MCCornholio Geschrieben 18. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2010 Ich hab mal gelesen, das man optional die Berufsschulnoten in das IHK Zeugnis mit aufnehmen lassen kann. Weiß jemand bis wann man wo und wie das beantragen kann ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 Frag mal deinen Berufsschul-Lehrer, der sollte das wissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 Frag besser bei der zuständigen IHK :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
damned Geschrieben 19. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2010 da gibt es ein formular das du ausfüllen und an die IHK schicken musst, hab es dir angehängt! funktioniert aber nur wenn du den status "duale ausbildung" hast, d.h. kein externer bist.Antrag-Berufsschuldurchschnittsnote.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 20. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2010 @danned Das Formular ist nur für München und deshalb nicht für alle zu gebrauchen. Jede IHK hat dort ihre eigenen Formulare. Vor allem der Präfix in der Identnummer unterscheidet sich. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
damned Geschrieben 20. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2010 (bearbeitet) das ist richtig! und es wird bei der berufsschule abgegeben und nicht bei der ihk. für alle münchner ist es aber das richtige hier das für würzburg: http://www.wuerzburg.ihk.de/uploads/media/Formular_Berufsschulnote_01.pdf hier das für frankfurt am main: http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/berufsbildung/ausbildung/abschlusspruefung/Antrag_Berufsschulnote.pdf weitere per google oder auf der entsprechenden ihk website: Google Suche Antrag Bearbeitet 20. Dezember 2010 von damned Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
damned Geschrieben 20. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2010 (bearbeitet) Schwaben: http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/produkte/F177182.pdf Niederrhein: http://www.niederrheinische.ihk.de/downloads/antrag_schulnote_auf_zeugnis_25a.pdf Koblenz: http://www.ihk-koblenz.de/produktmarken/bildung/anhaengsel/formulare_ausbildungspruefung/Antrag_Zeugnisnote.pdf Bearbeitet 20. Dezember 2010 von damned Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Iceman346 Geschrieben 20. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2010 Bei mir (IHK Dortmund) war das ein Kästchen auf der Prüfungsanmeldung die meine Firma einreichen musste und ich unterschreiben musste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 20. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2010 das ist richtig! und es wird bei der berufsschule abgegeben und nicht bei der ihk. Das ist so nicht allgemein richtig. Bei uns muss der Azubi damit zur Schule gehen, Unterschrift holen und danach bei der IHK einreichen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
damned Geschrieben 20. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2010 (bearbeitet) das war auf das Formular für München bezogen (weil ich oben geschrieben hatte es wird bei der IHK abgegeben) "Das Formular ist nur für München und deshalb nicht für alle zu gebrauchen" "das ist richtig! und es wird bei der berufsschule abgegeben und nicht bei der ihk." generell steht es aber auf fast jedem der anträge drauf wo er abzugeben ist oder doch zumindest auf der website. - damned Bearbeitet 20. Dezember 2010 von damned Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cool-sascha Geschrieben 20. Dezember 2010 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2010 weiß jemand, wie der kram in hamburg funktioniert? auf der seite hk24.de habe ich mir jetzt einen wolf gesucht - ohne ergebnis. bevor ich da anrufe, frage ich mal lieber hier nach Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chris84hh Geschrieben 4. Januar 2011 Teilen Geschrieben 4. Januar 2011 Die IHK Hamburg hat dafür keinen Vordruck. Musste selber basteln. Nachdem die Berufsschule das aber einem meiner Mitschüler abgestempelt hat, sagt die nun, das sei ihnen zu viel Aufwand und die machen das nicht mehr. Die Note steht ja auf dem Zeugnis und so.. Gibts da ne Regelung dass die mir sowas ausstellen müssen oder is das wirklich freiwillig? Die IHK Hamburg akzeptiert die Noten auf den Zeugnissen nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 4. Januar 2011 Teilen Geschrieben 4. Januar 2011 Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Die IHK muss es auf dem Abschlusszeugnis ausweisen, wenn der Azubi es beantragt hat. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chris84hh Geschrieben 4. Januar 2011 Teilen Geschrieben 4. Januar 2011 Ok, das hatte ich auch schon gefunden, aber wenn die Berufsschule mit keine Bescheinigung dafür ausstellen will, wie bekommt dann die IHK meine Note? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 4. Januar 2011 Teilen Geschrieben 4. Januar 2011 Sagen wir mal so. Was gibt es offizielleres als ein Zeugnis von der Schule? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chris84hh Geschrieben 4. Januar 2011 Teilen Geschrieben 4. Januar 2011 Die IHK möchte meine Note in Worten ausgedrückt haben.. auf dem Zeugnis steht nur drauf was ganze Noten in Worten sind, nicht was x.7 ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 5. Januar 2011 Teilen Geschrieben 5. Januar 2011 Jetzt bist Du in einer Zwickmühle. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf die Eintrag im Abschlusszeugnis. Die Schule kann behaupten, dass Du ein Zeugnis von denen hast und damit hast Du eine offizielle Bestätigung der Noten. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.