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Besteht hier eine Impressumspflicht


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Geschrieben (bearbeitet)

Schau mal hier: BMJ | Leitfaden zur Impressumspflicht

Da ist es relativ gut erklärt.

Wichtig ist der Satz:

Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.

Fazit: Mach eins, ansonsten könnte ein Abmahnanwalt vorbei surfen und du musst zahlen.

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben

Vielen Dank für die flotte Antwort.

Die Seite ist echt gut. Ich hab mir, bevor ich hier gefragt habe, schon einige Seiten zu dem Thema angeschaut, aber das ist eindeutig die (für mich Laien;)) am besten verständliche.

LG

Paka

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