win.ini Geschrieben 19. April 2011 Geschrieben 19. April 2011 Hallo, ich habe noch einige Verständnisfragen zu dem Streichen von Aufgaben. Kann in jedem der drei Prüfungsteile jeweils eine Aufgabe gestrichen werden? Oder nur eine Aufgabe für alle drei Teile? Wie genau muss gestrichen werden? Ich habe gehört sowohl die Aufgabe muss deutlich durchsgestrichen werden, als auch als Antwort muss angegeben werden z.b. "Aufgabe drei gestrichen". Wie ist es, wenn ich eine Aufgabe streiche die nun die meisten Punkte gibt, ist das ein Nachteil, oder werden alle anderen Punkte korrekt im Verhältnis ausgerechnet? Ich glaube das waren soweit meine Fragen, aber vielleicht habt ihr ja noch andere Dinge die man zum Streichen wissen sollte, mir ist das Ganze nicht so wirklich klar. Danke und freundliche Grüße Zitieren
chooter696 Geschrieben 19. April 2011 Geschrieben 19. April 2011 wenn ich eine Aufgabe streiche die nun die meisten Punkte gibt es bringen alle Aufgaben 20 Punkte du darfst ausserdem nur im GA II (Ich weis nicht genau ob das GA I oder GA II war) streichen da du nur dort 6 aufgaben zu je 20 Punkte hast. sonst müssen alle Aufgaben abgearbeitet werden. Zitieren
win.ini Geschrieben 19. April 2011 Autor Geschrieben 19. April 2011 Achso, das bedeutet ich darf sogar einen ganzen Handlungsschritt streichen? Wahnsinn, und dann kommt es noch zu Zeitproblemen? Ich bin immer von einzelnen Aufgaben ausgegangen. Okay, aber dafür nur in GA1 oder GA2.. Vielen Dank für deine Antwort. Zitieren
Anyanca Geschrieben 19. April 2011 Geschrieben 19. April 2011 ab diesem jahr gibt es in GA1 und GA2 nur noch fünf Handlungsschritte mit je 25 Punkten, in jedem Teil darfst du einen Handlungsschritt streichen. In einem meiner Prüfungsvorbereitungsbücher wird erwähnt, dass der letzte Handlungsschritt meistens der einfachste ist, weil die meisten Prüflinge der Reihe nach die Aufgaben machen und somit den letzten Streichen. Ob das natürlich immer stimmt kann ich nicht sagen ... Zitieren
win.ini Geschrieben 19. April 2011 Autor Geschrieben 19. April 2011 Okay, also kann ich insgesammt zwei Handlungsschritte streichen. Und das gilt auch überall (mit Ausnahme des einen Bundeslandes, welches immer anders tickt)? Was ich streiche weiß ich schon so ziemlich. Auf jeden Fall die Struktogrammgeschichte, die beherrsche ich nämlich ganz und gar nicht und ich schaffe es auch nicht sie mir beizubringen. Alles klar, kann mir noch jemand was zu der Art des Streichens sagen? Reicht ein einfaches Durchstreichen der Aufgabe, oder wo muss geschrieben sein, dass eine Aufgabe nicht bearbeitet wird? Zitieren
Muh-q Geschrieben 19. April 2011 Geschrieben 19. April 2011 Zitat aus den letzten Prüfungshinweisen: "Der nicht bearbeitete Handlungsschritt ist durch Streichung des Aufgabentextes im Aufgabensatz und unten mit dem Vermerk "Nicht bearbeteter Handlungsschritt: Nr. " an Stelle einer Lösungsniederschrift deutlich zu kennzeichnen. Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht bearbeitet." Auf der ersten Seite unter den Hinweisen ist "Nicht bearbeteter Handlungsschritt: Nr. " vorgedruckt, da einfach die Nummer eintragen. Dann einfach den nicht bearbeiteten Handlungsschritt durchstreichen. Dabei unbedingt ein Lineal benutzen damit alles schön ordentlich aussieht . Zitieren
robotto7831a Geschrieben 19. April 2011 Geschrieben 19. April 2011 ist das auch in BW so? Vermutlich nicht. Zitieren
Capt_Nebu Geschrieben 19. April 2011 Geschrieben 19. April 2011 (bearbeitet) Habe gehört, dass es jetzt nur noch 5 Handlungsschritte sind à 25 Punkte. AP Sommer 2011. Streicht man einen, sind es 4 Schritte. erstmal denkt man "Cool Weniger" ... ähmm nein^^ Die Aufgaben werden nur umfangreicher sein... statt a,b,c,d - dafür a,b,c,d,e,f wie auch immer, so wirds laufen lg IHK-News Bearbeitet 19. April 2011 von Capt_Nebu Zitieren
h.frank Geschrieben 20. April 2011 Geschrieben 20. April 2011 Bin mir auch nicht so sicher, ob man den Prüflingen mit der Verringerung von Handlungsschritten einen Gefallen getan hat. Vorher hatte man halt einen Handlungschritt und somit eine Wahlmöglichkeit mehr. Zitieren
indigosphere Geschrieben 26. April 2011 Geschrieben 26. April 2011 (bearbeitet) ist das auch in BW so? In Baden Württemberg sieht die Prüfung völlig anders aus. Streichen von Aufgaben gibt es nicht. Es gibt in der Regel drei Aufgaben, und alle müssen gelöst werden. Auch die Punkteverteilung ist hier anders und obendrein für den Prüfling nicht ersichtlich. Solltest du aus BadenWürttemberg kommen und dir alte Prüfungen zur Vorbereitung ansehen: Vergiss es. Die im Handel erhältlichen Prüfungen haben mit den BaWü-Prüfungen nichts zu tun. BaWü hat zwar einen grundsätzlich gleichen Lehrplan und dürfte sich von daher kaum unterscheiden. Die Realität sieht aber anders aus, weil einfach die Gewichtung eine andere ist. BaWü einen einen ganzerheblichen Schwerpunkt auf Programmierung und Datenbanken. Du musst in jeder Prüfung fest damit rechnen Programmcode zu einem Problem selbst erstellen zu müssen und bspw. eine Aufgabe in SQL zu programmieren. In Sachen Programmierung (in der an betreffender Schule eingeführten Programmiersprache) , Datenbanken, SQL musst du fest im Sattel sitzen, sonst könntest du eine böse Überraschung erleben. Das ist ein nicht unerheblicher Unterschied zum Rest von Deutschland, wo man die Möglichkeit hat eine programmier- oder sql-lastige Aufgabe einfach zu streichen, wenn man da nicht gut ist. Gemeinsam hat die Prüfung in BaWü, dass es auch hier die Teile GA1, GA2 und Wiso gibt. Bearbeitet 26. April 2011 von indigosphere Zitieren
itazubi Geschrieben 26. April 2011 Geschrieben 26. April 2011 bedenke das in Wiso (letzter Prüfungsteil) keine Aufgabe gestrichen werden darf. Diese Regeln dürften sich nicht auf BW beziehen. Dort haben sie ein anderes System an Prüfungen und Prüfungsterminen. Zitieren
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