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Geschrieben

Hallo zusammen,

die Pflegeversicherung hat einen satz, von 1,95%, wovon man jedoch nur 50%bezahlen muss, also 0,975%. Wie ist das jetzt, wenn man kinderlos ist, da müssten dann ja noch 0,25% drauf kommen, also AG 0,975% und AN 1,225%

Was ist bei einer Aufgabe in der IHK-Prüfung?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

@Boost,

Winter 2006/2007 war diese Gesetzesregelung auch noch nicht aktuell.

Ich würde auf jeden Fall die 0,25% dazurechnen, auch wenn nix davon in der Fragestellung aufgeführt sein sollte

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