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IHK vs. SRH! Willkür oder nicht?


kazuhiko

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Servus an alle!

kurz zur situation: ich bin soldat und mache meine ausbildung zum FISI beim bund. das läuft aber alles über einen zivilen bildungsträger, nämlich der SRH Business Academy.

auf allen projektanträgen für das abschlussprojekt steht der geplante bearbeitungszeitraum der projektarbeit vom 01.10.2010 bis zum 30.11.2010.

da die SRH aber schlechte erfahrungen gemacht hat mit so einem "langen" bearbeitungszeitraum hat der chef der einrichtung hier entschieden diesen um 4 wochen zu kürzen und in absprache mit unserem militärischen chef wurde eine deadline gesetzt. diese konnte nicht von allen eingehalten werden und schüler mussten dieses deadline mehrmals verlängern.

jetzt droht der chef mit konsequenzen (aus militärischer sicht)

jetzt würde mich folgendes interessieren: ist dieser bearbeitungszeitram explizit von der IHK vorgegeben und ist er,gegenüber der SRH, bindend? muss sich der bildungsträger daran halten oder kann er diesen beliebig ändern? gibt es dazu irgendwas rechtliches auf was wir uns berufen könnten?

uns stinkt die sache nämlich gewaltig, und da ich hier angemeldet bin, wollte ich im namen aller lehrgangsteilnehmer fragen!

würde sich nämlich herausstellen, dass die SRH in diesem fall quasi willkürlich gehandelt hat, würde sich der ärger mit unserem chef legen, weil er keine grundlage mehr hätte. dann müssten wir dem chef zwar ordentlich einen reinwürgen aber, dass würde uns natürlich *NICHT* freuen!

vielen dank schon mal!

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Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Diese Sachen sind mir durchaus bewusst. Ich hab 35 Stunden für das Projekt und den geplanten Zeitraum in dem das Projekt fertig werden MUSS. Also muss das fertige Projekt in diesem Fall bis zum 30.11 bei der IHK eingegangen sein.

Mir geht es hier viel mehr drum, ob die SRH hier sagen darf: "Ich will, dass du das Projekt bis zum Datum xx.xx fertig hast. Sonst gibts aufn Deckel!!"

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Mir geht es hier viel mehr drum, ob die SRH hier sagen darf: "Ich will, dass du das Projekt bis zum Datum xx.xx fertig hast. Sonst gibts aufn Deckel!!"

Die SRH darf auch sagen, dass die Erde eine Scheibe ist. Entscheidend ist die IHK, da nur diese die Prüfung abnimmt. Was soll denn die SRH (als ein bezahlter Dienstleister!) machen? Sie kann vielleicht höchstens irgendwelche prüfungsunterstützende Massnahmen verweigern (Durchsicht der Doku, etc.) - wobei wie gesagt ihr bezahlt die und das würde ich denen schon nochmal deutlich machen.

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Das wurde auch von den Dozenten gesagt: "Ab dem Zeitpunkt x werden wir euch nicht mehr aktiv dabei unterstützen"

Das haben wir übereinstimmend so akzeptiert.

Anschließend hieß es von SRH Seite aus: "Ihr habt bis zum 29.10 Zeit die Projektarbeit fertig zu machen". Konnte nicht eingehalten werden.

Diese Frist wurde auf den 05.11 verlängert, konnte aber auch nicht von allen eingehalten werden. Nun wird mit militärischen Konsequenzen gedroht (Geldstrafen, Ausarbeitungen etc.). Diese können böse enden, müssen aber nicht. Ist da immer son Glücksspiel.

Also ist die ganze Aufregung im Endeffekt umsonst, weil wir uns auf den, von der IHK genehmigten, Bearbeitungszeitraum berufen können bzw. auf die 35 Std.

Ist das so korrekt?

Ich Frage nur so viel nach, weil ich Gewissheit haben will, bevor ich morgen in die Höhle des Löwen gehe.

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Also ist die ganze Aufregung im Endeffekt umsonst, weil wir uns auf den, von der IHK genehmigten, Bearbeitungszeitraum berufen können bzw. auf die 35 Std.

Ist das so korrekt?

