Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Im Projektantrag mussten wir den geplanten Durchführungszeitraum angeben.

Den habe ich großzügig ausgelegt da die Firma in der Zeit einen Umzug in ein anderes Gebäude gemacht hat.

Also formulier ich die Frage mal um: den geplanten Durchführungszeitraum (Projektantrag) oder den tatsächlichen?

Geschrieben

gib den im projektantrag beantragten durchführungzeitraum an ;)

ansonsten wäre das meines erachtens ne abweichung vom projektantrag

--------

hast du natürlich außerhalb deines angegebenen durchführungszeitraums gearbeitet solltest du das auch mit vermerken (in der doku)

Geschrieben
du gibst die 35 stunden an, in der du das projekt durchgeführt hast

eben nicht....

das Projekt muss in 35 stunden durchführbar sein.... ein 3 wöchiges zeitfenster für die bearbeitung des projekts kann selbst gewählt werden ;)

und genau dieses 3 wöchige zeitfenster gibt man beim projektantrag an und darum würde ich genau diesen zeitraum auch bei der abgabe der doku angeben

Geschrieben

Bist Du Dir sicher, dass der Durchführungszeitraum auf das Deckblatt gehört.

Da ist normalerweise nur der Titel des Projektes der Name des Azubi und des Betreuers (inklusive der beiden Unterschriften) und das Abgabedatum drauf.

Der Bearbeitungszeitraum bzw. Abweichungen davon werden im Projekt z.B. unter dem Kapitel "Abweichungen" diskutiert!

GG

Geschrieben
ich sehe da keinen widerspruch zu meiner aussage....

dann mach die augen auf ;)

die 35 Stunden sind ganz klar NICHT der Durchführungszeitraum, sondern die BEARBEITUNGSZEIT, in der man das Projekt eben bearbeitet.

der DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM hingegen ist ein selbst zu wählender ZEITRAUM von 3 Wochen. Dieser ist im Projektantrag bereits anzugeben und kann auch so in der Doku angegeben werden.

Geschrieben

der DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM hingegen ist ein selbst zu wählender ZEITRAUM von 3 Wochen. Dieser ist im Projektantrag bereits anzugeben und kann auch so in der Doku angegeben werden.

Aber auch dieser kann sich während der Projektarbeit ändern (und ist übrigens nicht auf drei Wochen festgelegt). Daher ist die Frage gerechtfertigt.

Ich würde in diesem Fall raten, einfach bei der IHK anzurufen und nachzufragen.

GG

Geschrieben

sicher kann das passieren ;)

diese abweichung soll aber unter dem punkt "abweichungen vom projektantrag" erfasst werden.

hat man zb. erste bis dritte aprilwoche angegeben, benötigt dann aber noch die vierte aprilwoche, so kann man erste bis vierte aprilwoche angeben und den grund der abweichung beschreibt man unter "abweichungen vom projektantrag".

ist in meinen augen eigentlich ne ganz logische sache

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...