Xiox Geschrieben 10. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2010 Hi, bin derzeit im Außendienst und hatte gestern meiner Betriebskraft schon gesagt dass ich heute später komme wegen eines Termines. Er stimmte zu und ich solle ihn einfach anrufen wenn ich los fahre. Gesagt getan, und nun meint er ich soll zu meinem Ausbilder da er so viel zu tun hat an verschiedenen Orten und mich nicht abfangen kann. Toll, mein Ausbilder hat seit letzter Woche schon Urlaub, so dass ich heute Zuhause bleiben muss. :upps Was soll ich in mein Berichtsheft bloß schreiben? Möchte meiner Betriebskraft und mir nicht an das Bein pinkeln. Ist es pflicht mindestens 40 Stunden pro Woche zu arbeiten als Azubi? Habe diese Woche gerade mal 31 Stunden. Und letzte Woche war Teamleitersitzung, bis jetzt zum 2. mal wo ich im Außendienst bin und musste beim 1. Mal nicht mit hin. Gestern stellte sich heraus dass ich doch hin musste. Meine Betriebskraft sagte aber ich müsse nicht mit da ich nur Azubi bin. Meint ihr das könnte ärger geben? Habe keine Info darüber bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 10. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2010 Von der IHK an sich ist es nicht Pflicht. Problematisch ist es mit der Pflicht für dich deine Arbeitszeit abzuleisten deinem Arbeitgeber gegenüber. Nun ist die Frage ob deine "Betriebskraft" überhaupt so weit weisungsbefugt war dir freizugeben und wie das mit den Stunden gemacht wird. Wie wird bei euch die Zeit erfasst? Ich würde sicherheitshalber in die Firma gehen. Habt ihr dort kein Büro? Dort würde ich eben Berichtshefte schreiben lernen, wenn sonst nichts anliegt. Edit: Deiner Terminologie (Betriebskraft) nach bist du bei der Telekom. Dann solltest du ins AZ (BBi) gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 10. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2010 Wieso fragst du nicht im Betrieb nach? Der IHK ist es ziemlich egal, ob du einen Tag fehlst. Offensichtlich gab es ein für dich größtenteils unverschuldetes Missverständnis. Das kann passieren und ist kein Beinbruch. Ob jemand weisungsbefugt ist oder nicht, kann ein Auszubildender auch nicht unbedingt wissen (zumal Theorie und Praxis hier eh oft auseinander driften). Um guten Willen an der Klärung und deiner Arbeitsbereitschaft zu zeigen, würde ich wie gesagt direkt anrufen oder halt hinfahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xiox Geschrieben 10. Dezember 2010 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2010 Ja bin bei der Telekom. Im AZ ist niemand der für mich zuständig ist und meine Berichtshefte habe ich alle fertig bis auf heute. Das ist jetzt meine 4. Betriebskraft innerhalb von 3 Wochen. Daher wird er hoffentlich das Recht haben zu sagen wann Schluss ist. Hatte auch schon die letzten Beiden Wochen über 40 Stunden gearbeitet aber das ist wohl keine Ausrede. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 10. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2010 Du hast noch nicht geschrieben, wie bei euch die Zeit erfasst wird. Das ist von AZ zu AZ verschieden. Da du im Betrieb 40 Stunden arbeitest nehmt ihr wohl am Gleitzeitsystem teil. (Sonst wären es ja nur 34 Stunden.) Wenn du oft mehr als 40 Stunden hattest, dann dürftest du ja im Plus sein. Du solltest nun auf jeden Fall in der Zeiterfassung festhalten, daß du nicht gearbeitet hast. Der normale Prozess wäre eigentlich im Voraus einen Antrag auf Gleitzeitfrei beim LPB zu stellen. Aber das ging in dem Fall ja nicht. Du hättest heute morgen natürlich noch gleich beim Sekretariat anrufen sollen. Aber ich denke wenn du die Zeit ordentlich erfasst wird dir niemand den Kopf abreißen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xiox Geschrieben 10. Dezember 2010 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2010 Oh entschuldige, also das weiß ich nicht. Ich weiß nur dass wir Azubis uns an die Arbetszeiten der Betriebskräfte halten sollen. Heißt für mich wenn er geht gehe ich auch, wenn er sagt ich soll Zuhause bleiben, bleibe ich auch. Andere machen ja auch manchmal früher schluss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 10. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2010 Das ist ja hart. Also, wenn der täglich 2 Überstunden runterreißt und so 50 Stunden in der Woche arbeitet (und damit sein Gleitzeitkonto füllt) arbeitet ihr auch 50 Stunden und habt keinen Ausgleich? :eek Was sagt da eure AV dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xiox Geschrieben 10. Dezember 2010 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2010 So ist das leider. Hatte in der 2. Woche 44 Stunden und 1 Tag davon sogar 10 Stunde (ohne richtige Pause) gearbeitet. Hatte dafür aber letzte Woche 1 Tag frei. Jetzt hab ich noch gute 4 Überstunden. Hab das nicht gemeldet da es mich nicht sonderlich stört und wenn ich mal später kommen muss oder früher gehen muss kein Problem ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
h3llraid3r Geschrieben 10. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2010 Also um da mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen (bin ja auch DTAG)... Die Arbeitszeit eines Azubis richtet sich grundsätzlich nach der Arbeitszeit, die in dem Betrieb gilt, wo er eingesetzt ist. "Einsatz" in BBi/AZ -> Arbeitszeiten wie die der Ausbilder Betriebseinsatz -> Arbeitszeiten der Betriebskräfte Hier gilt aber nicht die Zeit, wo die Betriebskraft da ist, sondern die, die dort vertraglich vereinbart ist. Ob das nun 34,36,38 oder 40 Stunden sind -> Es ist damit auch deine. Wie du auf die Zeit kommst ist erstmal egal, zumindest sofern sie den geltenden Vorschriften und Gesetzen entspricht. Bei Gleitzeit die selbe Geschichte... Was ich dir aber empfehlen kann: 1. Wenn du nicht weißt was du tun sollst/kannst -> AZ/Sekretariat anrufen und nachfragen. Die werden dir dann wahrscheinlich sagen du sollst dich ins AZ setzen. Zum eigenständigen Lernen brauchst du ja deinen LPB nicht^^ 2. Wenn du aus irgendwelchen Gründen mal einen Tag frei nimmst, damit die Wochenarbeitszeit passt -> vorher mit dem Ausbilder/LPG absprechen und auch Bescheid sagen. Denn sowas hat auch immer versicherungstechnische Gründe, daher sollten die schon Bescheid wissen wann du auf der Arbeit bist und wann nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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