Llarian Geschrieben 5. März 2011 Teilen Geschrieben 5. März 2011 Hallo, zur Vorgeschichte: Ich habe vor 2 1/2 Jahren meine Ausbildung zum FIAE begonnen und hatte schnell gemerkt, dass in der Firma das Thema Ausbildung besser nicht angesprochen wird (keine Ausbildung, Azubis einsetzen für ausbildungsfremde Aufgaben). Habe ich nach Ausbildung gefragt, wurd mir gesagt, dafür sei die Berufsschule da oder "kauf dir dochn Buch". Als ich nicht aufgegeben habe, fing das Mobbing an, durch das ich 14 Kilo abgenommen habe. Der Weg zur IHK brachte nichts, weil die "wissen, dass es schwarze Schafe gibt", aber eben keine zusätzlichen Ausbildungsstellen schaffen können. Vor einem halben Jahr habe ich dann die Firma wechseln können. In der alten Firma gab es niemanden mit Ausbilderschein, die Ausbildung begann 2008, also vor Inkrafttreten der neuen AEVO. Jetzt schreiben die wieder eine Ausbildungsstelle zum FIAE aus und anhand der Mitarbeiterseite im Netz kann ich sehen, dass sich personalmäßig nichts gebessert hat. Kann man da etwas gegen tun? Die AEVO ist eine Bundesrechtsverordnung eines Bundesministeriums. Ein Verstoß ist also maximal eine Ordnungswidrigkeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 5. März 2011 Teilen Geschrieben 5. März 2011 im Zeitalter von Internet gibts soziale Medien. Allerdings ist das doch ein Schwelle der Legalität. Verwunderlich, dass es dennoch so viele Leute machen. Es ist auf jeden Fall lobenswert, dass du andere davor bewahren willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast peakp Geschrieben 5. März 2011 Teilen Geschrieben 5. März 2011 Sowas ist immer ne schwierige Sache vorallem wenn da die IHK nicht mitwirkt. Da jetzt nen Ausbilderschein benötigt wird kann man nur hoffen das die Firma dann dadurch dazugelernt hat und es zukünftigt besser mit einer Ausbildung laufen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Llarian Geschrieben 5. März 2011 Autor Teilen Geschrieben 5. März 2011 Sowas ist immer ne schwierige Sache vorallem wenn da die IHK nicht mitwirkt. Da jetzt nen Ausbilderschein benötigt wird kann man nur hoffen das die Firma dann dadurch dazugelernt hat und es zukünftigt besser mit einer Ausbildung laufen wird. Prüft eine IHK das denn überhaupt ab? Eine IHK Schwaben weiß auch, dass es "schwarze Schafe gibt". Es heißt auch, die IHK kontrolliere die Ausbildung. Gehen die in die Betriebe? Gucken die, ob die Berichtshefte auch zwischendrin geschrieben werden oder erst eine Woche vor der Prüfung in einem Schwung für drei Jahre mit getürktem Datum und getürktem Inhalt? Was wäre denn, wenn eine IHK allen Betrieben auf die Finger klopfen würde die nicht so ausbilden wie vorgesehen? Allein Bayern hätte vermutlich ein paar 1000 arbeitslose Jugendliche mehr in der Statistik. Will das jemand? Nein. Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat. Also wie ein Knöllchen fürs Falschparken. ein Kavaliersdelikt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast peakp Geschrieben 5. März 2011 Teilen Geschrieben 5. März 2011 Normalerweise zertifiziert die IHK Betriebe die erstmals ausbilden möchten. Da gehört dann auch eine Begutachtung des Betriebes vor Ort dazu. Des Weiteren muss ein Ausbilder im Betrieb vorhanden sein. Ob dann regelmäßig geprüft wird kann ich dir nicht sagen. Nur wenn man sich als Azubi an die IHK wendet sollte diese normalerweise eingreifen. Der zuständige Ausbildungsberater der IHK ist übrigens dazu befugt die Ausbildung im Betrieb zu beenden. Aber wie du schon schreibst, leider herrscht Ausbildungsplatzmangel. Es kann sein das dann nicht alles ganz so streng gesehen wird wie es vielleicht eigentlich sein sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 6. März 2011 Teilen Geschrieben 6. März 2011 § 7 Fortführen der Ausbildertätigkeit