paka Geschrieben 25. Januar 2011 Geschrieben 25. Januar 2011 Hallo, ich hätte da eine Frage bzgl. der Impressumspflicht und anderer rechtlicher Vorschriften zu einer Website. Es geht um folgende Seiten: 1. Reaktivierung zum Hahn 2. Forum der Region Mittelrhein, Hunsrück und Westerwald • Foren-Übersicht Zumindest die erste dient der Meinungsbeeinflussung, und braucht daher meines Wissens ein Impressum. LG Paka
bigvic Geschrieben 25. Januar 2011 Geschrieben 25. Januar 2011 (bearbeitet) Schau mal hier: BMJ | Leitfaden zur Impressumspflicht Da ist es relativ gut erklärt. Wichtig ist der Satz: Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht. Fazit: Mach eins, ansonsten könnte ein Abmahnanwalt vorbei surfen und du musst zahlen. Bearbeitet 25. Januar 2011 von bigvic
paka Geschrieben 25. Januar 2011 Autor Geschrieben 25. Januar 2011 Vielen Dank für die flotte Antwort. Die Seite ist echt gut. Ich hab mir, bevor ich hier gefragt habe, schon einige Seiten zu dem Thema angeschaut, aber das ist eindeutig die (für mich Laien;)) am besten verständliche. LG Paka
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden