t2# Geschrieben 1. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 Moin, wie ist das rechtlich geregelt: Bei uns ist morgen keine Anwesenheitspflicht in der Berufsschule, weil der Schnee hier wirklich für übelste Straßenverhältnisse gesorgt hat. Für die Strecke, die ich sonst in etwa 40 Minuten fahre, habe ich heute fast 2 Stunden gebraucht, teilweise gings nur im Schritttempo voran. Jetzt gerade rollt eine richtige Schneewelle über uns, in 3 Stunden sind schon über 15cm gefallen, hört wohl laut Wetterdienst auch nicht mehr auf heute Nacht. Ergo isses morgen unmöglich zu fahren (ich hab meinen Führerschein jetzt seit knapp 2 Jahren und war heut morgen schon leicht überfordert die Konzentration zu halten!) ... daher hat der Schulleiter auch so 'ne Ausnahmeregelung eingeführt, die eben morgen gilt. Meinem Chef sage ich morgen früh sobald ich ihn erreiche natürlich Bescheid. Wie ist das denn dann geregelt? Muss ich in die Arbeit kommen? Bei diesen Wetterumständen? Alle Radiosender und das TV berichten schon über das kommende Chaos auf den Straßen. Danke euch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 1. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 Muss ich in die Arbeit kommen? Klar. Arbeit ist eine Bringschuld. Wie du zur Arbeit kommst ist dein Problem. Also früh aufstehen morgen, dass du rechtzeitig auf Arbeit bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 1. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2010 zur Arbeit gehen - oder einen Tag Urlaub nehmen. So müssen das "normale" Angestellte auch machen! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TDM Geschrieben 2. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2010 Wenn der Wetterdienstmann nicht auf Arbeit kommen würde, müsste er ja sonst auch nicht arbeiten. :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fabian0o0 Geschrieben 2. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2010 Unterrichtsausfall an Berufsschule bedeutet arbeiten gehen! Ob bei Hitzefrei oder Schnee-und-Eis-Chaos, das ist völlig egal. Hätte dir aber auch Tante google verraten, bist nämlich nicht der Erste, der so eine Frage stellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t2# Geschrieben 2. Dezember 2010 Autor Teilen Geschrieben 2. Dezember 2010 So, sah wie folgt aus: Heute morgen 5:30 stand schon im Teletext dass Schule im gesamten Kreis ausfällt. 6:30 Chef zuhause angerufen, Zitat: "Na dann bleib daheim" ... Hätte ich gleich so machen müssen. Dennoch danke euch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 2. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2010 Siehst du. Man muß nur mit den Leuten reden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fraggla Geschrieben 2. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2010 So, sah wie folgt aus: Heute morgen 5:30 stand schon im Teletext dass Schule im gesamten Kreis ausfällt. 6:30 Chef zuhause angerufen, Zitat: "Na dann bleib daheim" ... Hätte ich gleich so machen müssen. Dennoch danke euch. Dann liegt das daran, dass dein Chef entweder a) gutmütig ist oder weiß dass du die Stunden dann eben anderweitig im Betrieb nachholen musst. Wenn du daheim bist, ist das logischerweise keine Arbeit. Keine Arbeit = Keine Arbeitszeit = Minusstunden, sofern du mit Stechuhr arbeiten solltest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t2# Geschrieben 2. Dezember 2010 Autor Teilen Geschrieben 2. Dezember 2010 Mir wurde der normale Tagesstundensatz von 8h geschrieben, es wurde als normaler Schultag mit wetterbedingtem Ausfall angesehen. Hat jeder der Azubis hier bekommen, auch die kaufmännischen und die Schreiner. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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