Wer vor dem 1. August 2009 als Ausbilder im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes tätig war, ist vom Nachweis nach den §§ 5 und 6 dieser Verordnung befreit, es sei denn, dass die bisherige Ausbildertätigkeit zu Beanstandungen mit einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung durch die zuständige Stelle geführt hat. Sind nach Aufforderung die Mängel beseitigt worden und Gefährdungen für eine ordnungsgemäße Ausbildung nicht zu erwarten, kann die zuständige Stelle vom Nachweis nach den §§ 5 und 6 befreien; sie kann dabei Auflagen erteilen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Llarian Geschrieben 6. März 2011 Autor Teilen Geschrieben 6. März 2011 § 7 Fortführen der Ausbildertätigkeit [...] Es lief in der Firma so ab dass der Geschäftsführer als Ausbilder bei der IHK eingetragen war. Der ist auch Informatiker, hat vor 25-30 Jahren studiert und seit 10 bis 15 Jahren nicht mehr selbst programmiert sondern sich um Vertrieb und Geschäftsleitung gekümmert. Ausbilden sollte dann der Bereichsleiter der Abteilung Softwareentwicklung, der Januar 2009 (also 4 Monate nach Beginn meiner Ausbildung) gegangen ist. Die Bereichsleitung wurde erst kommissarisch später 'richtig' von einem Informatiker übernommen, der sich bemüht hat seine anderen Aufgaben zu erfüllen. Einen Ausbilderschein hat der nicht gemacht (o-Tom Geschäftsführer "JEDER, der in diesem Beruf tätig ist, kann ausbilden, dafür brauchen wir diesen Schein nicht"). Dieser Bereichsleiter ist inzwischen auch nicht mehr bei der Firma. Solange also niemand aktiv zur IHK geht, läuft der Sumpf weiter, weil ja ein studierter Informatiker (Geschäftsführer) immer noch als Ausbilder eingetragen ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 6. März 2011 Teilen Geschrieben 6. März 2011 Naja, bestehende Ausbildungsverträge haben einen Bestandsschutz und benötigen weiterhin keinen Ausbilder mit Ausbilderschein. Meines Wissens gilt das aber nicht mehr für neue Ausbildungsverträge. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 6. März 2011 Teilen Geschrieben 6. März 2011 Die unveränderte Personallage auf der Homepage sagt leider auch nichts darüber aus ob die Firma keinen Ausbilder mit oder ohne Ausbilderschein hat. Einer meiner Ausbilder war bereits über sechs Jahren im Betrieb, als er seinen Ausbilderschein gemacht hat. Ein mir bekannter Freiberuflicher Dozent hat auch während der Zeit angefangen als kein Nachweis nötig war. Er wird auch weiterhin als ausbildungsberechtigt bei der IHK geführt, obwohl jedes Jahr neue Auszubildene dazukommen. Und in meiner neuen Firma macht nun einer der Geschäftsführer "aus PR-Gründen" einen ADA-Schein, obgeich die Firma bereits seit knapp fünf Jahren sehr erfolgreich in drei verschiedenen IT-Berufen ausbildet und alle Geschäftsführer dadurch auch ohne ADA-Schein ausbildungsberechtigt sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Llarian Geschrieben 6. März 2011 Autor Teilen Geschrieben 6. März 2011 @sullidor: Das ist der Weg, wie es laufen sollte, wenn jeder nach den Regeln spielt. Wenn sich allerdings jemand hinstellt, der Azubis nur zum Aufräumen und Abwaschen einsetzt und empört ist, wenn jemand mit Ausbildungsvertrag auch eine Ausbildung möchte, dann hat da eine IHK keine Chance. Und der Azubi, der froh ist, bei der derzeitigen Lage einen Ausbildungsplatz bekommen zu haben, wird meist nen Teufel tun, sich zu wehren. Mir wurde auch gesagt, ich solle doch bei meiner Entscheidung, ob ich bei der Firma bleiben wolle danach gehen, ob ich zufrieden bin mit dem, was ich mache, und nicht danach, dass ich sonst von Hartz IV leben müßte und sicherlich nichts neues finden würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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