Professional einsteigen. Spart Geld und Zeit, einfachmal beim Anbieter (IHK, etc.) nachfragen. Gruß Pönk /sign Musst dir nur die Berufserfahrung in diesem Feld von deinen Arbeitgebern schriftlich bestätigen lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
koron Geschrieben 26. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 26. Oktober 2010 Wäre dann also der Punkt "-ein betriebliches Zeugnis, das sämtliche Inhalte eines Spezialistenprofils bestätigt." Die Punkte unter "IT Systems Administrator" erfülle ich. Nur stellt sich mir da die Frage, wie dieses Zeugnis auszusehen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 27. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2010 Frag bei deiner IHK nach. Meine wollte lediglich ein Blatt auf Firmenpapier sehen, auf dem sinngemäß stand: "Herr XYZ arbeitete in unserem Hause seit 2 Jahren im Tätigkeitsbereich des IHK Spezialistenprofils YZX in Vollzeit in ungekündigter Anstellung." (und natürlich unterschrieben und Firmenstempel ) Ich glaube, zusätzlich musste ich noch in einigen Sätzen beschreiben, was genau ich in den zwei Jahren hier gemacht habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
koron Geschrieben 27. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Oktober 2010 So nochmal eine kurze Rückmeldung von mir. Habe mich nun mit dem Zuständgien für die IHK Prüfungen in Verbindung gesetzt. Gibt einen Vordruck den der Arbeitgebe einfach ausfüllen und unterschreiben muss. Zusätzlich habe ich auch noch etwas interessantes erfahren und zwar, das der Abschluss einer operativen IT-Fortbildung zumindestens in BaWü mittlerweile gleichgestellt ist mit dem Abitur mit den gleichen Berechtigungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 27. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2010 Zusätzlich habe ich auch noch etwas interessantes erfahren und zwar, das der Abschluss einer operativen IT-Fortbildung zumindestens in BaWü mittlerweile gleichgestellt ist mit dem Abitur mit den gleichen Berechtigungen. Ja? Das hiesse ja man darf danach an jeder Uni Medizin/Jura/etc. studieren?! Hmm, klingt seltsam - ich könnte mir höchstens das Fachabitur (=Fachhochschulreife) vorstellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
koron Geschrieben 27. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Oktober 2010 Zitat der Email: Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen ein offizielles Prüfungszeugnis. Der "Certified IT Business Manager" auf deutsch "Geprüfter IT-Projektleiter", ist eine Aufstiegsfortbildung mit anerkannter Prüfung, im Gegensatz zu einem Zertifikatslehrgang wo Sie lediglich ein Zertifikat erhalten. Der Abschluss der operativen IT-Fortbildung wird mittlerweile mit dem Abitur gleichgestellt und Sie könnten danach studieren was Sie möchten (Gesetz gilt bisher nur in BaWü!). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 27. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2010 (bearbeitet) Das ist ja mal ein nettes Goodie. So kann man nach der IT-Lehre die Weiterbildung in kürzerer Zeit als das Abitur machen und hat dazu noch einen höherwertigen IHK-Abschluss. Wobei der gute Mann am besten noch die enstprechende Verordnung o.ä. hätte angeben können, denn ich glaub nicht, dass die Universitäten/Fachhochschulen das wissen bzw. ohne weiteres anerkennen. Bearbeitet 27. Oktober 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
koron Geschrieben 27. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Oktober 2010 Er hat die Verordnung als 45-seitiges PDF angehängt. Wenn ich an der Stelle bin wo es steht werde ich es posten . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 27. