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Zugelassene Bücher während der Prüfungsprozedur in GH1 und GH2


daawuud

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Guten Morgen,

übers Internet bin ich schon an einige Informationen gekommen und wollte mit diesem Thread eher jene anfragen, welche die Prüfung schon hinter sich haben.

Laut AkA – Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (Geschäftsführung: IHK Nürnberg für Mittelfranken) heißt es an zugelassenen Hilfsmittel in der Abschlussprüfung für ITSE und FISI folgendes:

  • Tabellenbuch oder
  • IT-Handbuch oder
  • Formelsammlung

Quelle

Zugelassene Hilfsmittel in der Abschlussprüfung | IHK-AkA

Laut meinem Berufsschullehrer [geht übrigens um IHK Würzburg] der ganz nett ist, jedoch kein Maßstab der Prüfungsprozedur darstellt, darf man alles an erlaubten Büchern mitnehmen, aber nur jeweils eins benutzen und den Rest auf dem Boden lassen. Praktisch dürfen keine zwei Bücher auf dem Tisch liegen!

Jetzt kommt die Frage an die, welche die Prüfung überlebt haben:

Welche Bücher habt ihr alle zur Abschluss mitgenommen?

Haben irgendwelche Prüfer euch wegen irgendwas ermahnt?

Durftet ihr alle Bücher einfach auf dem Boden liegen lassen und praktisch immer nur eins benutzen?

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Auch wenn es mir schwer fällt, diese Aussage mit dem nötigen Ernst zu beantworten:

Bei meiner Prüfung durfte nur ein einziges Buch verwendet werden, kein "fliegender Wechsel" während der Prüfung.

Man hat eh keine Zeit, mit vielen Büchern zu jonglieren.

Das IT-Handbuch reicht vollkommen aus.

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Das IT-Handbuch reicht vollkommen aus.

Es gibt einiges an Informationen, welches nicht im IT-Handbuch (neueste Auflage) verzeichnet ist, aber jedoch im Tabellenbuch (bins gestern komplett durchgegangen^^). Gar bin ich im älteren IT-Handbuch an Infos gekommen, die sich nicht im aktuellen befinden. Hatte soeben ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der IHK Würzburg und er hat mir bestätigt, dass man die genannten fachspezifischen Bücher(arten)

- IT-Handbuch

- Tabellenbuch

- Formelsammlung

zur Prüfung mitnehmen kann und ein fliegender Wechsel gestattet ist (alles Bücher liegen auf dem Boden und ausschließlich eins darf auf dem Tisch liegen und somit verwendet werden)

Hatte auch paar Tage zuvor der IHK eine E-Mail geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die kommende Abschlussprüfung IT-Systemelektroniker wollte ich mich informieren, ob es erlaubt ist, ein Inhaltsverzeichnis mit Stichwörtern (wie bspw. RAID oder Kopplung) und den jeweiligen Seiten via PC auszudrucken und während der Prüfungsprozedur in Ganzheitlich 1 und 2 zu verwenden?

Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort seitens der IHK Würzburg

Hallo Hr. xy,

bitte haben Sie Verständnis, dass ich lediglich die Ihnen bereits mitgeteilten Hinweise als "Erleichterung" für den Prüfungsteil B genehmigen bzw. zulassen kann.

Hinweise zur Verwendung des Tabellenbuchs, IT-Handbuchs oder einer Formelsammlung

Hintergrund: Im Prüfungsteil B der IT-Berufe (Verordnung vom 10.07.1997) müssen insgesamt drei Prüfungsbereiche absolviert werden: die Ganzheitliche Aufgabe I (GA I), die Ganzheitliche Aufgabe II (GA II) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo). In den Prüfungsteilen GA I und GA II ist ein Tabellenbuch oder ein IT-Handbuch oder eine Formelsammlung erlaubt. Im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde ist kein Hilfsmittel erlaubt!

Ein IT-Kompendium ist kein Tabellenbuch und daher nicht zugelassen!

