daawuud Geschrieben 20. April 2011 Teilen Geschrieben 20. April 2011 Guten Morgen, übers Internet bin ich schon an einige Informationen gekommen und wollte mit diesem Thread eher jene anfragen, welche die Prüfung schon hinter sich haben. Laut AkA – Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (Geschäftsführung: IHK Nürnberg für Mittelfranken) heißt es an zugelassenen Hilfsmittel in der Abschlussprüfung für ITSE und FISI folgendes: Tabellenbuch oderIT-Handbuch oderFormelsammlung Quelle Zugelassene Hilfsmittel in der Abschlussprüfung | IHK-AkA Laut meinem Berufsschullehrer [geht übrigens um IHK Würzburg] der ganz nett ist, jedoch kein Maßstab der Prüfungsprozedur darstellt, darf man alles an erlaubten Büchern mitnehmen, aber nur jeweils eins benutzen und den Rest auf dem Boden lassen. Praktisch dürfen keine zwei Bücher auf dem Tisch liegen! Jetzt kommt die Frage an die, welche die Prüfung überlebt haben: Welche Bücher habt ihr alle zur Abschluss mitgenommen? Haben irgendwelche Prüfer euch wegen irgendwas ermahnt? Durftet ihr alle Bücher einfach auf dem Boden liegen lassen und praktisch immer nur eins benutzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 20. April 2011 Teilen Geschrieben 20. April 2011 Auch wenn es mir schwer fällt, diese Aussage mit dem nötigen Ernst zu beantworten: Bei meiner Prüfung durfte nur ein einziges Buch verwendet werden, kein "fliegender Wechsel" während der Prüfung. Man hat eh keine Zeit, mit vielen Büchern zu jonglieren. Das IT-Handbuch reicht vollkommen aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daawuud Geschrieben 20. April 2011 Autor Teilen Geschrieben 20. April 2011 Das IT-Handbuch reicht vollkommen aus. Es gibt einiges an Informationen, welches nicht im IT-Handbuch (neueste Auflage) verzeichnet ist, aber jedoch im Tabellenbuch (bins gestern komplett durchgegangen^^). Gar bin ich im älteren IT-Handbuch an Infos gekommen, die sich nicht im aktuellen befinden. Hatte soeben ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der IHK Würzburg und er hat mir bestätigt, dass man die genannten fachspezifischen Bücher(arten) - IT-Handbuch - Tabellenbuch - Formelsammlung zur Prüfung mitnehmen kann und ein fliegender Wechsel gestattet ist (alles Bücher liegen auf dem Boden und ausschließlich eins darf auf dem Tisch liegen und somit verwendet werden) Hatte auch paar Tage zuvor der IHK eine E-Mail geschrieben Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf die kommende Abschlussprüfung IT-Systemelektroniker wollte ich mich informieren, ob es erlaubt ist, ein Inhaltsverzeichnis mit Stichwörtern (wie bspw. RAID oder Kopplung) und den jeweiligen Seiten via PC auszudrucken und während der Prüfungsprozedur in Ganzheitlich 1 und 2 zu verwenden? Danke im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antwort seitens der IHK Würzburg Hallo Hr. xy, bitte haben Sie Verständnis, dass ich lediglich die Ihnen bereits mitgeteilten Hinweise als "Erleichterung" für den Prüfungsteil B genehmigen bzw. zulassen kann. Hinweise zur Verwendung des Tabellenbuchs, IT-Handbuchs oder einer Formelsammlung Hintergrund: Im Prüfungsteil B der IT-Berufe (Verordnung vom 10.07.1997) müssen insgesamt drei Prüfungsbereiche absolviert werden: die Ganzheitliche Aufgabe I (GA I), die Ganzheitliche Aufgabe II (GA II) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo). In den Prüfungsteilen GA I und GA II ist ein Tabellenbuch oder ein IT-Handbuch oder eine Formelsammlung erlaubt. Im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde ist kein Hilfsmittel erlaubt! Ein IT-Kompendium ist kein Tabellenbuch und daher nicht zugelassen! Fachlich notwendige Ergänzungen: Es ist zulässig, zum schnelleren Auffinden einzelner Kapitel „Fähnchen“ an einzelnen Buchseiten anzubringen. Bitte beachten Sie folgendes Beispiel: Ein(e) Auszubildende/-r erhält zu Beginn der Ausbildung ein Tabellenbuch. Im Laufe der Ausbildung wird neben den bereits bekannten Schnittstellen USB 1.x und 2.0 der (fiktive) Standard 3.0 verabschiedet. Es ist zulässig, einen entsprechenden Vermerk mit den technischen Daten dieser neuen Schnittstelle an die vorhandene Tabelle im Tabellenbuch anzufügen. Dies beschreibt eine fachlich notwendige Ergänzung: Würde man die aktuelle Auflage des Tabellenbuchs erwerben, wäre diese Schnittstelle regulär im Text vorhanden. Ausdrücklich verboten sind: Einzelne Teile oder komplette Seiten aus einem anderen Tabellenbuch oder einem Kompendium o.