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erichtshef *zitter*


Nobse

Empfohlene Beiträge

Hi,

auch wenn dieses Thema schon zig mal angesprochen wurde, habe ich eine Frage. Ich habe meine Berichtsheft extrem Vernachlässigt...na ja 7 Monate. Mus man das überhaupt vorlegen, ich kenne viele die sich so viel mühe damit gegeben haben und am Schluss wollte das niemand sehen.

Was ich mit hilfe der Suchfunktion hier gefunden habe, könnte ich reinschreiben aber lohnt sich der Aufwand ? Immerhin 7 Monate :mad:

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Ahoi,

so steht es in der

Verordnung

über die

Berufsausbildung

im Bereich der Informations- und

Telekommunikationstechnik

IT-System-Elektroniker/

IT-System-Elektronikerin

vom 10. Juli 1997

§ 7

Berichtsheft

Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 15. September 2001 18:31: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von THB ]</font>

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Habe letzte Woche mit jemand darüber gesprochen, der mitunter auch im Prüfungsausschuß der IHK sitzt. Derjenige meinte, dass die Berichte sehr wichtig seien und die IHK diese auch sehen will. Ansonsten ist die Prüfung schon vorbei, bevor sie überhaupt angefangen hat.

Mfg

Bad7

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Jaaaa, also das kommt auf den Prüfungsausschuss an !

Manche schaun sich das Ding nur von aussen an !

Andere wollen es garnicht sehen !

Andere schauen es durch und stellen fragen zum inhalt !

Aber andere wiederrum blättern einfach nur mal durch !

Zum bestehen (bzw. m überhaupt an der Abschlußprüfung [Vortrag und Fachgespräch]) ist das Berichtsheft aber offiziell zu führen und am Prüfungstag mitzubringen !

Es lohnt sich allerdings wirklich nicht seitenweise zu jedem Bericht zu schreiben ! Das soll schließlich nur ein Nachweis sein (wie der Name schon sagt) der nicht benotet wird. Allerdings aussehen wie durch den Dreck gezogen sollte es auch nicht !

Gruß

A.f.h.

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Mal ein paar Worte zur Bedeutung des Berichtsheftes:

Ich habe bei der letzten Ausbildung (Energieelektroniker)tierischen Ärger mit dem Betrieb gehabt (3 Monate an der Fräse stehen, im Winter um 5 Uhr antanzen um mit dem Firmenunmog Schnee zu schieben egal ob Urlaub oder sonstwas, Sonntagsarbeit, teilweise 46 Stunden am Stück usw...) da konnte ich vor der IHK mit meinem Berichtsheft aufwarten, in dem wirklich nur das stand, was ich auch tatsächlich gemacht habe. Übrigens hat mein dämlicher Chef damals alle Berichtshefte selber unterschrieben...

Das wäre das eine. Eine andere Tatsache ist, dass bei den letzten Abschlussprüfungen in unserem Bezirk zwei Mann wieder nach Hause gehen durften, da dass Berichtsheft in einem erbärmlichen Zustand war -mehrere Monat fehlten und der Rest sah aus, als wenn er schon mal ein oder zwei Jahre auf der Toilette gehangen hätte-.

Früher mussten wir das Heft (es waren einzelne Blätter mit Vor- und Rückseite) in Normschrift mit der Hand und Tuschestift führen, da verschreib dich mal in der letzten Zeile...

In meinem jetzigen Ausbldungsbetrieb wird das ganze via Excel durchgezogen, da kann sich wirklichniemand beschweren.

Gruss,

firefighter

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Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlußprüfungen. (IHK Hamburg)

§ 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlußprüfung

(1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen (§ 39 Absatz 1 BBiG)

...

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat ...

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 22. September 2001 11:55: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von THB ]</font>

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Ich glaube man brauch nur glück haben ob jetzt das Berichtsheft gebraucht wird oder nicht ..

Um ehrlich zu sein mein Betrieb kümmert sich nicht gerade darum wie ich mein Berichtsheft führen soll .

Ist auch gut dann informiere ich mich halt von selber .

Werde ich ja dann bei meiner Prüfung sehen ob ich es brauche oder nicht .

:D Gruß Bunny :D

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