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Geschrieben

Guten Morgen,

ich hatte mich vor geraumer Zeit von euch hinsichtlich DSL Provider beraten lassen.

Da fiel unter anderem das Thema Sonderkündigungsrecht bei Umzug, wenn am neuen Standort dsl nicht verfübar sein sollte.

Es gibt jetzt ein Urteil zugunsten des Providers, welches zum Vergleich herangezogen werden kann. (Demnach vorsichtig bei der Vertrags- und Providerauswahl, denn wer weiß ob andere Provider sich nun auf dieses Urteil berufen.)

Quelle

Mich würde mal brennend interessieren, welcher Provider das war.

lg

Gateway

Geschrieben
Ich muss für eine dienstleistung zahlen die ich nicht nutzen kann.
Da steht nicht, dass man zahlen muss.

Das Urteil stellt nur fest, dass ein Umzug kein Sonderkündigungsrecht nach sich zieht. Der Vertrag besteht also weiterhin, mit allen Folgen für beide Partner. Was dann passiert, wenn ein Vertragspartner die vertraglich vereinbarte Leistung nicht liefern kann, ist eine andere Sache, darum ging es in dem Rechtsstreit nicht. Könnte Schadenersatz sein, aber IANAL.

Geschrieben

Naja du bezahlst für eine Leistung die durch dein eigenes Verschulden nicht mehr erbracht werden kann (bzw weiter erbracht werden kann aber nicht mehr für dich). Damit entgehen dem Unternehmen unverschuldet natürlich Einnahmen die ansich zugesichert waren. (subventionierte Hardware aussen vor gelassen).

Hab mir das Urteil nicht genau angeschaut und finde die Argumentation auch nicht fair aber so ist nunmal die Geschäftswelt.

Geschrieben
Ehrlich gesagt versteh ich das urteil nicht.

Dito, klingt ganz schön schwachsinnig die Bergründung.

Wer hat schon wirklich die Planungssicherheit dass er zu 100% sagen kann "ja, in 2 Jahren wohne ich auch noch hier".

Vor allem: Wer außer Alice bietet noch eine Vertragslaufzeit < 24 Monate?

Geschrieben (bearbeitet)

Nein tut es nicht wenn man es bis zu Ende liest ;)

Er hatte eine Anfangs verminderte Grundgebühr und hat Hardware zu seinem Vertrag dabei bekommen. Wer soll das denn dann sonst bezahlen?

Wenn der Vetrag schon lange genug gelaufen wäre das die Hardware abbezahlt wäre und er die volle grundgebühr am zahlen wäre hätte das Urteil evtl. anders ausgesehen.

Bearbeitet von Guybrush Threepwood
Geschrieben

Wer soll das denn dann sonst bezahlen?

Wenn der Vetrag schon lange genug gelaufen wäre das die Hardware abbezahlt wäre und er die volle grundgebühr am zahlen wäre hätte das Urteil evtl. anders ausgesehen.

Das ist schon richtig.

Allerdings verstehe ich nicht warum man das nich hätte anders Regeln können.

Mein vorheriger Anbieter beispielsweise, hat mir nach meiner Kündigung ein

schreiben zukommen lassen in dem stand:

Sollten Sie uns das Modem, mitsamt Zubehör, nicht unbeschadet innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsende zugeschickt haben, werden wir Ihnen 60 Euro für hardwarekosten in Rechnung stellen.

lg

Gateway

Geschrieben
Allerdings verstehe ich nicht warum man das nich hätte anders Regeln können.
Vermutlich, weil sich einer der beiden Vertragspartner nicht darauf einlassen wollte. Ich tippe mal auf den Kläger, weil der ja offenbar auf seinem Sonderkündigungsrecht bestand.

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