daawuud Geschrieben 7. März 2011 Geschrieben 7. März 2011 Guten Tag, bräuchte zwei Antworten für folgende Fragen (kurz gefasst) Jemand hat die allgemeine Handlungsvollmacht, welche Rechtshandlungen darf er durchführen: - Mitarbeiter einstellen - Geschäftskonto bei der Bank eröffnen - Darlehen aufnehmen - Grundstück verkaufen - Steuerklärung der (Firma) unterschreiben - Gebrauchte Geschäftsausstattung verkaufen - Prokura erteilen - Geschätsführer berufen Einzelprokura, zu was ist er nicht befugt? - Mitarbeiter einstellen - Insolvenzverfahren beantragen - Allg. Handlungsvollmacht erteilen - Ein Betriebsgrundstück kaufen - Gesellschafter aufnehmen - Die (Firma) vor dem Arbeitsgericht vertreten das was ich fett markiert habe, tipp ich Danke im Vorauf für die richtigen Antworten Zitieren
Gast peakp Geschrieben 7. März 2011 Geschrieben 7. März 2011 Richtig ist bei dem ersten: - Mitarbeiter einstellen und - Gebrauchte Geschäftsausstattung verkaufen Beim zweiten sind richtig: - Insolvenzverfahren beantragen - Gesellschafter aufnehmen Zitieren
daawuud Geschrieben 14. März 2011 Autor Geschrieben 14. März 2011 (bearbeitet) Danke für die Antworten ich habe jetzt sowohl die Sommer, als auch die Winter-Abschlussprüfungen 2005 bis 2010 (Sommer) in Microsoft OneNote zusammengefasst. Jedoch sind noch paar Fragen zum Verständnis und zur Korrektheit übrig geblieben. Fragen zur GmbH - heißt rechtsfähig auch, dass man Verträge abschließen kann? - Ist die Eintragung weiterer Gesellschafter möglich und wie verhält sich das bei anderen Rechtsformen (z. B. OHG) - Kann eine Firma auch "Gesellschaft für [Firmenname] mbH" heißen? Kartell oder Fusion? # Vereinheitlichung der Liefer- und Zahlungsbedingungen bei mehreren Unternehmen einer Branche Konzern? # Vollständige Übernahme eines Unternehmen # Übernahme sämtlicher Geschäftsanteile eines anderen Produzenten, um etwaige Umsatzrückgänge in ihrem Kerngeschäft ausgleichen zu können # Erwerb der Kapitalmehrheit an einem anderen Produzenten, um Einfluss auf dessen Produktpolitik nehmen zu können Was für einen Unterschied gibt es beim speziellen-, gesetzlichen- und erweiterten Kündigungsschutz? Bei den Fragen wird es nämlich immer unterschiedlich gestellt, ich habs mir so aufnotiert: - Spezieller Kündigungsschutz: für (Schwer-)Behinderte, (schwangere) Mütter, Wehrpflichtige, Azubis Betriebsratsmitglieder und Verheiratete - Gesetzlicher Kündigungsschutz: Schwerbehinderte, Schwangere, Azubis, Betriebsratsmitglieder - Erweiterter Kündigungsschutz: JAV Muss der Ausbilder die Besetzung eines Ausbildungsplatzes der zuständigen Agentur für Arbeit melden? edit: noch paar Frage hätte ich: Kann der Prokurist, wie der Handlungsbevollmächtigter gebrauchte Geschäftsausstattung verkaufen? Falls der Handlungsbevollmächtigter eine Sonderermächtigung vom Boss erhält, kann er auch die Dinge tun, zu welchen der Prokurist befugt ist? Kann der Handlungsbevollmächtigte auch Einkäufe durchführen? Bearbeitet 14. März 2011 von daawuud Zitieren
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