Berliner2011 Geschrieben 26. Februar 2011 Geschrieben 26. Februar 2011 Hallo erstamal an alle bin neu hier in forum habee folgene problem Ich möchte ein haus kaufen und in erdgeschoss wohnen noch die mieter jetzt sagt mier notar das ich erst das haus kaufe und dann mieter kündigen . Meine frage muss das so sein oder kann der jetzige besitzer der mit der mieter vertrag abgeschlossen hat die mieter kündigen.Ich bitte sie um antwort .
Gast Geschrieben 26. Februar 2011 Geschrieben 26. Februar 2011 Hallo, das hier ist ein Fachforum um die Ausbildung in der IT. Auch wenn hier sicher ein paar User sich eine Immobilie gekauft haben, dürfte hier eine juristisch tragbare Antwort nicht zu bekommen sein. Warum fragst du nicht deinen Notar? Dann hast du eine sichere und verbindliche Auskunft.
Eye-Q Geschrieben 26. Februar 2011 Geschrieben 26. Februar 2011 Wie vom Chief schon gesagt: es ist äußerst ungewöhnlich, sich für so eine Frage in einem IT-Forum anzumelden. jetzt sagt mier notar das ich erst das haus kaufe und dann mieter kündigen . Wenn der Notar das sagt, wird das schon richtig sein, er sollte schließlich die rechtliche Lage kennen. P.S.: ich möchte dir nicht auf den Schlips treten, aber es scheint, dass Deutsch nicht deine Muttersprache ist. Deswegen solltest Du entweder zu jemandem gehen, der einerseits deine Muttersprache kann und andererseits die rechtliche Lage hier in Deutschland kennt.
Reinhold Geschrieben 27. Februar 2011 Geschrieben 27. Februar 2011 ein Experte zum Thema Mieter im Haus bei youtube...
127.0.0.1 Geschrieben 27. Februar 2011 Geschrieben 27. Februar 2011 in deutschland ist es nicht so einfach, einen mieter wieder loszuwerden. man kann AUF KEINEN FALL einem mieter kündigen, weil man das haus verkaufen möchte. eine möglichkeit einen mieter loszuwerden ist die kündigung wegen eigenbedarf. d. h. wenn der vermieter selbst die wohnung beziehen möchte. ==> der alte vermieter kann nicht ohne weiteres kündigen, aber du, als neuer vermieter, der in diese wohnung einziehen möchte, schon siehe mal genauer hier: BGB §573 ff
robotto7831a Geschrieben 27. Februar 2011 Geschrieben 27. Februar 2011 Wenn es ein Zweiparteien Haus ist und Du selber einziehst, dann kannst Du nachdem Du eingezogen bist auch § 573a BGB anwenden. Frank
hund555 Geschrieben 3. März 2011 Geschrieben 3. März 2011 in deutschland ist es nicht so einfach, einen mieter wieder loszuwerden. man kann AUF KEINEN FALL einem mieter kündigen, weil man das haus verkaufen möchte. eine möglichkeit einen mieter loszuwerden ist die kündigung wegen eigenbedarf. d. h. wenn der vermieter selbst die wohnung beziehen möchte. ==> der alte vermieter kann nicht ohne weiteres kündigen, aber du, als neuer vermieter, der in diese wohnung einziehen möchte, schon siehe mal genauer hier: BGB §573 ff man macht doch mit dem vermieter auf bestimmte zeit einen vertrag. wenn dieser abgelaufen ist, kann man vordern, dass der mieter geht.
robotto7831a Geschrieben 3. März 2011 Geschrieben 3. März 2011 Das setzt aber einen Zeitmietvertrag voraus. Viele Mietverträge sind aber unbefristet. Frank
hund555 Geschrieben 4. März 2011 Geschrieben 4. März 2011 Das setzt aber einen Zeitmietvertrag voraus. Viele Mietverträge sind aber unbefristet. Frank wie kann man dann nach einiger zeit die miete erhöhen?
Gast Geschrieben 4. März 2011 Geschrieben 4. März 2011 wie kann man dann nach einiger zeit die miete erhöhen? Indem man die geltenden Gesetze anwendet: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023002377
Danter Geschrieben 12. März 2011 Geschrieben 12. März 2011 Normalerweise ist ein Mietvertrag immer zeitlich unbefristet. Also sollte das Ganze kein Problem sein.
MCCornholio Geschrieben 25. Mai 2011 Geschrieben 25. Mai 2011 Du kannst den Mieter nach Kauf der Immobilie wegen Eigenbedarf kündigen.
Guybrush Threepwood Geschrieben 25. Mai 2011 Geschrieben 25. Mai 2011 Warum kramst du jetzt den Thread raus um was zu sagen was oben bereits inklusive Gesetzestext gesagt wurde?:confused:
MCCornholio Geschrieben 25. Mai 2011 Geschrieben 25. Mai 2011 Der Thread stand auf Seite 1 immernoch.
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