ä., Lösungshinweise aus vergangenen Prüfungen oder gar komplette Lösungswege. Das Geschriebene gilt ausschließlich für Würzburg, IHKs anderer Standorte haben andere Bestimmung; einfach mal nachfragen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dj4tunez Geschrieben 25. April 2011 Teilen Geschrieben 25. April 2011 Das IT-Handbuch besitze ich, aber diese Formelsammlung, muss das eine bestimmte sein? Ich habe keine Formelsammlung nur einen Formeltrainer oder wie auch immer vom U-Form Verlag! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 25. April 2011 Teilen Geschrieben 25. April 2011 Das IT-Handbuch besitze ich, aber diese Formelsammlung, muss das eine bestimmte sein? Das IT-Handbuch reicht vollkommen aus! Welche Formeln brauchst du denn schon gross in der Prüfung? Das meiste lässt sich auf "Berechnen von IP Adressen", "Prozentrechnung" und "Dreisatz" reduzieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 29. April 2011 Teilen Geschrieben 29. April 2011 In meiner Einladung der IHK steht folgendes: Ein IT-Kompendium ist für die Prüfung nicht zugelassen. Ist damit das Westermann IT-Handbuch gemeint? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trunks2117 Geschrieben 29. April 2011 Teilen Geschrieben 29. April 2011 In meiner Einladung der IHK steht folgendes: Ein IT-Kompendium ist für die Prüfung nicht zugelassen. Ist damit das Westermann IT-Handbuch gemeint? Nö, das Westermann IT Handbuch ISBN 978-3-14-225042-7 ist erlaubt. Nur das Westermann IT Kompendium nicht, da es kein Tabellenbuch ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aluhelm Geschrieben 29. April 2011 Teilen Geschrieben 29. April 2011 Bei mir ist es so, dass ich mir wesentlich besser mit den wirtschaftlichen Bereichen auskenne als mit den technischen Bereichen. Meint ihr man kann als IK das Buch für die ITSE mit in die Prüfung nehmen? Das wäre TOP. Da steht viel mehr drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 29. April 2011 Teilen Geschrieben 29. April 2011 und ein fliegender Wechsel gestattet ist (alles Bücher liegen auf dem Boden und ausschließlich eins darf auf dem Tisch liegen und somit verwendet werden) Viele Prüflinge kommen mit der Prüfungszeit schon bei einem IT-Tabellenbuch nicht klar, weil sie sich "verblättern" - was glaubst Du, wie das wird, wenn Du noch drei Bücher auf dem Boden liegen hast. Und ob dieses Verfahren der allgemeinen Ruhe im Prüfungsraum dient, wage ich auch zu bezweifeln! BTW: Meine Prüflinge sind am Ende der Prüfung immer ganz erstaunt, wie wenig sie das Tabellenbuch benötigt haben! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 @pruefer_gg wenn man die richtigen Fragen streicht, dann wird man das Buch sicherlich nicht allzu oft benutzen. Doch einige Fragen in der Prüfung sind sehr vom Wohlwollen des Prüfers abhängig. Jeder sieht andere Vorteile in bestimmten Gebieten. Man kann also nur hoffen das richtige und verständlich aufs Papier zu bringen. Achtest du eigentlich (nehme mal an du bist wirklich ein Prüfer) auf Sauberkeit bei den abgegebenen Zeilen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Sauberkeit bei den abgegebenen Zeilen? Nicht böse gemeint, aber was soll diese Frage? Natürlich sind krumme, unsaubere Zeichnungen und schwer lesbare Antworten von Nachteil. Steht auch überall bei, dass das ggf. zu Punktabzug führt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Kommt auch nicht böse an. Nunja, es steht zwar dabei, muss deshalb noch lange nicht so gewertet werden. Ich wollte einfach seine Meinung als Prüfer dazu wissen. Je nach Kulanz könnte man durch diese Art, nämlich richtig Zeit einsparen. Doch keine Sorge, die Zeichnungen werden sauber angefertigt :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Ich wollt grad sagen: Arbeite gefälligst sauber Spekulier gar nicht erst auf Kulanz, sondern geh davon aus, dass die alles wegstreichen, was nicht schick oder nicht lesbar ist. Dann läufst du auch gar nicht erst in Gefahr, irgendwo durch Unsauberkeit Punkte zu verschenken. Die 2 Sekunden um das Lineal in die Hand zu nehmen und anzusetzen, wirst du schon übrig haben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Mit dem reinschreiben von Dingen in das Buch ist es immer sone Sache .... wir dürfen auch "Fachlich notwendige Dinge" in das Buch reinschreiben mit der Begründung das man mit dem Buch als FiSi arbeitet und damit man sich kein neues kaufen muss.... Die Sachen die ich reingeschrieben habe stammen alle von der arbeit und ergänzen das was im Buch nur kurz und knapp erwähnt wurde. z.B, Routing Algorithmen stehen nicht drin bzw. nur ganz knapp. Damit darf ich alles reinschreiben was geht ausgenommen Lösungen von