Trail Geschrieben 13. Januar 2011 Teilen Geschrieben 13. Januar 2011 (bearbeitet) Hallo, nach meiner Information kann man einen Azubi in einer Firma nicht für Dinge verantwortlich machen, die er im Rahmen seiner Ausbildung erledigt. Selbstverständlich dürfen das keine Straftaten oder sonstige Dinge sein. Ich möchte ein rein fiktives Beispiel nennen. Es gibt ein größeres Unternehmen der freien Wirtschaft. Kein IT-Unternehmen. Das Unternehmen hat drei Vorstände und einen FiSi Azubi. Eines Tages verlässt ein Mitarbeiter freiwillig des Unternehmen. Er zieht um. In den letzten Tagen seiner Tätigkeit in dem Unternehmen verabschiedet er sich mit einer E-Mail (Rundmail) bei allen Mitarbeitern des Hauses. In diesem E-Mail Verteiler befinden sich auch die Vorstände. Nun geht ein Mitarbeiter hin (der mit dem ausscheidenden Mitarbeiter sehr gut befreundet ist) und antwortet mit einem Text, den nicht gerade jeder lesen sollte. Der Text ist nicht böse gemeint, aber einfach sehr locker geschrieben und mit Worten geschmückt, die nicht jeder lesen muß. Aus versehen antwortet er mit diesem Text auf die E-Mail und klickt auf "Allen antworten". Nun bekommen alle Mitarbeiter aus dem Haus diese E-Mail. Darunter auch der Vorstand. Der Mitarbeiter bemerkt diesen Fehler sehr schnell und das Ganze ist ihm sehr unangenehm. Er ruft sofort einen Kollegen aus der IT an, den er sehr gut kennt. Der ITler ist aber gerade selber unterwegs. Also ruft der ITler mal eben den FiSi Azubi an und bittet ihn die E-Mail mal eben schnell aus den Mailbox Eingängen der Vorstände zu löschen. Was würdet ihr machen? Nach meinen Informationen unterliegt ja auch eine E-Mail dem Postgeheimnis. Ich würde mit meiner Rechtsauffassung jetzt sagen, dass ich nicht einfach eine E-Mail aus der Mailbox der Vorstände löschen darf. Wisst ihr wie das rechtlich aussieht? Kann man einen Azubi dafür rechtlich haftbar machen, wenn er die Anweisung zu der Handlung bekommen hat? Gruß Trail Bearbeitet 13. Januar 2011 von Trail Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Werwofl Geschrieben 13. Januar 2011 Teilen Geschrieben 13. Januar 2011 Gesendet ist gesendet man darf nicht einfach E-Mails ohne erlaubnis des E-mail-Konto Inhabers löschen. Behaupt ich einfach mal frech in den Raum. Du darfst ja schließlich auch nicht einfach E-Mails mitlesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trail Geschrieben 13. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 13. Januar 2011 Gesendet ist gesendet man darf nicht einfach E-Mails ohne erlaubnis des E-mail-Konto Inhabers löschen. Behaupt ich einfach mal frech in den Raum. Du darfst ja schließlich auch nicht einfach E-Mails mitlesen. Das würde ich auch sagen. Gibt es dafür vielleicht auch eine rechtliche Quelle? TKG? LG Trail Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Horus3 Geschrieben 13. Januar 2011 Teilen Geschrieben 13. Januar 2011 Kann man einen Azubi dafür rechtlich haftbar machen, wenn er die Anweisung zu der Handlung bekommen hat? Unabhängig davon, dass ich die Rechtslage zu dem betreffenden Fall nicht kenne, doch allgemein kann jeder für eine Handlung haftbar gemacht werden, die gegen geltendes Recht versößt. Ob es nun auf Anweisung war oder nicht. Mal anders formuliert: Würdest du denn der Meinung sein, du könntest nicht haftbar gemacht werden, wenn du auf Anweisung deines Vorgesetzen einen Kollegen beklaust? Dabei spielt es auch keine Rolle ob du Azubi bist oder normaler Angestellter, denn so ein Fall hat ja nichts mit den besonderen Rechten und Pflichen eines Azubis zu tun. Wenn du nicht sicher bist, ob du gerade angewiesen wurdest etwas zu tun was illegal ist oder gegen interne Firmenrichtlinien versößt, dann lieber erstmal weigern und Erkundigungen einholen. Du bist nachher nämlich derjenige, der das Verbotene getan hat und ggf. sogar deswegen seine Arbeits- bzw. Lehrstelle verlieren könnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
