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Geschrieben

Hallo erstamal an alle bin neu hier in forum habee folgene problem

Ich möchte ein haus kaufen und in erdgeschoss wohnen noch die mieter jetzt sagt mier notar das ich erst das haus kaufe und dann mieter kündigen .

Meine frage muss das so sein oder kann der jetzige besitzer der mit der mieter vertrag abgeschlossen hat die mieter kündigen.Ich bitte sie um antwort .

Geschrieben

Hallo,

das hier ist ein Fachforum um die Ausbildung in der IT. Auch wenn hier sicher ein paar User sich eine Immobilie gekauft haben, dürfte hier eine juristisch tragbare Antwort nicht zu bekommen sein.

Warum fragst du nicht deinen Notar? Dann hast du eine sichere und verbindliche Auskunft.

Geschrieben

Wie vom Chief schon gesagt: es ist äußerst ungewöhnlich, sich für so eine Frage in einem IT-Forum anzumelden.

jetzt sagt mier notar das ich erst das haus kaufe und dann mieter kündigen .

Wenn der Notar das sagt, wird das schon richtig sein, er sollte schließlich die rechtliche Lage kennen.

P.S.: ich möchte dir nicht auf den Schlips treten, aber es scheint, dass Deutsch nicht deine Muttersprache ist. Deswegen solltest Du entweder zu jemandem gehen, der einerseits deine Muttersprache kann und andererseits die rechtliche Lage hier in Deutschland kennt.

Geschrieben

in deutschland ist es nicht so einfach, einen mieter wieder loszuwerden. man kann AUF KEINEN FALL einem mieter kündigen, weil man das haus verkaufen möchte.

eine möglichkeit einen mieter loszuwerden ist die kündigung wegen eigenbedarf. d. h. wenn der vermieter selbst die wohnung beziehen möchte.

==> der alte vermieter kann nicht ohne weiteres kündigen, aber du, als neuer vermieter, der in diese wohnung einziehen möchte, schon

siehe mal genauer hier: BGB §573 ff

Geschrieben
in deutschland ist es nicht so einfach, einen mieter wieder loszuwerden. man kann AUF KEINEN FALL einem mieter kündigen, weil man das haus verkaufen möchte.

eine möglichkeit einen mieter loszuwerden ist die kündigung wegen eigenbedarf. d. h. wenn der vermieter selbst die wohnung beziehen möchte.

==> der alte vermieter kann nicht ohne weiteres kündigen, aber du, als neuer vermieter, der in diese wohnung einziehen möchte, schon

siehe mal genauer hier: BGB §573 ff

man macht doch mit dem vermieter auf bestimmte zeit einen vertrag.

wenn dieser abgelaufen ist, kann man vordern, dass der mieter geht.

Geschrieben
Das setzt aber einen Zeitmietvertrag voraus. Viele Mietverträge sind aber unbefristet.

Frank

wie kann man dann nach einiger zeit die miete erhöhen?

  • 2 Monate später...

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