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Zwischenprüfung Fachinformatiker 2011 Lösungen


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Geschrieben

Meine Lösungen (ja ich weiß ich habs ziemlich ver****t..^^)

1.1: 2431

1.2: 4

1.3: 5 sicher falsch

1.4: 2

1.5: 4 sicher falsch

1.6: 2141324 teilweise falsch?

1.7: 3

1.8: 4

1.9: 251643

1.10: 20,00 sicher falsch

1.11: 8 % sicher falsch

1.12: 5

2.1: 3113321 keine Ahnung warum ich bei TFT Monitor die 3 genommen hab -.-

2.2: 51234

2.3: 5

2.4: 3863,16

2.5: 54

2.6: 156

2.7: 3

2.8: 78324

2.9: 15

2.10: 13321

2.11: 2

2.12: 2

2.13: 45

2.14: 62

2.15: 3

IT Systemelektroniker:

3.1: 3

3.2: 24315

3.3: 2

3.4: 24 V hab ich geraten

3.5: 4

3.6: 2314

3.7: 4

3.8: a) 613 b)524

3.9: 2

4.1: 4

4.2: a)27 (hab ich mich verlesen, sind 30 tage) b)27 c)24

4.3: 2

4.4: 3

4.5: 63

4.6: 2

4.7: 23213

4.8: 422133

Würd ich bestehen?=0

Achja, in der IHK Nürnberg hat man Prüfungsfragen sowie Lösungsbogen mitbekommen.

LG

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben
Hallo remouter.

Zu 2.13: Bitte gute Begründung, kann hier nicht mitgehen.

Lg,

yamukud

Die Punkte 3 und 5 helfen nicht bei der Fehlerbeseitigung!

Der Punkt mit dem "nologin" ist etwas schwammig, aber ich tippe darauf, das vorauszusetzen war, das diese Authentifizierungsdaten nicht in der Kombination vorkommen dürfen. Also ist das eine Aktion, die das Programm richtig stellt.

Das Verscieben der Zählererhöhung bringt nichts, da der Programmablauf logisch nicht geändert wird.

Und das Ändern der Schlußentscheidung würde zur Folge haben, dass der User zwar 4 Versuche hätte sich einzuloggen, aber der vierte Versuch immer "falsch" ausgibt, da er nicht mehr bearbeitet wird.

Falls du noch Fragen hast, auch gerne per PN, damit wir das hier nicht so zu spammen....

Gruß

Christian

Geschrieben
Hallo remouter.

Bei 1.1 gebe ich dir Recht. Wieso müssen auch alle für dasselbe andere Namen verwenden? Nehmt doch dort ausnahmsweise das Englische -.-. Deine Lösung ist korrekt.

Zu 2.13: Bitte gute Begründung, kann hier nicht mitgehen.

Zu 3.3: Kann ich mitgehen.

Zu 4.4: Der von dir genannte Paragraph ergibt aber die Lösung 3, denn in der Antwort 5 wird von unter 25-jährigen gesprochen, was sich nicht mit der Ordnung deckt.

Zu 4.5: Kann ich an sich mitgehen. Warum aber nicht 3 und 6? Ist 1 nicht redundant zu 3?

2.13:

1: Behebt den Fehler, weil die "Passworteingabeschleife" dadurch nur 2mal durchlaufen wird

2: Behebt den Fehler, durch das initialisieren von versuche:=1 wird das gleiche erreicht

3: der Nutzer gibt bei seinem 3. Versuch sein Passwort richtig ein, dann ist Versuche =3 und falsch wird zurückgegeben

4: Behebt den Fehler, durch absichtliche 1.Falscheingabe

5: Ändert nichts

6: Behebt den Fehler, ähnlich 2

4.4:

§ 69 Sprechstunden

In Betrieben, die in der Regel mehr als fünfzig der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer beschäftigen, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort sind durch Betriebsrat und Arbeitgeber zu vereinbaren. § 39 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 3 gilt entsprechend. An den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied beratend teilnehmen.

§ 60 Errichtung und Aufgabe

(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.

(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften die besonderen Belange der in Absatz 1 genannten Arbeitnehmer wahr.

4.5: aus Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen - IHK Berlin

§ 23 – Rücktritt, Nichtteilnahme

(1) Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.

(2) Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.

(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.

(4) Bei den zeitlich auseinanderfallenden Teilen einer Abschlussprüfung gelten die Absätze 1 bis 3 für den jeweiligen Teil.

