Unzensiert Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Hallo liebe Leute, ich stehe kurz davor meine Ausbildung zu bestehen (FISI) und werde danach meinen Ausbildungsbetrieb verlassen. Nun ist die Frage: Mein Chef meinte ich müsse an dem Tag meiner mündlichen prüfung noch einmal in die arbeit danach (Prüfung um 9:15) um Ihm meine Prüfungsbescheinigung über das bestehen der Prüfung zu übergeben. Ich hatte gefragt ob es nicht reicht Ihm ein Fax/Email mit der bestätigung zu schicken, dies verneinte er. Da aber meine Nerven blank liegen und ich nichts mehr von der Firma wissen will: Stimmt das und muss ich ihm tatsächlich meine Prüfungsbescheinigung übergeben oder würde nicht auch eine Kopie ausreichen? Die brauch ich ja für Bewerbungen und als Quasi Zertifikat das ich bestanden habe?! Ist das dann tatsächlich Eigentum der Firma? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
h3llraid3r Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Warum sollte DEINE Prüfungsbestätigung Eigentum der Firma sein? Zumal du am Tag der Prüfung ohnehin nur ein vorläufiges Zeugnis bekommst. Das "richtige" bekommst du ohnehin erst danach per Post zugesandt, zumindest bei uns. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Das Orginal musst du ihm auf keinen Fall geben, ist dein Eigentum. Ob du persönlich eine Kopie vorbei bringen musst, oder ob es reicht per E-Mail/Fax/Post eine Kopie zu schicken kann ich leider nichts dazu sagen - aber frag doch dazu deine IHK die können dir das sicherlich sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Unzensiert Geschrieben 14. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Ja so ist das auch! Ich bekomme eine vorläufiges Zeugnis das ich bestande habe. Dieses will mein Arbeitgeber im Original von mir am Tag der Prüfung haben (von mir persönlich) damit er dies an seinen steuerberater weitergeben kann. Ich Sehe nicht ein warum ich persönlich erscheinen muss und ich Ihm das Original geben soll.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dommee Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Hallo müssen, sollen hin oder her. Meinst du denn nicht das wenn du 3 Jahre oder evtl die verkürzten 2 Jahre in der Firma hinter dich gebracht hast. Nach deiner prüfung für eine halbe Stunde noch einmal in den Betrieb gehen kannst? Ihm Vorlegen, Kopie machen lassen, Reaktion abwarten, Grinsen und gehen? Wenn er dein Zeugnis sieht, evtl gute Noten sieht und dich dann gehen lässt bzw. du sagst ich gehe jetzt. Merkt er vllt was er für einen guten Mann verloren hat? ... nunja mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Unzensiert Geschrieben 14. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Ich habe einfach nicht vor Ihm einen gefallen zu tuhen. Ich habe von 3 auf 2,5 verkürzt damit ich dort nicht länger sein muss. Ich würde die Ausbildung mit einer 6 benoten da ich 90% der Ausbildung alleine in der Firma war und ich keine innerbetriebliche Ausbildung bekommen habe... Ach ja und auf dem Zeugnis steht ja keine Note, sondern nur ob ich bestanden habe oder nicht (Mein BS Zeugnis mit Schnitt 1,5 hat er schon gesehen). Im Notfall schau ich vorbei aber es sollte ja eigentlich nen Fax reichen oder? Rechtlich belangen kann er mich dann ja nicht wegen Arbeitsverweigerung etc weil ja mit diesem Moment die Ausbildung beendet ist?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NB-Sanchez Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Hallo erstmal, also ich denke nicht, dass dir dein Ausbilder dann noch großartig was kann (vorrausgesetzt du hast dein Arbeitszeugnis von ihm schon erhalten... nicht das da nachher noch irgendein unschöner Vermerk drinnen auftaucht). Was ich aber garnicht auf den Schirm kriege: Was soll denn sein Steuerberater mit deinem Prüfungszeugnis o_O ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Hallo müssen, sollen hin oder her. (...) Wenn er dein Zeugnis sieht, evtl gute Noten sieht und dich dann gehen lässt bzw. du sagst ich gehe jetzt. Merkt er vllt was er für einen guten Mann verloren hat? ... nunja mfg Selbst wenn: und dann? Freuen, dass man ihm noch eins reinwürgen konnte? Wenn er nicht mehr hinwill und schnellstmöglich damit abschließen möchte, ist das in meinen Augen erstens zu respektieren und zweitens gehts ihm nicht um moralische Gründe, die dafür oder dagegen sprechen, sondern um die Rechtslage. Mir ist nicht klar, warum er eine Pflicht haben sollte, sein Zeugnis vorbei zu bringen (und auch noch persönlich und das Original). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Mit dem Erhalt des (vorläufig erfolgreichen) Zeugnisses ist die Ausbildung beendet. Danach in der Firma nochmal aufzulaufen ist reine Gefälligkeit bzw. Kulanz. Der (dann hoffentlich ehemalige) Ausbildungsbetrieb hat ungefähr das gleiche Recht wie ich oder jeder andere, dich zu seiner Haustür zu bestellen, nämlich keines. Wozu soll er das Originalzeugnis überhaupt benötigen? Soll der Steuerberater sich auf dein Zeugnis einen klöppeln? Klingt etwas fadenscheinig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Unzensiert Geschrieben 14. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Naja der Steuerberater erstellt die Gehaltsabrechnungen. Ich glaube ich werd einfach ne email und ein Fax schicken mit der vorläufigen Bestätigung das sollte reichen oder was denkt Ihr? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Ja gut, dass es für die anteilige Berechnung des Monats notwendig ist, dass der Steuerberater den letzten Tag des Mitarbeiters/Auszubildenden kennt, ist ja leicht nachzuvollziehen. Dazu braucht er aber sicher nicht das Originalzeugnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Horus3 Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Gehe zur IHK, lasse eine Kopie der Prüfungsbescheinigung von denen beglaubigen und schicke sie per Einschreiben hin. Damit ist dein Part erfüllt. Mehr kann dein Ex-Chef nicht von dir verlangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 (bearbeitet) Wenn er erst zur IHK gehen muss (sofern es nicht direkt nach der Prüfung erledigt wird), dann kann er wahrscheinlich auch gleich zur Firma fahren. Abgesehen davon ist ein Einschreiben auch nicht kostenlos und kommt wahrscheinlich nicht mehr am gleichen Tag an. Bearbeitet 14. Januar 2011 von gimbo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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