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auschl. Widerrufsrecht da angebl. Geschäftskunde


hmaas

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Hallo Zusammen,

die Weihnachtsgeschäfte habe ich zum großteil online getätigt und habe mit einem Anbieter jetzt ein Problem.

Ich habe hier bestellt und bin mit der erhaltenen Ware unzufrieden und würde diese gerne per Wideruf nach $312b BGB zurück geben. Der Anbieter schließt jetzt aber den Wiederruf aus, da er angeblich nur an Geschäftskunden verkauft. Mir ist bewußt, dass im BtB-Geschäft das HGB gilt und somit der Wiederruf aus dem BGB nicht angewendet werden kann.

Da ich aber als Privatkunde bestellt habe und nach meinem Verständnis nicht erkennbar war, dass ich nur als Geschäftskunde bestellen darf, sollte für mich das BGB gelten.

Reicht wirklich der Hinweise: "Dieses Angebot richtet sich an Gewerbetreibende" aus (steht klein im Seitenkopf und nochmal normal beim Bestellvorgang) um alle seine Geschäfte nach HGB durchzuführen?

Hätte der Anbieter nicht deutlicher darauf hinweisen müssen, dass er den Verkauf an Privatpersonen ausschließt. In den AGBs findet sich ebenso kein Hinweis darauf, dass nur Gewerbebetreibende bestellen dürfen. Hätte er nicht prüfen müssen, ob ich Gewerbetreibender bin (analog zur Metro)? Selbst das Feld Firmenname ist bei der Kundendatenerfassung nicht als Mussfeld definiert.

Kennt jemand ähnliche Anbieter, die sich mit dieser Masche vor dem Wiederruf schützen wollen?

Vielen Dank im Voraus

Pönk

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Der Händler muss nicht prüfen. Seine AGB gelten nur für den unternehmerischen Geschäftsverkehr. Wenn Du Privatperson bist, dann mußt Du es dem Verkäufer anzeigen.

Außerdem sind seine Preise auf der Webseite Nettopreise, er schreibt auf seiner Webseite "Angebot richtet sich an Geschäftskunden" und er schreibt noch einmal ausdrücklich Preisauszeichnung ohne MwSt.

Was soll er denn noch machen?

Frank

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Was soll er denn noch machen?

Mich aktiv auf die Folgen meines Bestellen als Privatperson hinweisen.

Hier mal ein interessanter Artikel, der auch darauf hinweißt, wie man das sinnvoll machen kann. Insbesondere in Bezug auf das Metro-Urteil vom BGB sollte es beim Online-Handel doch etwas vergleichbares geben.

Gruß Pönk

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Was willst du wissen?

Ob evtl. jemand schon mal in einer ähnlichen Situation war und wie die Sache ausgegangen ist.

Rechtsberatung gibt es bei der Verbraucherzentrale oder dem Anwalt des geringsten Misstrauens.

Für den Anwalt warte ich noch auf die Rechtschutzversicherung, die dürfen mir laut Vertrag erstmal einen Fachanwalt vermitteln. Verbraucherzentrale ist eine gute Idee, an die habe ich noch nicht gedacht.

Gruß Pönk

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Hallo Zusammen,

Kennt jemand ähnliche Anbieter, die sich mit dieser Masche vor dem Wiederruf schützen wollen?

wie hast du denn deinen account dort gemacht? also hast du dort ne firma/lieferanschrift angegeben?

wenn ja - so ist denke ich für den Shop nicht anzunehmen das du privatkunde bist.

jeder weis das Händlerportale die MWST nicht anzeigen, das ist common sense, gerade wenn man so weit im Web vertraut ist das man dort seine Weihnachtsgeschäfte tätigt.

(andererseits frage ich mich was man bei dem shop für Geschenke bestellt - nen aufsteller fürs Wohnzimmer?)

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wie hast du denn deinen account dort gemacht? also hast du dort ne firma/lieferanschrift angegeben?

wenn ja - so ist denke ich für den Shop nicht anzunehmen das du privatkunde bist.

Ich habe mich dort ohne Firmenname angemeldet, hab ja auch keine und ist auch kein Mussfeld.

jeder weis das Händlerportale die MWST nicht anzeigen, das ist common sense, gerade wenn man so weit im Web vertraut ist das man dort seine Weihnachtsgeschäfte tätigt.

Dann bin ich wohl nicht jeder. Ich habe mich zwar gewundert, dass Nettowerte ausgewiesen werden, daraus aber nicht abgeleitet, dass ich als Privatperson bei einer Bestellung wie ein Gewerbetriebender behandelt werde und auf meine Verbraucherrechte verzichte.

Deshalb auch die Frage ob jemand OnlineShops kennt, die die selbe Vorgehensweise haben. Alle OnlineShops die ich kenne differieren in ihren AGBs zwischen Privat- und Geschäftskunden oder aber schließen Privatkunden vor der Bestellung aus indem ein Nachweis für die Geschäftstätigkeit verlangt wird.

(andererseits frage ich mich was man bei dem shop für Geschenke bestellt - nen aufsteller fürs Wohnzimmer?)

Schau dir mal die LED-Leuchtrahmen an. Mit dem richtigen Motive auf Backlightfolie lassen sich damit schöne Effekte erziehlen. Und der Preis war eigentlich auch gut, nur die Ware entspricht nicht ganz meinen Vorstellungen.

Gruß Pönk

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