Systemlord Geschrieben 3. April 2011 Teilen Geschrieben 3. April 2011 Hallo, mir wurde am 31.03. betriebsbedingt zum 30.04. gekündigt und bin bis dahin freigestellt. Ich frage mich jetzt, ob ich in den Anschreiben jetzt in der Gegenwart (derzeitiger Arbeitgeber) oder der Vergangenheit (ehemaliger Arbeitgeber) schreiben soll. MfG Heiko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 3. April 2011 Teilen Geschrieben 3. April 2011 solange du noch unter Vertrag stehst, würde ich "aktueller Arbeitgeber" schreiben. Allerdings im Anschreiben sowieso nicht viel von dem schreiben ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 3. April 2011 Autor Teilen Geschrieben 3. April 2011 Ich brauche die Formulierung auch nur, um mich auf (fachfremde) Aufgaben, die ich bei meinem Noch-AG übernommen habe, zu beziehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Missi89 Geschrieben 4. April 2011 Teilen Geschrieben 4. April 2011 du könntest es glaub ich in einem Anschreiben auch einfach als deinen "letzten AG" betiteln und kurz zusammenfassen was du "zusätzlich" an Arbeiten übernommen hast. Aus dem Lebenslauf heraus ist ja dann zu entnehmen wer dein letzter AG war und von wann bis wann du bei ihm tätig warst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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