no_way Geschrieben 12. November 2010 Teilen Geschrieben 12. November 2010 Moin, weiß einer wie sich das Weihnachtsgeld bzw die Jahressonderzahlung berechnet, wenn man die ersten 6 Monate noch Azubi war und übernommen wurde? Bei Wikipedia steht E1-E8 im Westen 90% und folgendes: Die Jahressonderzahlung berechnet sich aus den Tabellensätzen des Durchschnittsentgeltes (ohne Zuschläge) der Monate Juli bis September und wird mit dem Novembergehalt ausbezahlt. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass das Dienstverhältnis am 1. Dezember des Jahres besteht. Für jeden Monat des Jahres, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, wird die Sonderzahlung um 1/12 gemindert. Meine Sonderzulage beträgt ca 68% von Durchschnittsgehalt Juli-September. Gibt es da noch zusätzliche Sachen die ich vergessen habe und abgezogen werden? Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 12. November 2010 Teilen Geschrieben 12. November 2010 (bearbeitet) Vielleicht kriegst du für 6/12 in Höhe des Azubi gehaltes und 6/12 in Höhe deines jetzigen Gehaltes. Mehr weiß ich leider nicht Bearbeitet 12. November 2010 von Sassy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 12. November 2010 Teilen Geschrieben 12. November 2010 Geraten würde ich eher sagen dass für die 6 Monate Azubi anteilig gar kein Weihnachtsgeld gezahlt wird, weil der neue Arbeitsvertrag als Ausgelernter ja einer Neueinstellung gleichkommt. Also im schlechtesten Fall "nur" anteilig für 6 Monate Festangestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ReschesZwieblein Geschrieben 12. November 2010 Teilen Geschrieben 12. November 2010 Soweit ich weiß ist das Weihnachtsgeld, wenn nicht im Vertrag festgelegt, eher je Firma obligatorisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchwarzerEngel Geschrieben 12. November 2010 Teilen Geschrieben 12. November 2010 Rate mal mit Rosenthal, oder wie? Nachdem er geschrieben hat, dass er bei E1 - E9 90% Jahressonderzahlung erhält, ist davon auszugehen, dass er Angstellter im ÖD ist. Demzufolge gilt folgendes: Auszubildende, die im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung von ihrem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1. Dezember noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis eine anteilige Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis. Noch Fragen? Greetz S.E. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
no_way Geschrieben 12. November 2010 Autor Teilen Geschrieben 12. November 2010 Ah, das erklärt dann alles. Super, vielen Dank SchwarzerEngel! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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