F!rsT S0uL Geschrieben 19. November 2010 Teilen Geschrieben 19. November 2010 Hallo zusammen, ich möchte meinen Stunden aufbessern, da ich ein paar Minus Stunden habe... Nun folgendes Szenario: Wir habe Kernarbeitszeiten von 8.30 bis 16 Uhr (Mo-Mi), Donnerstag bis 18 Uhr und Freitag bis 12:30 Uhr. Nun habe ich Donnerstag (leider) Berufschule, was für den Fr. keine Stunden aufbaut. Berufschule habe ich 9 Stunden (ca. 15:30) Jetzt kommt die Frage... Darf ich FREIWILLIG nach der Berufsschule zur Arbeit gehen und bis 18 Uhr arbeiten? So bekomme ich einige Stunden noch zusammmen. Mein Betrieb sagt ich darf nicht... Aber ist das "rechtens"? Ich will ja freiwillig zur Arbeit kommen. Bitte gebt mir eine seriöse Quelle, damit ich was zum zeigen habe. Habe schon einiges gesucht, aber bin nicht fündig geworden. Einige Infos: Betrieb: öffentlicher Dienst (Stadtverwaltung) Beruf: FISI Jahr: 3 Alter: 19, d.h. kein Jugenschutzgesetz! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Werwofl Geschrieben 19. November 2010 Teilen Geschrieben 19. November 2010 Dir wird aber schon ein ganzer Tag am Donnerstag angerechnet oder ansonsten MUSS dein Betrieb dir ein vollen Tag anrechnen wenn er sagt du darfst nach der Schule nicht kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
F!rsT S0uL Geschrieben 19. November 2010 Autor Teilen Geschrieben 19. November 2010 Verdammt okay... Danke! Dann werde ich mir was anderes Überlegen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 19. November 2010 Teilen Geschrieben 19. November 2010 Wie wärs mit Mo-Mi länger bleiben? Versteh das Problem nicht so ganz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dusk Geschrieben 21. November 2010 Teilen Geschrieben 21. November 2010 Ich wäre froh, wenn ich mich an einem Nachmittag mal erholen könnte... aber rede doch noch mal mit den zuständigen... oder überlege dir, ob's sich für die 2 Stunden wirklich lohnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 21. November 2010 Teilen Geschrieben 21. November 2010 Ich glaube es hat wenig Sinn auf sein Recht zu pochen. Der Arbeitgeber hat nun mal das Hausrecht und kann bestimmen wen er wann und zu welchen Zeiten sehen möchte (solange dies natürlich mit dem Vertrag des Arbeitnehmers kompatibel ist). Als Arbeitgeber würde ich ein Erscheinen für 2 Stunden allein aus Produktivitätsgrunden auch für Unsinn halten. Ferner hat der Arbeitgeber natürlich gewisse Pausenzeiten und andere Kennzahlen einzuhalten und da sich das für einen Einzelfall schnell der Kontrolle entzieht, ist es ihm offenbar zu "heiß". Wenn etwas passiert, werden erstmal dem Betrieb die Hammelbeine lang gezogen. Da du deine wöchentliche Arbeitszeit relativ bequem auch an anderen Tagen erfüllen kannst, sehe ich auch nicht so richtig das Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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