Fachlich notwendige Ergänzungen: Es ist zulässig, zum schnelleren Auffinden einzelner Kapitel „Fähnchen“ an einzelnen Buchseiten anzubringen.

Bitte beachten Sie folgendes Beispiel: Ein(e) Auszubildende/-r erhält zu Beginn der Ausbildung ein Tabellenbuch. Im Laufe der Ausbildung wird neben den bereits bekannten Schnittstellen USB 1.x und 2.0 der (fiktive) Standard 3.0 verabschiedet. Es ist zulässig, einen entsprechenden Vermerk mit den technischen Daten dieser neuen Schnittstelle an die vorhandene Tabelle im Tabellenbuch anzufügen. Dies beschreibt eine fachlich notwendige Ergänzung: Würde man die aktuelle Auflage des Tabellenbuchs erwerben, wäre diese Schnittstelle regulär im Text vorhanden.

Ausdrücklich verboten sind: Einzelne Teile oder komplette Seiten aus einem anderen Tabellenbuch oder einem Kompendium o.ä., Lösungshinweise aus vergangenen Prüfungen oder gar komplette Lösungswege.

Das Geschriebene gilt ausschließlich für Würzburg, IHKs anderer Standorte haben andere Bestimmung; einfach mal nachfragen...

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und ein fliegender Wechsel gestattet ist (alles Bücher liegen auf dem Boden und ausschließlich eins darf auf dem Tisch liegen und somit verwendet werden)

Viele Prüflinge kommen mit der Prüfungszeit schon bei einem IT-Tabellenbuch nicht klar, weil sie sich "verblättern" - was glaubst Du, wie das wird, wenn Du noch drei Bücher auf dem Boden liegen hast.

Und ob dieses Verfahren der allgemeinen Ruhe im Prüfungsraum dient, wage ich auch zu bezweifeln!

BTW: Meine Prüflinge sind am Ende der Prüfung immer ganz erstaunt, wie wenig sie das Tabellenbuch benötigt haben!

GG

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@pruefer_gg

wenn man die richtigen Fragen streicht, dann wird man das Buch sicherlich nicht allzu oft benutzen. Doch einige Fragen in der Prüfung sind sehr vom Wohlwollen des Prüfers abhängig. Jeder sieht andere Vorteile in bestimmten Gebieten. Man kann also nur hoffen das richtige und verständlich aufs Papier zu bringen.

Achtest du eigentlich (nehme mal an du bist wirklich ein Prüfer) auf Sauberkeit bei den abgegebenen Zeilen?

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Kommt auch nicht böse an. Nunja, es steht zwar dabei, muss deshalb noch lange nicht so gewertet werden. Ich wollte einfach seine Meinung als Prüfer dazu wissen. Je nach Kulanz könnte man durch diese Art, nämlich richtig Zeit einsparen. Doch keine Sorge, die Zeichnungen werden sauber angefertigt :-)

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Ich wollt grad sagen: Arbeite gefälligst sauber :) Spekulier gar nicht erst auf Kulanz, sondern geh davon aus, dass die alles wegstreichen, was nicht schick oder nicht lesbar ist. Dann läufst du auch gar nicht erst in Gefahr, irgendwo durch Unsauberkeit Punkte zu verschenken. Die 2 Sekunden um das Lineal in die Hand zu nehmen und anzusetzen, wirst du schon übrig haben ;)

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Mit dem reinschreiben von Dingen in das Buch ist es immer sone Sache .... wir dürfen auch "Fachlich notwendige Dinge" in das Buch reinschreiben mit der Begründung das man mit dem Buch als FiSi arbeitet und damit man sich kein neues kaufen muss.... Die Sachen die ich reingeschrieben habe stammen alle von der arbeit und ergänzen das was im Buch nur kurz und knapp erwähnt wurde. z.B, Routing Algorithmen stehen nicht drin bzw. nur ganz knapp.