vergangenen Prüfungen denn das wurde untersagt. Nur was ist wenn der/die Aufsichtsführende (bei uns vermutlich eine Strenge Lehrerin) da anderer Meinung ist und mir die Nutzung des Buches untersagt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Nur was ist wenn der/die Aufsichtsführende (bei uns vermutlich eine Strenge Lehrerin) da anderer Meinung ist und mir die Nutzung des Buches untersagt? Warum sollte sie? Sie wird doch die Reglementierungen kennen. Aber um sicher zu gehen würde ich mich im Vorfeld genau schlau machen, was eure IHK erlaubt und was nicht. Entsprechende Paragraphen bzw Prüfungsverordnungen druckst du dir dann aus, packst das mit in den Rucksack und wenn sie der Meinung ist, dass du etwas Unerlaubtes tust, hältst du ihr das unter die Nase. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Ja ich werde auf jedenfall den Brief mitnehmen den wir von der IHK bekommen haben da steht das so drauf das Ergänzungen erlaubt sind. Ich bin gespannt ob sie die Bücher bei der Prüfung genauso akribisch durchsucht wie bei Klassenarbeiten unsere Zettel ... Ist auf jedenfall Typisch IHK die Zettel sind genauso Formuliert wie so manche Fragen => Auslegungssache .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 ihr dürft Zettel für die Klassenarbeiten benutzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotti.f Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Leere Zettel zum aufschreiben der Lösungen ja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shinobi Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Viele Prüflinge kommen mit der Prüfungszeit schon bei einem IT-Tabellenbuch nicht klar, weil sie sich "verblättern" - was glaubst Du, wie das wird, wenn Du noch drei Bücher auf dem Boden liegen hast. Und ob dieses Verfahren der allgemeinen Ruhe im Prüfungsraum dient, wage ich auch zu bezweifeln! BTW: Meine Prüflinge sind am Ende der Prüfung immer ganz erstaunt, wie wenig sie das Tabellenbuch benötigt haben! GG Da gebe ich dem Herrn Recht, man hat kaum Zeit viel im Buch herumzuwürsteln, du bist viel mehr mit der Aufgabe/Fragestellung beschäftigt als das Du groß im Buch herumsuchst. Klar kannst Du dir einige Seite merken etc.pp dies Hilft auch. Aber viel Blättern wirst Du nicht. Das Handbuch von Westermann (IT-Handbuch) darf hier in HH in den Prüfungen genutzt werden.(Glaube das es Einheitlich genutzt werden darf) Die Fragen: Welches Buch, etc.pp wiederholen sich stark , schaut hier im Forum und lasst Euch nicht dauerhaft was einreden. Zu dem: Meine mündliche Prüfung war nicht die Weltbeste, aber die Prüfer waren wirklich sehr nett, sogar netter als die BF Lehrer. (Leider muss ich noch GH1 wiederholen(das zweite mal, "dank einem Burnout", dass hatte aber auch noch andere Gründe welche ich mit den Prüfer besprochen habe) Dazu muss man sagen, dass ich überrascht war das die Prüfer sich mit einem kurz hingesetzt haben und nachgefragt haben woran es lag an GH1 und mehr. Die Prüfer sind genau so Menschen wie Wir. Viele Prüfer kennen auch dieses Forum,und raten davon ab, vieles zu glauben und einiges ernst zu nehmen um sich nicht zu verunsichern womit sie ab und an Recht haben. Mittwoch ist es soweit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shinobi Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Ja ich werde auf jedenfall den Brief mitnehmen den wir von der IHK bekommen haben da steht das so drauf das Ergänzungen erlaubt sind. Ich bin gespannt ob sie die Bücher bei der Prüfung genauso akribisch durchsucht wie bei Klassenarbeiten unsere Zettel ... Ist auf jedenfall Typisch IHK die Zettel sind genauso Formuliert wie so manche Fragen => Auslegungssache .... Damit gebe ich dir Recht und wie die Fragen sind meist sehr komisch Formuliert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Bezüglich Mittwoch: Dürfen wir auf einem separaten Blatt die Lösungen von Wiso notieren und mitnehmen? Wie konnten sonst die Jahrgänge vorher ihre Lösungen gegenseitig im Forum diskutieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Frag einfach vorher. Es ist unterschiedlich, ob du Aufzeichnungen behalten darfst oder nicht. In der Regel musst du alles abgeben. Aber bei so einer Prüfung hat man doch meist ein recht gut (vorher) trainiertes Kurzzeitgedächtnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 1. Mai 2011 Teilen Geschrieben 1. Mai 2011 @Ulfmann ich merke mir nur nicht für eine Prüfung, was ich bei Nummer 16 im Wiso teil angekreuzt hab. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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