partitionist Geschrieben 6. Februar 2011 Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 Hallo, ich bin im letzten Ausbildungsjahr als Anwendungsentwickler und werde diesen Sommer fertig. Nun habe ich erfahren, dass mein Ausbilder kündigen will. Welche Konsequenzen hat das für mich, wird meine Ausbildung gefährdet? Sollte sich eine andere Person also Ausbilder dann um mich kümmern? Ich will nicht das meine Ausbildung kurz vor Schluss gefährdet wird, was macht man in solchen Fällen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Horus3 Geschrieben 6. Februar 2011 Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 Welche Konsequenzen hat das für mich, wird meine Ausbildung gefährdet? Sollte sich eine andere Person also Ausbilder dann um mich kümmern? Genaues kann dir nur dein Betrieb selber darüber sagen. Rede mit denen, wer künftig dein Ausbilder sein wird und wenn es keinen gibt und die Gefahr besteht, dass dein Betrieb keine Ausbildungsberechtigung mehr durch die Kündigung hat, dann schnellstens mit Firma und IHK abklären, wie es für dich bis zur Abschlussprüfung weiter geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 6. Februar 2011 Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 Was ist der Grund für die Kündigung? Als Azubi stehst Du unter einem besonderen Kündigungsschutz. Du müsstest schon die berühmten silbernen Löffel geklaut haben, dass Dir gekündigt werden kann! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nehebkau Geschrieben 6. Februar 2011 Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 Sein Ausbilder will kündigen, von einer Kündigung des TO durch den Betrieb hab ich zumindest nichts rauslesen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 6. Februar 2011 Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 Sein Ausbilder will kündigen, von einer Kündigung des TO durch den Betrieb hab ich zumindest nichts rauslesen können. Jo, habe ich falsch verstanden/ interpretiert. Ich habe gemeint, sein Ausbildungsbetrieb will ihm kündigen! :-( Ich würde sofort den Chef und die IHK ansprechen! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 6. Februar 2011 Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 rede mal mit deinem ausbilder und dem chef/GF. die ihk würde ich (noch) nicht informieren. was die ihk nicht weiß, macht sie nicht heiß. am ende ist deine ausbildung vielleicht echt noch wegen eines formfehlers gefährdet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flohstreuner Geschrieben 6. Februar 2011 Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 Mit der IHK würde ich in der Tat auch warten Erstmal innerbetrieblich abklären, vielleicht findet sich ja eine Lösung (GF als Ausbilder?). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 6. Februar 2011 Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 Ich kann mir nicht vorstellen das wegen den paar Monaten die IHK Stress machen würde .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nehebkau Geschrieben 6. Februar 2011 Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 Kann ich mir sogar sehr gut vorstellen, nein darauf würde ich mich nicht verlassen. Außerdem muss ja jemand die Abschlussarbeit betreuen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 6. Februar 2011 Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 die ihk würde ich (noch) nicht informieren. was die ihk nicht weiß, macht sie nicht heiß. am ende ist deine ausbildung vielleicht echt noch wegen eines formfehlers gefährdet. Du übersiehst, dass die IHK FÜR die Azubis da ist. Und wenn im Betrieb niemand mehr existiert, der eine AEVO-Prüfung abgelegt hat, ist es gut, wenn man das frühzeitig klärt! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 6. Februar 2011 Teilen Geschrieben 6. Februar 2011 (bearbeitet) Du übersiehst, dass die IHK FÜR die Azubis da ist. Sehe ich genauso. Ich hab immer das Gefühl das manche die IHK als bösen Gegner sehen... Dabei ist das absoluter Schwachsinn. Ich glaube nicht das die IHK jemanden Steine in den Weg legt wenn man dafür absolut nix kann. evtl. weis ja jemand wie das rechtlich aussieht? ps. Grade mal gegoogelt und habe dort gelesen das der Ausbildungsbetrieb verpflichtet ist einen geeigneten Ausbilder zu besorgen (der kann auch von einer anderen Firma sein!) die IHK kann z.B. auch einen vermitteln. Ob das stimmt weis ich natürlich nicht aber klingt plausibel ! Bearbeitet 6. Februar 2011 von Schrotti.f Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 7. Februar 2011 Teilen Geschrieben 7. Februar 2011 (bearbeitet) Naja, es ist trotzdem eleganter das erstmal innerhalb des Betriebs zu klären. Vielleicht ist alles nur halb so wild und der neue Ausbilder wartet schon. Wir haben auch einen Auszubildenden, dessen Ausbilder vor ein oder zwei Jahren aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Es ist immer noch diese Person im Vertrag eingetragen und die formalen Sachen (Berichtsheft, Unterschriften für die Schule) werden lediglich direkt vom Geschäftsführer erledigt. Eine Ausbildung findet praktisch nicht statt - wie auch, wenn sich niemand zuständig fühlt und auch der Auszubildende das recht gleichgültig hinnimmt. Vor der Einsetzung des Geschäftsführers als Ausbilder