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Geschrieben (bearbeitet)

das ist richtig!

und es wird bei der berufsschule abgegeben und nicht bei der ihk.

für alle münchner ist es aber das richtige ;)

hier das für würzburg:

http://www.wuerzburg.ihk.de/uploads/media/Formular_Berufsschulnote_01.pdf

hier das für frankfurt am main:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/berufsbildung/ausbildung/abschlusspruefung/Antrag_Berufsschulnote.pdf

weitere per google oder auf der entsprechenden ihk website:

Google Suche Antrag

Bearbeitet von damned
Geschrieben
das ist richtig!

und es wird bei der berufsschule abgegeben und nicht bei der ihk.

Das ist so nicht allgemein richtig.

Bei uns muss der Azubi damit zur Schule gehen, Unterschrift holen und danach bei der IHK einreichen.

Frank

Geschrieben (bearbeitet)

das war auf das Formular für München bezogen ;)

(weil ich oben geschrieben hatte es wird bei der IHK abgegeben)

"Das Formular ist nur für München und deshalb nicht für alle zu gebrauchen"

"das ist richtig! und es wird bei der berufsschule abgegeben und nicht bei der ihk."

generell steht es aber auf fast jedem der anträge drauf wo er abzugeben ist

oder doch zumindest auf der website.

- damned

Bearbeitet von damned
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Die IHK Hamburg hat dafür keinen Vordruck. Musste selber basteln. Nachdem die Berufsschule das aber einem meiner Mitschüler abgestempelt hat, sagt die nun, das sei ihnen zu viel Aufwand und die machen das nicht mehr. Die Note steht ja auf dem Zeugnis und so.. Gibts da ne Regelung dass die mir sowas ausstellen müssen oder is das wirklich freiwillig? Die IHK Hamburg akzeptiert die Noten auf den Zeugnissen nicht.

Geschrieben

Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

Die IHK muss es auf dem Abschlusszeugnis ausweisen, wenn der Azubi es beantragt hat.

Frank

Geschrieben

Jetzt bist Du in einer Zwickmühle. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf die Eintrag im Abschlusszeugnis.

Die Schule kann behaupten, dass Du ein Zeugnis von denen hast und damit hast Du eine offizielle Bestätigung der Noten.

Frank

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