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Geschrieben
BBiG § 37 Abschlussprüfung

(1) [...] Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. [...]

So langsam solltest du aber befähigt sein, so etwas selbst herauszufinden oder bei den passenden Ansprechpartner zu erfragen (IHK, Ausbilder, evtl. Berufsschule).

Auch auf die Frage nach dem differentiellen und inkrementellen Backup kann man vermutlich leicht durch Google eine für dich verständliche Antwort finden.

Geschrieben

Jede IHK hat da andere Regelungen.

Wird wurde z.B. auch von der IHK bestätigt, wenn ich das 2 mal durchfalle, das mich der Betreib nicht mehr weiter beschäftigen muss. Heißt das ich nur noch als externer Prüfer antreten kann. Die Prüfungskosten würde denn das Arbeitsamt übernehmen.

Geschrieben
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Bitte mal endlich lesen! Ich habe es extra gross geschrieben.

Bei einem halbjährigen Prüfungsrhythmus kommt das genau hin, dass du als Auszubildender mit verlängertem Ausbildungsverhältnis zwei Prüfungen machen darfst.

Geschrieben

Ja moment mal. Bei vielen Berufen ist eine Prüfung bloß einmal im Jahr und nicht 2 mal. Denn ist es ja klar, bei IT berufe gibt es 2 Prüfungen, damit ist bloß gemeint bis zur nächstmöglichen Prüfung, in meinem Fall ist es die Winterprüfung.

Ich denke mal nicht, das meine Firma, IT-Ausbilder und die IHK mir Müll erzählen. Und die Leute haben Erfahrung. Oder bist du auch IT-Berufer bzw. bei der IHK tätig???

Geschrieben
Denn ist es ja klar, bei IT berufe gibt es 2 Prüfungen, damit ist bloß gemeint bis zur nächstmöglichen Prüfung, in meinem Fall ist es die Winterprüfung.

Nein.

In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.

Mal abgesehen davon dass du die Zeit besser zum Lernen nutzen solltest statt dich auf "was-wäre-wenn"-Fragen zu konzentrieren, ist es so, dass du in der Tat den Ausbildungsvertrag zweimal verlängern kannst, solange du in der Jahresfrist bleibst.

Siehe auch hier:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi/2009/06/09/abschlusspruefung_wiederholen/

Geschrieben

Was interessieren denn hier andere Berufe? Die Prüfung findet halbjährlich statt, damit hast du nach der normalen Abschlussprüfung noch zwei Wiederholungsversuche und kannst weiterhin im Betrieb bleiben. Danach ist aber endgültig Feierabend.

Geschrieben
Ich denke mal nicht, das meine Firma, IT-Ausbilder und die IHK mir Müll erzählen. Und die Leute haben Erfahrung. Oder bist du auch IT-Berufer bzw. bei der IHK tätig???

Ich bin zwar der Meinung das man dir so gut wie alles erzählen kann, aber diese Frage jetzt zu stellen, bringt mich sehr zum schmunzeln. Als Mitglied eines Prüfungsausschußes der IHK Karlsruhe für Fachinformatiker, kann ich dir sagen: der Chief hat recht!

Und ich gebe auch den anderen Recht. Setz dich hin und lerne für deine Prüfung. Ich glaube das hast du nötiger als das "was wäre wenn".

Geschrieben

aber was ist, wenn ein Komet auf die Erde stürzt und dadurch die Pole so verändert werden, dass sich die Zeitzonen verschieben und er wegen 20 Minuten seinen Prüfungstermin verpasst?

SCNR

Geschrieben

Die Ausbildung verlängert sich automatisch auf dein Verlangen hin, die Firma muss deinem Antrag stattgeben. Falls die Firma das für dich erledigt hat, müsstest du zumindest eine Unterschrift abgegeben haben. Wer weiß, vielleicht reicht bei manchen IHKs auch ein Schreiben ohne Unterschrift.

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