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Geschrieben

Guten Morgen,

ich habe folgende Frage:

Reicht es, wenn ich auf der ersten Seiten des Prüfungsbogens die Nummer für die Aufgabe in das Kästchen schreibe, die ich nicht bearbeitet habe oder muss ich sie zusätzlich auch noch durchstreichen?!

Bitte um schnellst mögliche Antwort.

Gruß Jan

Geschrieben

Wir handhaben das so:

Wenn offensichtlich ist, welcher Schritt gestrichen wurde, dann wird dieser auch als gestrichen gewertet. Und wenn ein Handlungsschritt (und nur dieser) klar NICHT bearbeitet wurde, auch dann nutzen wir unsere natürliche Intelligenz.

In allen anderen Fällen kommt die "Aufgabe-6-Regel" zum tragen!

GG

Geschrieben

Kann es sein das je nach Prüfungsort die Handlungsschritte anders aufgebaut sind? Ich habe jetzt schon drei unterschiedliche Versionen über die Handlungsschritte für GH2 in diversen Foren gesehen.

Bin mit aber sicher das Datenbanken HS6 waren.

Hoffentlich hab ich net den falschen gestrichen :eek

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