inf0rmatiker Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Hallo, ich habe ein Arbeitsvertrag bekommen, es gibt noch einige Punkte die evtl. noch fehlen bzw. unklar sind. Wenn keine Angaben gemacht wurden, wegen Befristungen oder ähnliches handelt es sich dann automatisch nach der Probezeit um einen unbefristeten Vertrag oder muss sowas im Vertrag stehen? Gehaltserhöhung sollten neben der Vergütung auch schriftlich festgelegt werden? Z.b. Nach der Probezeit usw. vermögenswirksame Leistungen sind im Vertrag nicht festgelegt, aber mündlich wurden diese vereinbart, sollten diese auch notiert werden? Hoffe ihr könnt mir paar Tipps geben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itazubi Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 alles was dir wichtig erscheint und für deine Beschäftigung wichtig ist. Daher würde ich schauen, dass sie in den Vertrag geschrieben werden. Wenn das nicht möglich ist, dann wird dein Vorgesetzter dich darauf hinweisen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 30. April 2011 Teilen Geschrieben 30. April 2011 Schau aber bitte vorher in etwaige Tarifverträge, die solche Punkte evtl. beinhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaDonDerDritte Geschrieben 5. Mai 2011 Teilen Geschrieben 5. Mai 2011 Wenn keine Befristung drinsteht, ist er unbefristet. In meinem steht auch nichts zur Gehaltserhöhung, nach einem Jahr fragt man das einfach nochmal an (ist zumindest meine vorgehensweise, die mir auch so empfohlen wurde hier im Betrieb) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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