luckystrike0192 Geschrieben 26. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2010 So wollte mal fragen ob mir jemand helfen könnte. Ich versuche ab 1. September 2011 eine Ausbildung zum IT Fachinformatiker zu bekommen die Chancen sind sehr gut. Ich bin 21 Jahre alt und lebe mit meiner freundin schon seit 3 Jahren in einer 2 zimmer Wohnung für 420warm. Meine Fragen nun 1. Wenn ich die Ausbildung beginne bekomme ich von Irgendjemand unterstützung da ich nur 670,- Brutto verdiene es heißt ja das die Eltern einen bis 25 unterstützen müssen aber 1. ich habe streit mit meiner Mutter das ich damals vom Jugendamt rausgeholt wuredeund sie bekommt ALGII und mein Vater ist verstorben. 2. Ich habe mich für diesen Beruf entschieden weil ich mich mit Computer eigentlich schon recht gut auskenne hardware und Software. Deshalb würde ich mein Hobby gerne zum Beruf machen da der bekannten und Freundschaftskreis mich auch um Hilfe bittet wenn der Computer mal nich so möchte wie er soll ;-). 3. Weiß jemand von euch paar gute WWW Seiten wo man sich einlesen kann oder vll könnt Ihr mir ja was schreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2010 Hallo, Du hast eventuell anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Weitere Informationen gibt es beim Arbeitsamt. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bill Gehts Geschrieben 26. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2010 Aber du hast dann ja auch noch Anspruch auf Halbwaisenrente, beachte auch den Link: Nach dem 18. Lebensjahr des Kindes wird die Waisenrente – jetzt mit Einkommensanrechnung und regelmäßig längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres – weiter oder erneut geleistet für die Dauer einer Schul-, Fachschul-, Hochschul- oder Berufsausbildung. Waisenrente steht regelmäßig auch für die Zeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zu, wenn der weitere Ausbildungsabschnitt spätestens bis zum ersten Tag des 5. auf die vorhergehende Ausbildung folgenden Kalendermonats beginnt. Ist dies ein arbeitsfreier Sonnabend oder Sonntag bzw. gesetzlicher Feiertag, gilt der nächste Werktag. Renten wegen Todes: Waisenrente Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Putcher Geschrieben 27. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2010 Hallo, Sobald du dich in einer Ausbilung befindest besteht auch möglicherweiße die Möglichkeit auf Kindergeld für dich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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