(5) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

Geschrieben
2.13:

4.4:

§ 69 Sprechstunden

In Betrieben, die in der Regel mehr als fünfzig der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer beschäftigen, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort sind durch Betriebsrat und Arbeitgeber zu vereinbaren. § 39 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 3 gilt entsprechend. An den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied beratend teilnehmen.

§ 60 Errichtung und Aufgabe

(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.

(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften die besonderen Belange der in Absatz 1 genannten Arbeitnehmer wahr.

Woher weiß ich denn wieviele Mitarbeiter der Laden hat?

Ist bei 4.4 also sicher Nummer 3 richtig? Wird ja immer besser :)

Geschrieben

Danke für die Erläuterungen, jetzt ist es klarer. (Waren natürlich die Fragen, die ich sowieso falsch habe^^)

4.4 ist für mich nicht abschließend geklärt, weil hier Interpretationsspielraum gegeben ist. Mit aller Erfahrung mit der IHK ist aber Lösung 5 richtig! (nicht 3!)

4.5 ist trotz Paragraphennennung für mich ebenso nicht geklärt. Für mich ist es logisch, dass sie sich für die nächste Prüfung anmeldet. nach IHK-Logik sind aber wiederum 1 und 3 richtig.

Danke,

Liebe Grüße,

yamukud

Geschrieben

Sprechstunden der JAV / Rechte und Aufgaben der JAV / JAV Know-How / JAV / poko.de - Poko-Institut

Die JAV kann zur Durchführung ihrer Aufgaben eigene Sprechstunden einrichten, wenn in dem Betrieb in der Regel mehr als 50 zur JAV wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden (§ 69 S. 1 BetrVG). In kleineren Betrieben sind die Arbeitnehmer auf den Besuch der Sprechstunde des Betriebsrats angewiesen. Sinkt die Zahl der zur JAV wahlberechtigten Arbeitnehmer dauerhaft auf 50 oder weniger Arbeitnehmer ab, so können eigene Sprechstunden weder eingerichtet noch eingerichtete Sprechstunden aufrechterhalten werden.

Die Einrichtung erfolgt durch einen Mehrheitsbeschluß der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Laut dem ist 3 und 5 richtig :D Unter 50 => Nr 3; über 50 => Nr 5

Da wir nicht wissen, wieviele Mitarbeiter der Laden hat ... :bimei

Geschrieben

Ich zitiere aus der mir vorliegenden Aufgabenstellung: (Nicht, dass mir jemand meinen inexistenten akademischen Grad aberkennt!)

"Situation

Sie sind Auszubildende/-r der Müller KG einem GROßEN Softwarehaus. ..."

5 ist richtig. ad infinito.

Geschrieben

groß kann man definieren wie man möchte, 50 ist für einige groß und für andere klein... ebenso muss groß nicht bedeuten das dort 50 JAV berechtigte beschäftigt sind... denke mal das es eine "oder" antwort geben wird auf dem lösungsbogen...

Geschrieben
Sprechstunden der JAV / Rechte und Aufgaben der JAV / JAV Know-How / JAV / poko.de - Poko-Institut

Die JAV kann zur Durchführung ihrer Aufgaben eigene Sprechstunden einrichten, wenn in dem Betrieb in der Regel mehr als 50 zur JAV wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden (§ 69 S. 1 BetrVG). In kleineren Betrieben sind die Arbeitnehmer auf den Besuch der Sprechstunde des Betriebsrats angewiesen. Sinkt die Zahl der zur JAV wahlberechtigten Arbeitnehmer dauerhaft auf 50 oder weniger Arbeitnehmer ab, so können eigene Sprechstunden weder eingerichtet noch eingerichtete Sprechstunden aufrechterhalten werden.

Die Einrichtung erfolgt durch einen Mehrheitsbeschluß der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Laut dem ist 3 und 5 richtig :D Unter 50 => Nr 3; über 50 => Nr 5

Da wir nicht wissen, wieviele Mitarbeiter der Laden hat ... :bimei

In kleineren Betrieben sind die Arbeitnehmer auf den Besuch der Sprechstunde des Betriebsrats angewiesen.

Betriebsrat != JAV ... also bleibt nur 5

Geschrieben

@mandre: Halte 5 trotzdem für "richtiger" als 3.