Damit darf ich alles reinschreiben was geht ausgenommen Lösungen von vergangenen Prüfungen denn das wurde untersagt. Nur was ist wenn der/die Aufsichtsführende (bei uns vermutlich eine Strenge Lehrerin) da anderer Meinung ist und mir die Nutzung des Buches untersagt?

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Nur was ist wenn der/die Aufsichtsführende (bei uns vermutlich eine Strenge Lehrerin) da anderer Meinung ist und mir die Nutzung des Buches untersagt?

Warum sollte sie? Sie wird doch die Reglementierungen kennen. Aber um sicher zu gehen würde ich mich im Vorfeld genau schlau machen, was eure IHK erlaubt und was nicht. Entsprechende Paragraphen bzw Prüfungsverordnungen druckst du dir dann aus, packst das mit in den Rucksack und wenn sie der Meinung ist, dass du etwas Unerlaubtes tust, hältst du ihr das unter die Nase.

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Ja ich werde auf jedenfall den Brief mitnehmen den wir von der IHK bekommen haben da steht das so drauf das Ergänzungen erlaubt sind. Ich bin gespannt ob sie die Bücher bei der Prüfung genauso akribisch durchsucht wie bei Klassenarbeiten unsere Zettel ...

Ist auf jedenfall Typisch IHK die Zettel sind genauso Formuliert wie so manche Fragen => Auslegungssache ....

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Viele Prüflinge kommen mit der Prüfungszeit schon bei einem IT-Tabellenbuch nicht klar, weil sie sich "verblättern" - was glaubst Du, wie das wird, wenn Du noch drei Bücher auf dem Boden liegen hast.

Und ob dieses Verfahren der allgemeinen Ruhe im Prüfungsraum dient, wage ich auch zu bezweifeln!

BTW: Meine Prüflinge sind am Ende der Prüfung immer ganz erstaunt, wie wenig sie das Tabellenbuch benötigt haben!

GG

Da gebe ich dem Herrn Recht, man hat kaum Zeit viel im Buch herumzuwürsteln, du bist viel mehr mit der Aufgabe/Fragestellung beschäftigt als das Du groß im Buch herumsuchst. Klar kannst Du dir einige Seite merken etc.pp dies Hilft auch. Aber viel Blättern wirst Du nicht.

Das Handbuch von Westermann (IT-Handbuch) darf hier in HH in den Prüfungen genutzt werden.(Glaube das es Einheitlich genutzt werden darf)

Die Fragen: Welches Buch, etc.pp wiederholen sich stark :) , schaut hier im Forum und lasst Euch nicht dauerhaft was einreden.

Zu dem: Meine mündliche Prüfung war nicht die Weltbeste, aber die Prüfer waren wirklich sehr nett, sogar netter als die BF Lehrer. (Leider muss ich noch GH1 wiederholen(das zweite mal, "dank einem Burnout", dass hatte aber auch noch andere Gründe welche ich mit den Prüfer besprochen habe)

Dazu muss man sagen, dass ich überrascht war das die Prüfer sich mit einem kurz hingesetzt haben und nachgefragt haben woran es lag an GH1 und mehr.

Die Prüfer sind genau so Menschen wie Wir.

Viele Prüfer kennen auch dieses Forum,und raten davon ab, vieles zu glauben und einiges ernst zu nehmen um sich nicht zu verunsichern :) womit sie ab und an Recht haben.

Mittwoch ist es soweit ;)

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Ja ich werde auf jedenfall den Brief mitnehmen den wir von der IHK bekommen haben da steht das so drauf das Ergänzungen erlaubt sind. Ich bin gespannt ob sie die Bücher bei der Prüfung genauso akribisch durchsucht wie bei Klassenarbeiten unsere Zettel ...

Ist auf jedenfall Typisch IHK die Zettel sind genauso Formuliert wie so manche Fragen => Auslegungssache ....

Damit gebe ich dir Recht und wie ;) die Fragen sind meist sehr komisch Formuliert ;)

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