Aus meiner Sicht - Ja. Ich wüsste nicht was die SRH dir kann, solange du die IHK-Fristen einhälst ist aus meiner Sicht alles paletti.

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Wer ist Auftraggeber für die Projekte.

Denn der Auftraggeber/ Kunde kann auf einen bestimmten bzw. früheren Fertigstellungszeitpunkt pochen.

Und wenn Du diesen Zeitraum überschreitest gib's ggf. eine "Pönale"!

Ist die SRH der Auftraggeber, ist die beschriebene Vorgehensweise nicht zu beanstanden. Aber nur dann!

GG

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Der (lokal zuständigen) IHK ist es vermutlich egal wann ihr das Projekt durchführt, solange ihr in deren Fristen liegt. Ihr habt aber einen Arbeitgeber der meiner Meinung nach durchaus von euch verlangen kann, in welchem Zeitraum ihr das Projekt durchführt. Voraussetzung ist natürlich, dass ihr während der Zeit auch die benötigte Bearbeitungszeit bekommt.

Woran scheitert es denn überhaupt? Ihr habt ein 35 Stunden Projekt. Schafft die Deadline nicht. Habt eine ganze Woche mehr Zeit (sprich 40 Stunden?) und habt es noch immer nicht fertig. Da scheint irgend etwas gewaltig schief zu laufen? Oder was übersehe ich gerade...

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Wer ist Auftraggeber für die Projekte.

Der Auftraggeber an sich in den Projekten ist ja fiktiv. Den können wir im Projekt nennen wie wir wollen. Oder habe ich dich da jetzt falsch verstanden?

Die SRH ist der Bildungsträger, der die Ausbildung durchführt, damit wir in der Lage sind so ein Projekt auch in Wirklichkeit durch zu führen.

Woran scheitert es denn überhaupt? Ihr habt ein 35 Stunden Projekt. Schafft die Deadline nicht. Habt eine ganze Woche mehr Zeit (sprich 40 Stunden?) und habt es noch immer nicht fertig. Da scheint irgend etwas gewaltig schief zu laufen? Oder was übersehe ich gerade...

Es geht hier ja nicht um die 35 Stunden selber. Es heißt ja der Bearbeitungszeitraum ist 01.10 bis 30.11. In diesem Zeitraum dürfen wir nur 35 Stunden dafür aufbringen das Projekt selbst durchzuführen. Einarbeitungszeit in die Thematik, Recherche und Informationsbeschaffung zählt nicht zu dieser Zeit. 35 Stunden allein für die Durchführung , der Rest sollte theoretisch dafür gedacht sein alles vorzubereiten und sich Wissen anzueignen richtig?

Es heißt ja nicht, dass die 35 Stunden am Stück gearbeitet werden sollen. Diese Zeit kann ich mir auf den geplanten Bearbeitungszeitraum aufteilen wie ich möchte richtig?

Das Problem liegt nun darin, dass uns die SRH (der Bildungsträger) vorschreibt, wann wir diese Projektarbeit komplett fertig abzugeben haben, obwohl die IHK sagt: spätestens bis zum 30.11!

Jetzt möchte wissen: können wir uns bei unserem Chef auf den Abgabetermin der IHK berufen?

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Das Problem liegt nun darin, dass uns die SRH (der Bildungsträger) vorschreibt, wann wir diese Projektarbeit komplett fertig abzugeben haben, obwohl die IHK sagt: spätestens bis zum 30.11!

Jetzt möchte wissen: können wir uns bei unserem Chef auf den Abgabetermin der IHK berufen?

Jein. Die IHK möchte die Doku am 30.11. haben.

Wenn dein Chef sagt, dass Du am Freitag um 12:00 Uhr fertig sein mußt, weil er dich für ein anderes Projekt verplant hat oder was auch immer dann hat er alle Rechte dieser Welt dazu.

Das sind zwei völlig getrennte Vorgänge.

Jetzt mal Butter bei de Fische. Der Zeitraum deines Chefs wurde schon mehrfach verlängert. Warum ist das Projekt nicht fertig? Ich vermute mal, dass Du fast Vollzeit daran arbeitest.

Frank

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