unbenannt Geschrieben 13. Januar 2011 Teilen Geschrieben 13. Januar 2011 Gibt es dafür vielleicht auch eine rechtliche Quelle? worst case: § 202a Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden. Damit zusammenhängend: § 303a Datenveränderung (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Was würdet ihr machen? Den ITler kräftig zur Sau machen, weil er a) den Mitarbeiter nicht selbst aufgrund der rechtlichen Dimension zurückweist und auch noch einen Azubi für diesen Unsinn missbrauchen möchte. Kann man einen Azubi dafür rechtlich haftbar machen, wenn er die Anweisung zu der Handlung bekommen hat? Warum sollte der Azubi eine Ausnahme sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
elbinario Geschrieben 13. Januar 2011 Teilen Geschrieben 13. Januar 2011 unabhängig von der rechtlichen Dimension sollte man in so einem Fall rational vorgehen. Ich würde mich auf jeden Fall weigern die Mail zu löschen. 1. Der Absender ist selbst schuld, falls er meint das war unangebracht kann er eine Entschuldigungsmail nachsenden. In den meisten Fällen wird so eine Mail von den Vorständen sowieso kaum beachtet. Nach 2 Wochen ist der Vorfall vergessen. 2. selbst wenn ich selbst so eine Mail geschickt hätte die ich gerne zurückrufen würde, würde ich es nicht tun. Die meisten Leute lesen sehr schnell ihre Mails, bzw. lassen sie evtl. gleich auf mobile Geräte weiterleiten. Wenn erstmal der Verdacht im Raum steht, die Admins manipulieren an E-Mails rum macht das arbeiten in dieser Firma sicher keinen Spass mehr. Das (doch beträchtliche) Vertrauensverhältnis ist dahin und jedes mal wenn ein User seine Mails verschmeisst sind die Admins Schuld. Schwieriger ist es denke ich grade als Azubi dagegen zu wehren, wenn der Vorgesetzte so ein Handeln von einem fordert. Da hilft nur wirklich strikt sein, seine Zweifel äußern und sich nicht übereden lassen. Entweder macht der Vorgesetzte es dann selbst ohne den Azubi oder er lässt es. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grand0815 Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Hallo, bei uns ist es so, dass alle Mitarbeiter die eingestellt werden, darauf hingewiesen werden (schriftliche im Vertrag festgehalten) das die IT-Mitarbeiter vollen zugriff auf die Mails der Mitarbeiter haben und auch mit gelesen werden können. Jetzt ist es natürlich trotz dem sehr fraglich, ob man mit dieser "klausel" auch die Mails auf Wunsch eines einzelnen Löschen darf. Ich denke das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Und nicht zu letzt auch eine gewissensfrage... Aber es wurde ja auch schon gesagt. Email zählt zum Briefgeheimnis, so lang es nicht weiter im Vertrag anderweitig beschrieben ist. Ich würde es wohl in genau deinem Beispiel auch nicht machen. Aber es gibt auch Situationen wo man das durch aus machen kann finde ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Nur weil ich etwas kann (technisch betrachtet) heißt es nicht dass ich das auch darf (rechtliche Sache). Nur weil mein Ausbilder mir sagt "mach das" und ich weiß genau dass es nicht rechtens ist, dann darf ich das auch nicht tun. Solche Sachen lassen wir uns z.b. IMMER schriftlich geben, auch wenn die Geschäftsführung möchte dann man das E-Mailpostfach von Sekretärin A auf das von B umleitet weil A plötzlich krank ist und dort wichtige Mails reinkommen. Ich als Azubi würde mich weigern die Mails aus den Postfächern zu löschen da es rechtlich zumindest bedenklich ist und nachher keiner die Verantwortung übernehmen wird wenn es Ärger gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Horus3 Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Jetzt ist es natürlich trotz dem sehr fraglich, ob man mit dieser "klausel" auch die Mails auf Wunsch eines einzelnen Löschen darf. In einen Vertrag kann theoretisch alles reingeschrieben und vereinbart werden, was aber nicht heißt, dass es auch Gültigkeit hat oder sogar gegen geltendes Recht verstösst, da Gesetz ja immer über Vertrag steht. So wie unbenannt es schon gepostet hat: § 303a Datenveränderung (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Und das läßt sich auch durch Vereinbarungen im Vetrag nicht umgehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Vielleicht hilft das ja auch weiter. Unter Outlook gibt es die Funktion in Verbindung mit Exchange eine Nachricht zurückzurufen. Funktionsweise des Nachrichtenrückrufs - Outlook - Microsoft Office Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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