Guybrush Threepwood Geschrieben 16. November 2010 Teilen Geschrieben 16. November 2010 Mir stellt sich gerade folgende Frage zur Fachhochschulreife: Ich hab vor Jahren den schulichen Teil zur Fachhochschulreife erlangt und es hieß das man die volle Fachhochschulreife mit einem zusätzlichen halbjährigem Praktikum erlangen würde. Das hab ich aber nicht gemacht weil ich danach eine Ausbildung zum Fachinformatiker gemacht habe und seit dem halt im Berufsleben bin. Zählt die Ausbildung oder die Berufserfahrung auch statt dem Praktikum für die Fachhochschulreife und wenn ja muss man das diese dann irgendwo beantragen um quasi irgendein Formular zu haben welches einem die Fachhochschulreife bestätigt? Oder reicht es das man das gemacht hat und nachweisen kann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paulaken Geschrieben 16. November 2010 Teilen Geschrieben 16. November 2010 zwei fragen: 1. welches bundesland (bildung ist ländersache) 2. welche fachrichtung hatte die fachhochschulreife? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 16. November 2010 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2010 Rheinland-Pfalz Die Fachrichtung war Informatik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schepp Geschrieben 16. November 2010 Teilen Geschrieben 16. November 2010 (bearbeitet) Ausbildung zählt als praktischer Teil, wenn du dein Schuldzeugnis und den IHK-Facharbeiter Brief an der FH vorlegst darfst du losstudieren (haben einige aus meinem Bekanntenkreis gemacht) Gruß EDIT: Aus den Zulassungsvorraussetzungen der FH-Koblenz: http://www.fh-koblenz.de/Zulassungsvoraussetzungen.1092.0.html # Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach § 65 Abs. 3 HochSchG * eines Gymnasiums * eines beruflichen Gymnasiums * eines Kollegs in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einem mindestens einjährigen gelenkten Praktikum, oder einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Bearbeitet 16. November 2010 von schepp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paulaken Geschrieben 16. November 2010 Teilen Geschrieben 16. November 2010 kulturministerium in rlp schreibt: # Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an der gymnasialen Oberstufe, an Kollegs, an Abendgymnasien, oder an Waldorfschulen, die in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem mindestens einjährigen Praktikum nach den Richtlinien des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur der Fachhochschulreife gleichwertig ist. und: # Fachhochschulreifeprüfung im Fachhochschulreifeunterricht an: - der Berufsschule im Rahmen einer dualen Berufsausbildung in Verbindung mit den erfolgreichen Abschlüssen der Berufsschule und der Berufsausbildung, - zweijährigen höheren Bildungsgängen der Berufsfachschule in Verbindung mit deren erfolgreichem Abschluss und einem mindestens halbjährigen einschlägigen Praktikum oder einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit, - dreijährigen Bildungsgängen der Berufsfachschule in anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung, - der zweijährigen Fachschule in Vollzeitform (Teilzeitform entsprechend länger) in Verbindung mit deren erfolgreichem Abschluss quelle: Hochschulzugangsberechtigungen grundsätzlich ist es also möglich statt des praktikums eine einschlägige ausbildung zu machen und das hast du. wie genau du jetzt zum entsprechenden zeugnis kommst, kann dir sicher das kulturministerium beantworten. anrufen und fragen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 16. November 2010 Teilen Geschrieben 16. November 2010 Kommt aufs Bundesland an. Bei manchen Ländern musst du alles einreichen (schulischen und praktischen Teil) und die stellen dir dann dein Fachhochschulreife-Zeugnis aus. Macht meiner Meinung nach auch Sinn, sonst muss ja jede Uni für sich prüfen, ob diese oder jene Ausbildung nun den praktischen Teil erfüllt oder nicht. Am besten mal anrufen: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur|Startseite Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 16. November 2010 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2010 Ok danke zusammen, dann werd ich da bei Gelegenheit mal anrufen und nachfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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