Aktueller Stand der von uns erarbeiteten Musterlösung:

1 Teil I

1.1 3,4,2,1

1.2 4

1.3 2

1.4 2

1.5 5

1.6 2,1,4,1,4,2,4 (leicht unsicher)

1.7 3

1.8 4

1.9 2,5,1,6,4,3

1.10 20,5 10,25

1.11 3,7,5,1

1.12 5

2 Teil II

2.1 2,1,1,3,3,2,1

2.2 5,2,1,1,1 (werden viele falsch haben. Beachtet: Festplatte defekt bei Sensor 2 hat Wert 1!)

2.3 4

2.4 1931,58

2.5 2,4

2.6 1,5,6

2.7 4

2.8 7,8,3,1,4

2.9 1,5

2.10 1,3,3,2,1

2.11 4

2.12 3

2.13 3,5

2.14 3,4

2.15 4

3 Teil III (für FIAE?!)

3.1 167

3.2 2,4

3.3 3

3.4 5

3.5 4

3.6 4

3.7 3,5,1,2,6,4

3.8 5,2,4

4 Teil IV

4.1 2

4.2 30,27,24

4.3 2

4.4 5 (oder 3)

4.5 1 3

4.6 2

4.7 2,3,2,1,3 (leicht unsicher)

4.8 4,1,3,4,2,1

Geschrieben
ehm hier bei c da ist 3 falsch Nadeldrucker sind definitiv Dokumentenecht ^^ richtige Lösung ist 2

Einzig als dokumentenecht anerkannt sind Laserdrucker. Hab ich vorhin ergooglet.

Geschrieben
Einzig als dokumentenecht anerkannt sind Laserdrucker. Hab ich vorhin ergooglet.

Ja aber wenn Laserdrucker die einzigen sind die Dokumentecht sind dann müssten doch beide andern richtig sein oder nicht? und wenn ich wählen müsste zwischen Tintenstrahldrucker und Nadeldrucker(wo das ergebniss ja sozusagen eingestanzt wird also nix mit Wasser oder hitze oder wat weiss ich verwischbar) dann nehm ich doch eher Tintenstrahldrucker

Edit: oh war bisschen spät dran sorry ^^

Geschrieben

Habe folgende Antworten:

1.1 - 1d, 2c, 3a, 4b

1.2 - 4

1.3 - 2

1.4 - 2

1.5 - 5

1.6 - 4g, 4e, 2f, 1b, 3c, 1a(sehr unsicher), 3d

1.7 - 3

1.8 - 4

1.9 - 1c, 2a, 3f, 4e, 5b, 6d

1.10 - 20,00; 10,00

1.11 - 3a, 7b, 5c, 1d

1.12 - 5

2.1 - 2a, 1b, 1c, 3d, 3e, 2f, 1g

2.2 - 5a, 1c, 2b, 1d, 1e

2.3 - 4

2.4 - 1931,58

2.5 - 2 und ich denke 4 wurde

erwartet, wobei das anfechtbar wäre, korrekt ist eigentlich nur die 2

2.6 - 1, 5, 6

2.7 - 3 (wobei ich dächte das 2 auch gegangen wäre?) keine ahnung

2.8 - 7a, 8b, 3c, 1d, 4e

2.9 - 1, 5

2.10 - 1a, 3b, 3c, 2d, 1e

2.11 - 4

2.12 - 3

2.13 - 4, 5

2.14 - 3, 4

2.15 - 4

3.1 - 167

3.2 - 2, 4

3.3 - 3

3.4 - 5

3.5 - 4

3.6 - 4

3.7 - 1c, 2d, 3a, 4f, 5b, 6e

3.8 - 5a, 2b, 4c

4.1 - 4

4.2 - 30, 27, 24

4.3 - 2

4.4 - 3

4.5 - 5,6

4.6 - 2

4.7 - 1a, 3b, 2c, 1d, 3e

4.8 - 4a, 1b, 2c, 4d, 1e, 1f

Geschrieben

Bietet uns das Posten aller Lösungen einen Mehrwert? Wäre es möglich, über den aktuellen Stand zu diskutieren und nur einzelne Punkte zu verbessern?

Ist imho produktiver :)

Lg,

yamukud

Geschrieben

3.3 4 (bei 3 würde das letzte Ergebnis doppelt ausgegeben werden!)

Völliger Schwachsinn, es muss 3 sein, weil sonst holt er sich den ersten datensatz und da der sprung zum nächsten datensatz im fehlerhaften struktogramm oben in der schleife ist, überspringt er ja den ersten, sodass der erste nie angezeigt wird, sondern erst ab dem zweiten. 4 ist ja völliger schwachsinn, was soll es bringen noch eine zusätzliche eingabe für den namen des Malers reinzukloppen?

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