paka Geschrieben 25. Januar 2011 Teilen Geschrieben 25. Januar 2011 Hallo, ich hätte da eine Frage bzgl. der Impressumspflicht und anderer rechtlicher Vorschriften zu einer Website. Es geht um folgende Seiten: 1. Reaktivierung zum Hahn 2. Forum der Region Mittelrhein, Hunsrück und Westerwald • Foren-Übersicht Zumindest die erste dient der Meinungsbeeinflussung, und braucht daher meines Wissens ein Impressum. LG Paka Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 25. Januar 2011 Teilen Geschrieben 25. Januar 2011 (bearbeitet) Schau mal hier: BMJ | Leitfaden zur Impressumspflicht Da ist es relativ gut erklärt. Wichtig ist der Satz: Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht. Fazit: Mach eins, ansonsten könnte ein Abmahnanwalt vorbei surfen und du musst zahlen. Bearbeitet 25. Januar 2011 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paka Geschrieben 25. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 25. Januar 2011 Vielen Dank für die flotte Antwort. Die Seite ist echt gut. Ich hab mir, bevor ich hier gefragt habe, schon einige Seiten zu dem Thema angeschaut, aber das ist eindeutig die (für mich Laien;)) am besten verständliche. LG Paka Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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