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2010 Ob das dann wirklich als "Allgemeine Hochschulreife" zählt wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln (lasse mich aber gerne eines Besseren belehren). Meine Vermutung wäre, dass es später als Fachhochschulreife gilt. Soweit ich da im Bilde bin ist es Grundvoraussetzung für die "Allgemeine Hochschulreife" dass man 2 Fremdsprachen über x Jahre gelernt hat. Die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule oder die Berufsoberschule führt ebenfalls zur Allgemeinen Hochschulreife; ohne eine zweite Fremdsprache wird die Fachgebundene Hochschulreife verliehen. Was den Abschluss aber nicht weniger Erstrebenswert macht. Mit dem Abitur wird die Zugangsberechtigung für ein Studium an einer Universität oder sonstigen Hochschule erworben. Mit dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, dem so genannten Vollabitur, wird die uneingeschränkte Studienbefähigung nachgewiesen. Mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife, umgangssprachlich auch als „Fachabitur” bezeichnet, wird die Befähigung für ein Fachhochschulstudium nachgewiesen. Abitur ? Wikipedia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 28. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 Ob das dann wirklich als "Allgemeine Hochschulreife" zählt wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln (lasse mich aber gerne eines Besseren belehren). Meine Vermutung wäre, dass es später als Fachhochschulreife gilt. Abitur ? Wikipedia Es ist kein Abitur und wahrscheinlich auch keine Fachhochschulreife, sondern eher eine Studienberechtigung. Hat man z.B. beim SGB (unter weiter Bildungsmöglichkeiten nach dem Abschluss) auch eingeführt. Man sollte aber die Einschränkungen beachten. Die Fachhochschulreife kann zudem per extra Prüfung in Mathe erlangt werden. Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
koron Geschrieben 28. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 So hab mich nun nochmal mit dem Typen von der IHK unterhalten und es ist so wie Pönk es geschrieben hat. Man hat lediglich die Zulassung ein, zum Beruf passendes, Studium zu machen. Allerdings hat sich darauß nun wieder eine für mich neue Info ergeben und zwar hat man auch gleich noch den Ada-Schein in der Tasche wenn Mann nach §21 IT-Fortbildungsverordnung: (2) Wer dabei im Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" für die praktische Demonstration den Anwendungsfall "Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit" oder "Vorbereiten und Durchführen einer Mitarbeiterqualifizierung" ausgewählt hat, hat die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen. Hierüber ist dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin ein Zeugnis auszustellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast PC-Schubser Geschrieben 2. November 2010 Teilen Geschrieben 2. November 2010 So hab mich nun nochmal mit dem Typen von der IHK unterhalten und es ist so wie Pönk es geschrieben hat. Man hat lediglich die Zulassung ein, zum Beruf passendes, Studium zu machen. Also doch nichts mit "Abitur gleich gestellt" und nichts mit "Sie könnten danach studieren was Sie möchten". Allerdings hat sich darauß nun wieder eine für mich neue Info ergeben und zwar hat man auch gleich noch den Ada-Schein in der Tasche wenn Mann nach §21 IT-Fortbildungsverordnung Ist das auch der richtige AdA-Schein? Vor rund drei Jahren wollte ich einen "kleinen" AdA-Schein machen. Die Beschreibung des Kurses hörte sich so an, als ob dieser kleine AdA-Schein dem "echten" AdA-Schein entspricht. Nach zwei Telefonaten kam heraus, dass es sich um ein wertloses Zertifikat handelt. Zu dieser Zeit war die Ausbildung auch ohne AdA-Schein möglich und dieser Kurs vermittelte nur ein paar Grundlagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 2. November 2010 Teilen Geschrieben 2. November 2010 Ist das auch der richtige AdA-Schein? Vor rund drei Jahren wollte ich einen "kleinen" AdA-Schein machen. Die Beschreibung des Kurses hörte sich so an, als ob dieser kleine AdA-Schein dem "echten" AdA-Schein entspricht. Nach zwei Telefonaten kam heraus, dass es sich um ein wertloses Zertifikat handelt. Zu dieser Zeit war die Ausbildung auch ohne AdA-Schein möglich und dieser Kurs vermittelte nur ein paar Grundlagen. Ja, ist der Richtige. Hintergrund ist, dass man in der Weiterbildung auch Personalführung und Mitarbeitermanagement dran nimmt und eine praktische Demonstration vorführen muss (von Personalgespräch, Lehrgespräch oder Ähnlichem). Davon kann man sich btw auch befreien lassen, wenn man innerhalb der letzten fünf Jahre einen ADA Schein gemacht hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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