Onkelfiziert Geschrieben 29. April 2011 Teilen Geschrieben 29. April 2011 Hallo zusammen, die Pflegeversicherung hat einen satz, von 1,95%, wovon man jedoch nur 50%bezahlen muss, also 0,975%. Wie ist das jetzt, wenn man kinderlos ist, da müssten dann ja noch 0,25% drauf kommen, also AG 0,975% und AN 1,225% Was ist bei einer Aufgabe in der IHK-Prüfung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boost Geschrieben 29. April 2011 Teilen Geschrieben 29. April 2011 moin, was für ein zufall...hab gerade eine solche aufgabe gerechnet...der Zuschlag für Kinderlose bei der Pflegeversicherung war mit angegeben gruß boost Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boost Geschrieben 29. April 2011 Teilen Geschrieben 29. April 2011 wenns nicht mit angegeben ist...dann berechnest du des auch nicht mit...siehe winter 2005/2006 wiso aufgabe 16 f Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Onkelfiziert Geschrieben 29. April 2011 Autor Teilen Geschrieben 29. April 2011 supi danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RobbyBFW Geschrieben 13. Mai 2011 Teilen Geschrieben 13. Mai 2011 @Boost, Winter 2006/2007 war diese Gesetzesregelung auch noch nicht aktuell. Ich würde auf jeden Fall die 0,25% dazurechnen, auch wenn nix davon in der Fragestellung aufgeführt sein sollte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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