Andrago Geschrieben 28. April 2011 Teilen Geschrieben 28. April 2011 Hallo, da ich verletzt war und damit arbeitsunfähig, habe ich von der IHK eine Verlängerung der Abgabe der Doku auf den 11.5. bekommen. Wie muss ich dieses nun angeben? Soll auf dem Deckblatt auch gleich der Durchführungszeitraum bis zum 11. 5. stehen? Habe jetzt nach meinem Fazit/ausblick einen Punkt Abweichungen, dort wollte ich das dann auch auflisten, nur weiß ich nicht wie ich das schreiben soll. Kann mir da wer behilflich sein? Danke :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 28. April 2011 Teilen Geschrieben 28. April 2011 Solange sich der Durchführungszeitraum nicht geändert hat lässt Du den wie im Antrag stehen. Ich würde ne Kopie der Verlängerung oder als Beiblatt den Hinweis auf die Verlängerung der Doku beilegen, das reicht. Inhaltlich stellt das keine Abweichung vom Antrag dar, keine Sorge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andrago Geschrieben 28. April 2011 Autor Teilen Geschrieben 28. April 2011 aber die Doku zählt doch auch zu dem ganzen Zeitraum, daher dachte ich, dass man das dann auch als abweichung notieren muss... habe von der verlängerung nichts schriftlich.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 28. April 2011 Teilen Geschrieben 28. April 2011 wenn Du eine Genehmigung für die Verlagerung der Durchführung bekommen hast dann schreib das in den Abweichungen kurz und sachlich auf. Eine Erlaubnis zur verspäteten Abgabe muß m.E. nicht gesondert erwähnt werden, bei unseren Sitzungen wird das kurz von der Kammer erwähnt und damit ists gut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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