würde ich auch lieber absehen. Bei einem gut laufenden Laden hat der normalerweise besseres zu tun. Es ist auch etwas schwierig, wenn man keine vertrauensvolle schützende Instanz mehr vor dem GF hat. Ein Ausbilder dient als Vermittler, filtert Kritik, kanalisiert was zu tun ist und prüft Arbeitsergebnisse bevor sie weitergegeben werden. Es kann natürlich etwas verkrampft sein, wenn sich jeder Fehler den ein Auszubildender macht, direkt bis zum GF durchschlägt und dieser dann über die Übernahme entscheidet. Das Verhältnis zur Geschäftsleitung ist normalerweise eh von einer gewissen Distanz geprägt. Ach so, man könnte natürlich formal den GF als Ausbilder eintragen und intern wird die Ausbildung von einem Arbeitnehmer übernommen, der keine AVEO-Prüfung abgelegt hat. Kurzfristig wäre das sicherlich denkbar. Bearbeitet 7. Februar 2011 von gimbo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jagi Geschrieben 7. Februar 2011 Teilen Geschrieben 7. Februar 2011 Bei uns gab es ähnliche Probleme mit unserem Azubi. Wir haben zuerst mit der Ausbilderin gesprochen, wie es nun weiter geht. Sie meinte dann, dass es folgendermaßen geregelt ist: Wenn der Azubi noch nicht die Hälfte seiner Ausbildungszeit hinter sich hat, muss schleunigst ein Ausbilder her. Ist die Hälfte geschafft, dann kann der Azubi seine Ausbildung auch ohne Ausbilder fortsetzten. Letztendlich wurde es nochmals mit der IHK Potsdam abgesprochen, wie es weiter geht. In unserem Fall war der Azubi im ersten Lehrjahr. Es wurde mit der IHK Potsdam vereinbart, dass sich die Ausbilderin, die den Job gewechselt hatte, sich weiterhin um die organisatorischen Dinge kümmert. Lange rede, kurzer Sinn. Wende dich damit an die für dich zuständige IHK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
partitionist Geschrieben 7. Februar 2011 Autor Teilen Geschrieben 7. Februar 2011 Vielen Danke für die Infos! Eine Frage: Kann ich vom Ausbilder ein Abschlusszeugnis verlangen, auch wenn meine Ausbildung nicht abgeschlossen ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 7. Februar 2011 Teilen Geschrieben 7. Februar 2011 Über etwas, dass nicht abgeschlossen wurde, kann auch kein Abschlusszeugnis erstellt werden. Der Ausbilder wäre dafür auch nicht zuständig, sondern die IHK. Der Betrieb muss sicherlich ein Ausbildungszeugnis erstellen und von der Schule gibt es noch das Abgangszeugnis. Ich würde aber auch nicht viel Energie in solche Gedanken investieren, sondern einfach die Ausbildung abschließen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fraggla Geschrieben 8. Februar 2011 Teilen Geschrieben 8. Februar 2011 Ich würd mir an deiner Stelle vom Ausbilder einen Eintrag in die Personalakte machen lassen. Was will denn jemand anderes über dich schreiben, wenn nur der Ausbilder bisher die Zeugnisse geschrieben hätte? In dem halben Jahr sich ein Bild über dich zu machen halte ich für utopisch, da wäre so ein Eintrag sicher für den Zeugnissschreiber aufschlussreich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 8. Februar 2011 Teilen Geschrieben 8. Februar 2011 Vielen Danke für die Infos! Eine Frage: Kann ich vom Ausbilder ein Abschlusszeugnis verlangen, auch wenn meine Ausbildung nicht abgeschlossen ist? Ein Abschlusszeugnis nicht - aber ein Zwischenzeugnis. Das ist durchaus nicht unüblich bei einem Chefwechsel! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
krizzler Geschrieben 12. Februar 2011 Teilen Geschrieben 12. Februar 2011 Nun habe ich erfahren, dass mein Ausbilder kündigen will. Welche Konsequenzen hat das für mich, wird meine Ausbildung gefährdet? Sollte sich eine andere Person also Ausbilder dann um mich kümmern? Ich will nicht das meine Ausbildung kurz vor Schluss gefährdet wird, was macht man in solchen Fällen? Moin, du solltest sofort bei deiner zuständigen IHK anrufen und das Schildern! Die können dir ganz genau sagen, wie es weitergeht! Aber ich kann dir Versichern das auch dein Ausbilder, der auch den Lehrvertrag unterschrieben hat, sich an einige Regeln halten muss. Kann mir absolut nicht vorstellen, als momentan ausbildender IHK-Zertifizierter Ausbilder kündigen kann. Im Berufsausbildungsvertrag dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die mit dem Sinn und Zweck einer Berufsausbildung in Widerspruch stehen. Es kann nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Ändern sich in der Folgezeit wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, so hat der Ausbildende diese ebenfalls anzuzeigen. Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Ausbildenden mehrfach, »unverzüglich« zu handeln. »Unverzüglich« heißt, dass die Handlungen »ohne schuldhaftes Zögern« vorzunehmen sind. Hieraus entstehende Versäumnisse muss sich der Ausbildende allein anrechnen lassen. Im Falle eines Streites aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis kann der Schlichtungsausschuss der IHK angerufen werden. Die ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den ausbildenden Arbeitgeber ist hingegen nicht möglich, sie kann auch nicht vertraglich vereinbart werden. Sie ist vielmehr per se unwirksam. Gruß, krizzler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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