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Ende der Ausbildung die 4.


Phrak

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Hallo,

ich mir so ziemlich alles durchgelesen was ich bei Google fand, auch die ganzen Topics hier im Board.

Es ist mir einfach noch nicht klar, wann genau das Ausbildungsverhältnis beendet ist.

Meine Situation:

Ich habe am 27.01 die Präsentation mit Fachgespräch.

Die schriftliche ist bestanden.

Wenn die mündliche am 27.01 bestanden ist und mir das sofort mitgeteilt wird, muss ich dann noch am 28.01 in den Betrieb?

Ich habe mal gehört, dass man nur das Ergebnis gesagt bekommt, aber schriftliches erst Ende Februar mitgeteilt wird.

Ich bin extrem verwirrt.

Vielen Dank für Aufklärung!

Bearbeitet von Phrak
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Ich habe am 28.01 die Präsentation mit Fachgespräch.

Die schriftliche ist bestanden.

Wenn die mündliche am 28.01 bestanden ist und mir das sofort mitgeteilt wird, muss ich dann noch am 29.01 in den Betrieb?

Nein. Mit bestehen der Abschlussprüfung ist die Ausbildung beendet.

Ich habe mal gehört, dass man nur das Ergebnis gesagt bekommt, aber schriftliches erst Ende Februar mitgeteilt wird.

Letztlich spielt die Zustellung der Dokumente eine untergeordnete Rolle, wenn du bestanden hast, dann hast du bestanden. Frag halt die Prüfer, ob sie dir das bestehen noch schriftlich bestätigen können (falls das nicht automatisch passiert), dass du was in der Hand hast als Beweis (falls nötig für was auch immer?!).

Die Frage die ich mir bei sowas immer stelle ist, ob es nicht eine Selbstverständlichkeit ist, danach nochmal in den Betrieb zu gehen. Und wenn es nur darum geht sich anständig zu verabschieden und seine Sachen einzupacken.

Bearbeitet von bigvic
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mit dem moment wo der prüfungsausschuss dir bei deiner mündlichen prüfung sagt, dass du bestanden hast, ist das ausbildungsverhältnis beendet. du bekommst auch eine bescheinigung darüber, die du dem AG vorlegen musst.

gehst du also um 9uhr zur mündl. prüfung und hast um 10 uhr bestanden, biste ab 10 uhr frei... würdest du dann in die firma gehen und arbeiten, würde ein unbefristetes arbeitsverhältnis entstehen.

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@bigvic: Na klar geht es danach noch in die Firma.

Ich wundere mich sowieso, dass ich noch sehr viele Aufgaben habe und diese ab selbst im Februar noch nicht fertig abgearbeitet wären.

Aber der Betrieb sagt nichts und es kommt mir so vor, als ob diesem die Situation nicht klar ist, nämlich das ich am 29.01 einfach wegbleiben kann.

Ich hoffe das mir das angerechnet wird ;)

Frage noch zum unbefristeten Arbeitsverhältnis, wenn dieses in Kraft tritt, was verdiene ich dann und wie ist das geregelt mit Kündigung?

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Wie wärs dann mal sich darum zu kümmern? Weise dein AG darauf hin.

Du solltest VOR der Abschlussprüfung wissen, ob du Uebernommen wirst und zu welchen Konditionen. Einfach abwarten wäre äusserst dämlich.

Frage noch zum unbefristeten Arbeitsverhältnis, wenn dieses in Kraft tritt, was verdiene ich dann und wie ist das geregelt mit Kündigung?

Da gibt es keine pauschale Antwort. Im Zweifel legt das ein Arbeitsgericht fest, daher sollte man sowas ja vorher klären.

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